Hallo zusammen,
ich bräuchte einmal Hilfe bei einem wirklich extremen Fall, der nahezu surreal ist und einem vorkommt, als wäre man in einem Film. Wir sind definitiv absolut ratlos. Auslöser war hier eine versuchte gefährliche Körperverletzung gegen meine 81-jährige Mutter, ausgehend von einer Nachbarin des gleichen Hauses.
Ich entschuldige mich vorab für die immense Textwand. Ich habe schon versucht, mich kurz zu halten, aber im Rahmen der Geschehnisse und dem damit verbundenen Umfang war mir eine weitere Kürzung des Textes nicht möglich gewesen, ohne Wesentliches außen vor zu lassen.
Wir freuen uns hier über jedes hilfreiche Kommentar und jeden Ratschlag, den ihr uns geben könnt, wie hier umzugehen ist. Kann man vielleicht nicht sogar eine einstweilige Verfügung erwirken? Welche Methoden gibt es hier?
Vielen Dank im Voraus!
Kurze Erläuterung zum Fall:
Es geht hierbei um meine Mutter, eine 81-jährige Dame. Ihr Lebensgefährte ist leider Anfang Oktober 2024 verstorben. Das bedeutet, sie konnte nicht einmal in Ruhe in eine Trauerphase übergehen, bevor der Ablauf einer Verkettung von Schikanierungen eintraf.
Am 16.11.2024 wurde sie beim Betreten der Terrasse / Hauseingangstüre von ihrer Nachbarin (3-Parteien-Haus) sprichwörtlich abgepasst. Diese nahm einen backsteingroßen Stein (vielleicht sogar etwas größer und schwerer), den diese Nachbarin ohne eine Vorgeschichte und vor allem grundlos gegen meine Mutter schmeißen wollte. Glücklicherweise war zu diesem Zeitpunkt meine Frau dabei, welche den Vorfall geistesgegenwärtig durch ein umfassendes Handyvideo protokolliert hat. Die Nachbarin ließ so dann unter Beschimpfungen gegen meine Frau und meine Mutter von ihrem Vorhaben ab. Das Video belegt die versuchte Tat sowie die Beschimpfungen, ausgehend von der Nachbarin.
Die Vermieter und seine Frau (von der höchstwahrscheinlich die Initiative gegen meine Mutter ausgeht, da diese mit der besagten Nachbarin befreundet ist) wurden umfassend und direkt von uns über diesen Vorfall informiert. Schon am Telefon wollte die Frau des Vermieters nichts von diesem Vorfall wissen und blockte diesen ab.
Zeitgleich haben wir folgerichtig die Polizei verständigt, welche auch innerhalb weniger Minuten zugegen war. Diese klingelte zuerst unten bei besagter Nachbarin, danach bei meiner Mutter. Eine Anzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung wurde durch die Beamten aufgenommen. Diese haben uns auch den Tipp gegeben, den Vermieter schriftlich umfassend über diesen Vorfall zu informieren und um Intervention zu bitten, und zudem eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen die Nachbarin erwirken zu sollen, was wir auch am gleichen Tag gemacht haben (Einschreiben/Rückschein). Die einstweilige Verfügung wurde am 18. November erwirkt und auch am gleichen Tag, in den frühen Abendstunden, besagter Nachbarin zugestellt.
Das Resultat darauf war gänzlich anders als erhofft, und seitdem wird meine Mutter im wahrsten Sinne des Wortes tyrannisiert.
Kurze Zeit später kam kein Anschreiben, wie erhofft, vom Vermieter, sondern von dem Anwalt des Vermieters. Dieser fordert die Entfernung des Hundes meiner Mutter (Dackelmischling, nicht einmal kniehoch). Dieser wäre aggressiv und würde sich auch aggressiv gegenüber Mitmietern verhalten. Zudem wird seitens des Vermieters dargestellt, dass es am 16.11.2024 eine Auseinandersetzung zwischen zwei Hunden gegeben hätte (gemeint ist der Hund meiner Mutter und der Hund der Nachbarin), was aber faktisch falsch ist und sich unter anderem auch belegen lässt (Videodokumentation).
Darüber hinaus wird durch den Anwalt mitgeteilt, dass die Haustierhaltung untersagt sei und nie Gegenstand der Anmietung der Wohnräume gewesen ist. Dies ist faktisch auch falsch, da meine Mutter bereits 2019 mit zwei Hunden eingezogen ist, mit Einverständnis des Vermieters. Der neue Mischlingshund wurde sich nach dem Ableben beider vorherigen Hunde angeschafft, welcher auch seit 2022 schon bei meiner Mutter lebt, also weit vor dem Vorfall. Zudem liegt ein tierärztliches Attest vor, dass der Hund meiner Mutter keineswegs aggressiv ist.
Was hier offensichtlich ist, ist, dass der Fall vom 16.11.2024 taktisch heruntergespielt werden soll. So soll angeblich eine Nachbarin eines umliegenden Wohnhauses einen Zaun vor dem Schutz gegen den Hund meiner Mutter erbaut haben, was auch faktisch falsch ist und sich belegen ließ durch Fotos des Zaunes und Hinweis an den Anwalt, dass dieser Zaun als Sichtschutz dient und nicht als Schutzzaun, zudem schon weit vorher erbaut worden ist, was sich durch Witterungsspuren zeigt. Auf das Schreiben an den Anwalt wurde vollumfänglich reagiert. Dieser nahm meine Belege zum Anlass, seine Schreiben bei einer Klage zur Entfernung des Hundes meiner Mutter zu korrigieren. So wurde aus einem Schutzzaun ein Sichtschutzzaun, der in der Klageschrift angegeben worden ist. Die Verhandlung dazu findet Ende Juni statt. Alle Dokumente liegen dem Gericht vor, einschließlich Fotos und das Video von oben genanntem Vorfall.
