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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: baracus am 11. April 2025, 21:19:26

Titel: Erstattung NK
Beitrag von: baracus am 11. April 2025, 21:19:26
frage mich wieso man die Erstattung die man vom Vermieter zurückbekommt (NK / warmwasser etc) wenn man wirtschaftlich gehandelt hat im jahr, an das amt "zurück"geben muss, es geht doch heutzutage viel um Nachhaltigkeit, Politik, nachrichten/Medien sind zumindest seit min. 10 jahren voll davon, so hätte man doch eine super motivation für nachhaltiges verhalten wenn man solcherlei behalten könne
Titel: Aw: Erstattung NK
Beitrag von: Rotti am 12. April 2025, 06:55:32
nicht so laut sonst wird noch eine feste KDUH nach Christian Lindner beschlossen.Dann gibt es nämlich nichts mehr Nachzufordern an Kosten.
Titel: Aw: Erstattung NK
Beitrag von: TripleH am 12. April 2025, 14:18:46
Zitat von: Rotti am 12. April 2025, 06:55:32nicht so laut sonst wird noch eine feste KDUH nach Christian Lindner beschlossen.

Das war keine Erfindung von Lindner. Diese Möglichkeit pauschaler Unterkunftskosten gab es als Modellprojekt über § 101a BSHG schon in der alten Sozialhilfe.
 
Titel: Aw: Erstattung NK
Beitrag von: Birgit63 am 14. April 2025, 06:57:59
Wenn die Miete und Nebenkosten vom JC bezahlt werden, dann ist es doch logisch, dass eine Nebenkostenrückzahlung auch wieder an das JC geht. Anders sieht es bei den Stromkosten aus. Die zahlst du selbst und wenn es da eine Rückzahlung gibt, darfst du sie natürlich behalten.
Titel: Aw: Erstattung NK
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 14. April 2025, 22:21:12
Zitat von: Birgit63 am 14. April 2025, 06:57:59Wenn die Miete und Nebenkosten vom JC bezahlt werden, dann ist es doch logisch, dass eine Nebenkostenrückzahlung auch wieder an das JC geht.

Außer, man bezahlt mehr, als die bewilligten KdU sind.
Also was man aus dem Regelsatz dazu bezahlt, dürfte dann auch nicht verrechnet werden, weder Guthaben noch Nachzahlung.
Oder liege ich da falsch?
Titel: Aw: Erstattung NK
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. April 2025, 17:12:48
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 14. April 2025, 22:21:12Oder liege ich da falsch?
Nein das passt.

MfG FN
Titel: Aw: Erstattung NK
Beitrag von: Rotti am 15. April 2025, 23:22:29
Zitat von: Birgit63 am 14. April 2025, 06:57:59Anders sieht es bei den Stromkosten aus. Die zahlst du selbst und wenn es da eine Rückzahlung gibt, darfst du sie natürlich behalten.
genau und weil die drastisch gestiegen sind in den vergangen Jahren ist das Bürgergeld auch nicht zu vermessen hoch.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 14. April 2025, 22:21:12Also was man aus dem Regelsatz dazu bezahlt, dürfte dann auch nicht verrechnet werden, weder Guthaben noch Nachzahlung. Oder liege ich da falsch?
da gibt es schon einige Urteile von Gerichten, aber wenn du in einer größeren Wohnung lebst als angemessen, dann bestimmt schon.
Titel: Aw: Erstattung NK
Beitrag von: Osterhase am 19. April 2025, 13:08:40
Zitat von: baracus am 11. April 2025, 21:19:26frage mich wieso man die Erstattung die man vom Vermieter zurückbekommt (NK / warmwasser etc) wenn man wirtschaftlich gehandelt hat im jahr, an das amt "zurück"geben muss, es geht doch heutzutage viel um Nachhaltigkeit, Politik, nachrichten/Medien sind zumindest seit min. 10 jahren voll davon, so hätte man doch eine super motivation für nachhaltiges verhalten wenn man solcherlei behalten könne
ja und eine Supermotivation z:B. weniger als für die Bausubstanz notwendig zu heizen oder sonstige nicht sinnvolle Sparmaßnahmen, die nichts für die Nachhaltigkeit tun, aber anderswo Schäden anrichten können.