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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Flinte am 04. April 2025, 09:14:25

Titel: Bewerben EGV und Rentenantrag
Beitrag von: Flinte am 04. April 2025, 09:14:25
eine Freundin von mir hat einen Rentenantrag gestellt, da gesundheitliche Einschränkungen bestehen.
Das JC wurde darüber informiert. Nun bekam sie per Post eine neue EGV, weil die vorige EGV auslief.
Meines Wissens darf während der Rentenatragsstellung bis zur Entscheidung des Rententrägers nicht vermittelt werden.
Wie nun weiter vorgehen?
Titel: Aw: Bewerben EGV und Rentenantrag
Beitrag von: Ottokar am 04. April 2025, 09:21:56
Eine EGV gibt es nicht mehr, das Teil nennt sich nun Kooperationsplan.
Die Feststellung  (sog. Potenzialanalyse) u.a. von Umständen, welche die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschweren, muss lt. § 15 Abs. 1 SGB II zwingend vor der Erstellung des Kooperationsplanes erfolgen.
Zu den Umständen, welche die berufliche Eingliederung erschweren, gehören ohne jeden Zweifel auch Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit.
Lt. § 15 Abs. 2 S. 1 SGB II darf ein Kooperationsplan erst nach Abschluss dieser Feststellungen erfolgen ("... nach der Potenzialanalyse ...").
Die Feststellung des Umfanges der Erwerbsfähigkeit gemäß § 44a SGB II gehört also untrennbar zur Potenzialanalyse.
Damit liegt hier derzeit die in § 15 Abs. 2 S. 1 SGB II genannte Voraussetzung für die Erstellung eines Kooperationsplanes ("... nach der Potenzialanalyse ...") nicht vor.
Titel: Aw: Bewerben EGV und Rentenantrag
Beitrag von: Flinte am 04. April 2025, 10:31:11
dankeschön, das ist sehr hilfreich
noch eine Frage: muß man einen Account bei der Jobbörse haben oder ist das freiwillig?
Titel: Aw: Bewerben EGV und Rentenantrag
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. April 2025, 13:53:11
Flinte

Zitat von: Flinte am 04. April 2025, 10:31:11noch eine Frage: muß man einen Account bei der Jobbörse haben oder ist das freiwillig?
Im Prinzip ist es freiwillig und sollte der SB trotzdem einen Account anlegen kannst du nichts machen außer
zu beantragen das dieser auf anonym und intern umgestellt wird.

Selbst das ist bei dem einen oder anderen JC nicht so leicht.

MfG FN
Titel: Aw: Bewerben EGV und Rentenantrag
Beitrag von: Flinte am 04. April 2025, 20:28:53
Habe eben erfahren, sie hat Alg 1 mit Aufstockung übers JC,
da das Alg 1 viel zu gering ist.

Wie verhält es sich da mit Rentenantrag zur Erwerbsminderung?
Ebenso wie die 1. Antwort von Ottokar?

danke an Autor Fettnäpfchen, sie möchte es wohl doch lieber auf intern stellen lassen.
Wichtig ist jetzt, daß trotz Rentenantrag eine Eingliederungsvereinbarung zugeschickt wurde, also einfach verlängert zur vorigen mit gleichen Bedingungen und Rechtsfolgebelehrung.