Meine Frage ist, um Sozialleistungen zu bekommen muss man zwingend ein deutsches Konto angeben oder kann das auch ein Konto aus Litauen oder Lichtenstein oder anderem Land sein?
Um Sozialleistungen zu bekommen muss man einen Anspruch haben und nicht nur ein Konto.
Und um das mit dem Auslandskonto genauer zu erfahren empfehle ich mal bei deinem JC nachzufragen.
Früher bei Kindergeld z. B. gab es schon so Regelungen aber das war voriges Jahrtausend.
Anspruch vorausgesetzt zielt meine Frage allein als allgemeine Verständnisfrage ab. Ich könnte mir vorstellen das es dann schwierig werden würde Zugriff auf solche Konten zu haben um den Geldfluss und die Kontobewegungen zu kontrollieren.
Betrifft es dich oder sind das nur Gedanken Spielereien?
Mich betrifft das nicht. Rein aus Neugierde wollte ich wissen, wie das mit den nichtdeutschen ist. Ob die Ihre Sozialleistungen auf ihr Konto in ihrer Heimat überweisen lassen können oder ob sie zu diesem Zweck extra ein Konto in Deutschland eröffnen müssen.
Zitat von: Konstantin am 07. April 2025, 16:45:01Ich könnte mir vorstellen das es dann schwierig werden würde Zugriff auf solche Konten zu haben um den Geldfluss und die Kontobewegungen zu kontrollieren.
Ich weiß, dass man auch mit litauischen Konten Onlinebanking machen kann, also auch damit vollste Kontenkontrolle hat.
Zitat von: Konstantin am 07. April 2025, 15:30:51Meine Frage ist, um Sozialleistungen zu bekommen muss man zwingend ein deutsches Konto angeben oder kann das auch ein Konto aus Litauen oder Lichtenstein oder anderem Land sein?
ich denke ein EU Konto der Währungsunion müsste erlaubt sein wenn die Behörden im Verdachtsfall auf Sozialleistungsbetrug Auskunft aufs Konto bekommen aber Liechtenstein oder Litauen gehören sicher nicht dazu.
Huhu,
Kann nur sagen bei meinen Ex war das kein Problem.
Er hatte irgendwann ein deutsches aber aus anderen Gründen wie Handyvertrag und du.
Also sollte gehen bzw. Es ging zumindest mal.
LG
Die Antwort auf diese Frage findet sich in § 47 SGB I.
Danach erfolgt die Überweisung auf ein SEPA-fähiges Konto in der EU. Das Konto muss als nicht in Deutschland geführt werden.
Ok, also müssen Bürger aus Russland oder Ukraine wenn sie hier in Deutschland Sozialleistungen beziehen und auch wohnen dafür extra ein deutsches Konto eröffnen und können ihr bestehendes Konto in ihren Heimatländern nicht benutzen um dorthin ihre Gelder überweisen zu lassen. Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Sie müssen ein Konto in einem EU-Mitgliedsstaat eröffnen, das auf Euro läuft und den SEPA Standarts entspricht. Dieses Konto muss sich nicht zwingend in Deutschland befinden.
Konstantin
A Gschmäckle haben sie schon deine Fragen- Ist dir klar?!
auch die:
Zitat von: Konstantin am 08. April 2025, 13:29:48und können ihr bestehendes Konto in ihren Heimatländern nicht benutzen um dorthin ihre Gelder überweisen zu lassen.
Warum soll man von einem Konto jetzt nicht auf ein anderes Konto überweisen können :weisnich:
Und da ist es auch egal ob es jetzt Ukrainer Russen oder alphabetisch den Rest nimmst ist...
nimm einfach alle die einen Anspruch hätten und erklär das was du erfahren hast deinen Jungs vom Stammtisch
oder wenn es die Jungs vom Stammtisch dir ausreden wollten dann halt anders rum.
Meine Erfahrung hat gezeigt das es sinnlos ist sich mit Leuten und ihren vorgefertigten Meinungen auseinanderzusetzen weil da einfach keine Einsicht zu erwarten ist
und die Aufmerksamkeitsspanne bei so einer Thematik naja sagen wir mal von 12.00 Uhr bis zum Mittagsläuten.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. April 2025, 14:04:53Konstantin
A Gschmäckle haben sie schon deine Fragen- Ist dir klar?!
Warum? Das war eine allgemeine Verständnisfrage von mir.
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. April 2025, 14:04:53auch die:
Zitat von: Konstantin am 08. April 2025, 13:29:48und können ihr bestehendes Konto in ihren Heimatländern nicht benutzen um dorthin ihre Gelder überweisen zu lassen.
Warum soll man von einem Konto jetzt nicht auf ein anderes Konto überweisen können :weisnich:
Da hast du die Frage nicht richtig gelesen oder verstanden. Ich meinte die monatlichen Überweisungen vom Sozialamt, Jobcenter, Arbeitsamt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. April 2025, 14:04:53Und da ist es auch egal ob es jetzt Ukrainer Russen oder alphabetisch den Rest nimmst ist...
nimm einfach alle die einen Anspruch hätten und erklär das was du erfahren hast deinen Jungs vom Stammtisch
oder wenn es die Jungs vom Stammtisch dir ausreden wollten dann halt anders rum.
Stammtisch? Dann hätte ich das unter Plauderecke eingestellt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. April 2025, 14:04:53Meine Erfahrung hat gezeigt das es sinnlos ist sich mit Leuten und ihren vorgefertigten Meinungen auseinanderzusetzen weil da einfach keine Einsicht zu erwarten ist
und die Aufmerksamkeitsspanne bei so einer Thematik naja sagen wir mal von 12.00 Uhr bis zum Mittagsläuten.
