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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Livia am 01. April 2025, 11:51:24

Titel: Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Livia am 01. April 2025, 11:51:24
Hallo,

ich muss hier mal fragen  :grins:

Ende 2024 bekam ich die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 von der Vermietergesellschaft. Allerdings waren nur die Kosten der Anlage berücksichtigt, weil der "Gaslieferant" seine Rechnung noch nicht erstellt hat. Also habe ich ein "vorläufiges" Guthaben von 1600€ und ein paar zerquetschten 😉

Dieses Guthaben wird mir jetzt innerhalb von 5 Monaten an meinem Bürgergeld angerechnet/ abgezogen. Obwohl ich ein Schreiben des Vermieters habe, das bestätigt das es keine endgültige Abrechnung ist und das Guthaben nicht ausbezahlt wird (nur auf ausdrücklichen Wunsch).

Aber ist das nicht ein "fiktives Einkommen" und dürfte, solange es nicht auf meinem Konto ist, überhaupt nicht angerechnet werden?

Viele liebe Grüße 🌷
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Rotti am 01. April 2025, 12:12:42
Zitat von: Livia am 01. April 2025, 11:51:24Aber ist das nicht ein "fiktives Einkommen" und dürfte, solange es nicht auf meinem Konto ist, überhaupt nicht angerechnet werden?
ja so ist es solange es nicht auch nicht gutgeschrieben wird braucht man es nicht zu melden nur wenn auch auf dem Konto landet sonst musst du ja zwei mal eine Abrechnung dem JC schicken nicht auszudenken sollstet du aus der Grundsicherung sein wenn eine Nachzahlung kommt.
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Livia am 01. April 2025, 14:01:01
Ich hatte die vorläufige Abrechnung schon hingeschickt und darauf bekam ich für April knapp 450€ abgezogen.
Heute mal (telefonisch) nachgehakt, ja, Bescheid ging wegen "einem Computerfehler" nicht raus, aber die nächsten 4 Monate werden mir je knapp 450€ abgezogen und einmal 200 irgendwas (so wie ich mich erinnere).

Habe dann versucht zu erklären, das ich das Guthaben ja gar nicht habe und die Abrechnung noch nicht endgültig ist....
Ich muss also jetzt das Guthaben bei meinem Vermieter anfordern (wer weiß wie lange das dauert 🙄 ), die zahlen es mir aus, erstellen dann demnächst die Rechnung, die ich wieder beim Amt einreiche und die berechnen neu.
Macht das Sinn?! Nein! Aber was hat man als BG- Empfänger schon für eine Meinung zu haben?  :wand:
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Sheherazade am 01. April 2025, 14:31:21
Zitat von: Livia am 01. April 2025, 14:01:01Aber was hat man als BG- Empfänger schon für eine Meinung zu haben?

Anstatt sich aufzuregen, könnte man ja auch mal beim Vermieter nachfragen, warum der Energielieferant seit über 1 Jahr immer noch keine Verbrauchsabrechnung erstellt hat bzw. wann denn endlich mal damit zu rechnen ist.
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Livia am 01. April 2025, 14:48:50
Die Vermietergesellschaft kümmert sich ja und versucht uns auch einigermaßen auf dem laufenden zu halten.
Ändert aber nichts an meinem Problem gerade 😉
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Sheherazade am 01. April 2025, 15:33:16
Na toll. Dann musst du jetzt das Guthaben vom Vermieter anfordern und an das Jobcenter in den festgelegten Raten zurückzahlen. Sollte die Nachberechnung dann irgendwann mal kommen, kannst du nur hoffen, dass du dann noch im Bürgergeldbezug bist, damit man diese Nachzahlung dann auch übernimmt.

Die von deinem Vermieter vorgeschlagene Vorgehensweise können nur Mieter ausserhalb des Bürgergeldbezuges befolgen.
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Livia am 01. April 2025, 15:56:34
Genau so. Das Jobcenter hat mir ja jetzt schon die erste Rate iHv 440€ abgezogen/ einbehalten.
Da der Bescheid ja wegen eines Computerproblems nicht ankam bisher, hab ich es also erst gemerkt, als das Geld kam.
Also hatte ich das heute telefonisch geklärt, ich bekomme jetzt auch einen schriftlichen Bescheid darüber und habe gleichzeitig das Guthaben per Email bei der Vermietergesellschaft angefordert. Die wissen nicht das ich im BG Bezug bin. Ich überweise meine Miete jeden Monat selbst.

