Ich war von Januar 2024 bis Januar 2025 im Leistungsbezug beim Jobcenter gemeldet. Am 15.10.2024 habe ich eine neue Arbeit aufgenommen und Ende Oktober meinen ersten Lohn erhalten. Im selben Monat erhielt ich auch letztmalig ALG II. Auf Anforderung habe ich dem Jobcenter meine Lohnabrechnung eingereicht.
Nun verlangt das Jobcenter zusätzlich die Lohnabrechnungen für Dezember 2024 und Januar 2025 zur nachberechnung der Leistungen. Ist das rechtens? Reicht zur nachberechnung, was ich zurückzahlen muss, nicht die lohnabrechnung von Ende Oktober?
PS: ich erhielt für Dezember/Januar noch einstiegsgeld, ws ja eine freiwillige Leistung ist?
Zitat von: Nicce am 06. April 2025, 19:17:06Reicht zur nachberechnung, was ich zurückzahlen muss, nicht die lohnabrechnung von Ende Oktober?
Tatsächlich nicht, weil
Zitat von: Nicce am 06. April 2025, 19:17:06Ich war von Januar 2024 bis Januar 2025 im Leistungsbezug beim Jobcenter gemeldet.
der gesamte Bewilligungszeitraum nachgewiesen werden muss. Es wird dir aber nichts an Leistungen angerechnet, was du nicht bekommen hast.
Leider ist aus deinen Angaben nicht konkret ersichtlich, für welchen Monat du letztmalig Bürgergeld erhalten hast und ob das JC die Bewilligung aufgehoben oder nur die Zahlung vorläufig eingestellt hatte.
Einstiegsgeld ist eine vom Einkommen unabhängige Zusatzleistung, damit begründet kann das JC keine Einkommensnachweise fordern.
Wie genau begründet das JC denn diese Datenerhebung?