Ich habe keine vorgefertigte Meinung
MfG FN
Konstantin
Zitat von: Konstantin am 08. April 2025, 16:37:03Warum? Das war eine allgemeine Verständnisfrage von mir.
Kann ja sein ein Gschmäckle haben deine Fragen dadurch das du explizit die zur Zeit "untere Randgruppe also Ukrainer in den Fokus stellst" und dann die Russen.
Zitat von: Konstantin am 08. April 2025, 16:37:03Da hast du die Frage nicht richtig gelesen oder verstanden. Ich meinte die monatlichen Überweisungen vom Sozialamt, Jobcenter, Arbeitsamt.
Du hast ja nicht geschrieben was du meintest, sondern:
und können ihr bestehendes Konto in ihren Heimatländern nicht benutzen um dorthin ihre Gelder überweisen zu lassen. und überweisen lassen habe ich halt offensichtlich anders gelesen als du meintest. Für mich war es das Bankinstitut und nicht die diversen Ämter.
Netiquette (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)
Zitat• Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.
Zitat von: Konstantin am 08. April 2025, 16:37:03Ich habe keine vorgefertigte Meinung
Da du das aus dem Kontext gerissen hast weil du den dazugehörenden Absatz darüber nicht beachtet hast hast du auch nicht erkannt das NICHT du damit gemeint warst.
Wenn du dir den Schuh anziehst ist das deine Sache.
MfG FN
Zitat von: Konstantin am 08. April 2025, 13:29:48Ok, also müssen Bürger aus Russland oder Ukraine wenn sie hier in Deutschland Sozialleistungen beziehen und auch wohnen dafür extra ein deutsches Konto eröffnen und können ihr bestehendes Konto in ihren Heimatländern nicht benutzen
Den Verdacht hatte ich schon ganz am Anfang, es geht um die Ukraine.
Der Selenskyj hatte ja schon mal gefordert, D solle doch das Bürgergeld gleich direkt in die UA überweisen.
Damit die nicht mehr so oft nach D pendeln müssen :sad:
Wozu sollte D Geld auf das Konto in der UA überweisen??
Wenn sie hier Wohnhaft sind, wo ist dann das Problem in D ein Konto zu eröffnen?
Man braucht das ja auch für andere Dinge im Leben, sollte man auch in D wohnhaft sein.
Manche kommen auf Ideen und denken wohl D macht jeden Mist mit?
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. April 2025, 16:41:36Den Verdacht hatte ich schon ganz am Anfang, es geht um die Ukraine. Der Selenskyj hatte ja schon mal gefordert, D solle doch das Bürgergeld gleich direkt in die UA überweisen.
ja genau deshalb Fragt der TE auch nix ist unmöglich bei der Politik in der Asyldematik bei bestimmten Freunden von Klitschko.
Zitat von: Rotti am 09. April 2025, 17:25:45bei bestimmten Freunden von Klitschko
Wobei der Klitschko (Bürgermeister Kiew) ganz o.k. ist und bisher der einzige, welcher sich für die Hilfe aus D ehrlich bedankt hat.
Ganz im Gegenteil von der Ratte und Freunde sind diese beiden ganz sicher nicht.
@Fettnäpfchen
ZitatKann ja sein ein Gschmäckle haben deine Fragen dadurch das du explizit die zur Zeit "untere Randgruppe also Ukrainer in den Fokus stellst" und dann die Russen.
Ich weiß zwar nicht wie du darauf kommst aber das ich Ukrainer oder Russen als untere Randgruppen bezeichnen würde finde ich mehr als merkwürdig. Das war rein zufällig gewählt.
Ich hätte mich zur Beantwortung meiner simplen Frage mit einem einfachen Ja das geht oder mit Nein das geht nicht weil deutsche Behörden keinen Zugriff und Kontrolle über ein Konto außerhalb der EU haben, zufrieden gegeben.
habe mal irgendwo gelesen das sogar Obdachlose Personen in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld, auch wenn sie keinen festen Wohnsitz oder eine Postanschrift haben. Das Bundessozialgericht entschied, dass für den Erhalt von Bürgergeld keine feste Adresse erforderlich ist; es genügt, wenn sich die Person im Bereich des zuständigen Jobcenters aufhält
Zitat von: Konstantin am 09. April 2025, 22:39:07Ich hätte mich zur Beantwortung meiner simplen Frage mit einem einfachen Ja das geht oder mit Nein das geht nicht
Dann sollte man auch gleich schreiben, dass es um ein Konto außerhalb des Euro geht.
Deine Frage, klingt schon etwas seltsam und Müffelt schon etwas, warum sonst fragt man sowas?
Zitat von: Konstantin am 09. April 2025, 22:39:07weil deutsche Behörden keinen Zugriff und Kontrolle über ein Konto außerhalb der EU haben
Zumindest wenn es um deutsche Sozialhilfe geht und warum, sollten die dann dorthin überweisen können/sollen?
Zitat von: Jack Daniel am 10. April 2025, 13:49:00habe mal irgendwo gelesen das sogar Obdachlose Personen in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld, auch wenn sie keinen festen Wohnsitz oder eine Postanschrift haben. Das Bundessozialgericht entschied, dass für den Erhalt von Bürgergeld keine feste Adresse erforderlich ist; es genügt, wenn sich die Person im Bereich des zuständigen Jobcenters aufhält
auch das wäre ein Grund da die Bezahlkarte einzuführen.