Ich harre also der Dinge die da kommen.
Werde noch länger BG bekommen. Zu gesund für die Rente, zu krank um mich aus dem BG rauszuarbeiten 🥴
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. April 2025, 17:35:06
Livia

Zitat von: Livia am 01. April 2025, 15:56:34Also hatte ich das heute telefonisch geklärt, ich bekomme jetzt auch einen schriftlichen Bescheid darüber und habe gleichzeitig das Guthaben per Email bei der Vermietergesellschaft angefordert.
Schade zu voreilig aus meiner Sicht.
Aber zu spät um jetzt noch den für meiner Meinung nach richtigen Weg zu beschreiten.

Der wäre Widerspruch gewesen und uU sogar klagen. Denn warum sollst du für Fehler vom JC einstehen. Die haben sich an das Gesetz zu halten. Auch wenn sie nur nachtäglich telefonisch darauf aufmerksam gemacht wurden.

Evtl. stand es in der vorläufigen Berechnung sogar drinnen und
Zitat von: Livia am 01. April 2025, 14:01:01Ich hatte die vorläufige Abrechnung schon hingeschickt
oder du hast auch das Informationsschreiben mitgeschickt.

MfG FN
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Livia am 01. April 2025, 17:51:20
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. April 2025, 17:35:06oder du hast auch das Informationsschreiben mitgeschickt.

Beim ersten Kontakt zwecks der Heizkostenabrechnung? Ja, das war die HKA aus 2022 und die vorläufige aus 2023, inklusive dem Brief der Vermietergesellschaft das es erstmal nur eine vorläufige Rechnung ist, weil der Verbrauch noch nicht von Eon berechnet wurde usw
Die Abrechnungen kamen an, der Brief angeblich nicht 🙄 hatte ich alles zusammen über das Portal hochgeladen.

Ich hatte letzten Freitag schon eine Email hingeschrieben, aber zusätzlich hat noch mein Sachbearbeiter gewechselt.

Mir hat heute auch etwas die Zeit gedrängt. Von meinem verbleibenden Geld hatte ich schon Miete und Strom überwiesen und bin jetzt schon im Minus.
Deswegen war ich evtl tatsächlich etwas voreilig 🥴
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 01. April 2025, 17:51:32
Schlecht gelaufen, der VM muss dir das Guthaben dann eben erst einmal auszahlen.

Wenn der aber gar keine Abrechnung bekommen hat, woher weiß er dann, es wird eine Nachzahlung?
Er kann doch erst richtig abrechnen, wenn auch er die Rechnung von Versorger bekommen hat.

Was hast du dem JC denn geschickt, wenn es noch keine endgültige Abrechnung gibt?
Das würde ich dem JC noch einmal klarmachen, es ist keine Abrechnung, sondern nur eine Zwischeninformation vom VM.

Zukünftig immer erst beim JC Meldung machen, wenn dir das Geld auch tatsächlich zur Verfügung steht.
(bzw. mit der Miete verrechnet wird)

Auch nicht schon, wenn du die Abrechnung schon bekommen hast.
Es gibt immer mal VM, die lassen sich dann mit der Auszahlung/Verrechnung gern mal Zeit.
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. April 2025, 18:21:20
Livia

Zitat von: Livia am 01. April 2025, 17:51:20Ja, das war die HKA aus 2022 und die vorläufige aus 2023, inklusive dem Brief der Vermietergesellschaft das es erstmal nur eine vorläufige Rechnung ist, weil der Verbrauch noch nicht von Eon berechnet wurde usw
Ich weiß zwar nicht was die Abrechnung von 2022 damit zu tun hat....Das müsste ja bis 2024 erledigt sein.

Aber wenn die von
Zitat von: Livia am 01. April 2025, 11:51:24Ende 2024 bekam ich die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 von der Vermietergesellschaft
diesen
inklusive dem Brief der Vermietergesellschaft das es erstmal nur eine vorläufige Rechnung ist, weil der Verbrauch noch nicht von Eon berechnet wurde usw
weiß das JC auch das du das Guthaben NICHT bekommen hast und damit ist die Anrechnung rechtswidrig ist.

MfG FN
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Rotti am 01. April 2025, 20:21:49
Zitat von: Kopfbahnhof am 01. April 2025, 17:51:32Es gibt immer mal VM, die lassen sich dann mit der Auszahlung/Verrechnung gern mal Zeit.
Verpflichtung ist aber normalerweise bis Ende 31.12.2024 bei so großen Guthaben sind doch alle VM gleich bei mir hat es letztes Jahr auch bis November gedauert mit meiner Betriebskostenrechnung. Bei Nachzahlungen kommt die immer schon Anfang Juni.
Bei euch sind Betriebskosten und Heizkosten getrennt das ist echt blöd.