Das Kreissozialamt Neunkirchen steht wegen massiver datenschutzrechtlicher Verstöße in der Kritik. Seit 2017 verlangt die Behörde von Sozialhilfeempfängern im Rahmen der Weiterbewilligung von Leistungen nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) pauschale Einverständniserklärungen zur Einsicht ihrer Bankkonten – ein Vorgehen, das Fachleute als rechtlich unzulässig und datenschutzwidrig einstufen.
https://www.gegen-hartz.de/news/sozialamt-fordert-vollmacht-fuer-das-bankkonto-sonst-verlust-der-leistungen