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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 10. April 2025, 09:02:28

Titel: Gericht rügt Jobcenter wegen Kostensenkungsaufforderung-Wegweisende Entscheidung
Beitrag von: selbiger am 10. April 2025, 09:02:28
Wenn das Jobcenter neue Angemessenheitswerte ermittelt und diese den Berechnungen zugrunde legt, ist eine neue Kostensenkungsaufforderung erforderlich. Aus diesem Grund können veraltete Kostensenkungsaufforderungen keine Startpunkte für die 6-Monatsfrist sein, die das Jobcenter Zeit hat, auf einen Bürgergeld-Antrag zu reagieren.

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