Leider geht es aber immer wieder weiter, nimmt förmlich kein Ende. Seitdem wird meine Mutter weiterhin von dem Vermieter schikaniert, indem z.B. die Treppenhausreinigung angesprochen wird, welche ihr nicht ordnungsgemäß ist. Er fordert zudem die Fensterreinigung im Treppenhaus auf ihrer Etage. (Liegt dem Mieterschutz vor, welcher seit kurzem glücklicherweise auch die Korrespondenz übernimmt, größtenteils aber vom Vermieter ignoriert wird.)
Kürzlich hat meine Mutter ihre Nebenkostenabrechnung erhalten, die mir auf den ersten Blick fragwürdig erschien. So wurden die Abschläge zu niedrig beziffert, was zu einer massiven Rückzahlung im Folgejahr führen würde (800-900€). Zudem wurden nicht umlagefähige Kosten auf der Nebenkostenabrechnung aufgelistet, was hier für eine begründete Belegeinsicht genutzt wurde und sich somit bestätigt hatte. Dies muss den Vermieter so sehr verärgert haben, dass dieser direkt am nächsten Tag ein erneutes Schreiben aufgesetzt hat, das die Treppenhausreinigung anspricht sowie die Reinigung des Fensters erneut thematisiert. Hier ist klarzustellen, dass der Treppenhausreinigung immer und gewissenhaft nachgegangen worden ist. Die Lebensgefährtin des Vermieters sucht hier aber immer wieder nach Punkten und Gründen. So kam diese im letzten Fall am Folgetag der Belegeinsicht ins Treppenhaus, um Fotos zu machen. Hier ist sichtbar, dass sie scheinbar sämtliche Fusseln zusammenkehrte, weil diese offensichtlich nicht erkennbar gewesen sind, da die Treppenhausreinigung eben korrekt gemacht worden ist (Teppich). So gibt es immer mal ein oder zwei Haare, die übrig bleiben.
Was hier deutlich anzumerken ist, ist, dass der Fall mit der gefährlichen Körperverletzung vom Vermieter in Gänze ignoriert wird! Nicht ein Wort dazu, nicht eine Maßnahme gegen die entsprechende Mieterin.
Das Ganze geht mittlerweile so weit, dass meine Mutter schon drei Kilo abgenommen hat. Das mag nicht viel klingen, da sie aber ohnehin an Untergewicht leidet, ist dies in Summe schon sehr viel. Zudem ist meine Mutter psychisch mittlerweile sehr belastet. Der Tod ihres Lebensgefährten, den sie nicht einmal betrauern konnte, und die Belastung durch den Vermieter sind aktuell zu viel für sie.
Selbstverständlich wäre ein Auszug das perfekte Mittel, allerdings geht dies aus diversen Gründen nicht und ist auch nicht umsetzbar. Zudem sehen wir hier keinen Fehler meiner Mutter, lediglich dass sie eine versuchte gefährliche Körperverletzung beim Vermieter gemeldet hat und somit ,,unbequem" geworden ist.
Die Abfolge der Schikane können wir selbstverständlich belegen. So zog meine Mutter 2019 in ihre Wohnung, und bis zu dem Vorfall vom 16.11.2024 gab es niemals eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter oder seiner Lebensgefährtin. Doch seit dieser Meldung häufen sich die Fälle, in denen seitens des Vermieters gegen meine Mutter vorgegangen wird, was auch chronologisch durch die Abfolge der Schreiben des Vermieters belegbar ist.
Für mich liest sich das so, als wolle der Vermieter die Mieterin rausekeln.
Den Vermieter in die versuchte Körperverletzung mit einzubeziehen, war (offensichtlich) ein taktischer Fehler, der zudem vermeidbar gewesen wäre, da die Freundschaft zwischen der Täterin und der LG des Vermieters bekannt ist.
Natürlich stellt das Verhalten der Täterin einen Bruch des Hausfriedens und damit einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar, mietrechtlich gesehen einen Mietmangel. Da der Vermieter verpflichtet ist, Mietmängel zu beseitigen, kann man dies als Mieter auch einklagen. Das würde hier aber voraussetzen, dass von der Täterin weiterhin eine tatsächliche Gefahr ausgeht. Z.B. weil diese nach Anzeige und Anordnung einen weiteren Versuch unternommen hat, oder anderweitig gegen das Opfer vorgegangen ist.
Das der Vermieter diesen Vorfall zum Anlass nimmt, das Opfer zu terrorisieren in der offensichtlichen Absicht, es damit zum Auszug zu nötigen, ist bedauerlich.
Ebenso ist es bedauerlich, dass sich hier ein offenbar skrupelloser Anwalt gefunden hat, der dieses Verhalten unterstützt.
Alles Weitere muss man hier wohl dem Gericht überlassen.
Hallo Ottokar,
lieben Dank für deine Nachricht. Selbstverständlich ist das Ziel meine Mutter zum Auszug zu bewegen, der Aufwand, der bei einer Schikane derart betrieben wird, um meine Mutter "rauszuekeln" ist definitiv geringer als sie herauszuklagen, was unter Angesicht der vorhanden Belege und Nachweise schwierig werden dürfte.
Hast du vielleicht eine Idee, wie man der Schikane des VM's entgegenwirken kann? Ich hoffe das man derartiges schikanierendes Verhalten durch den VM mit einer einstweiligen Verfügung eindämmen kann?
Zitat von: Ottokar am 13. April 2025, 09:45:12Natürlich stellt das Verhalten der Täterin einen Bruch des Hausfriedens und damit einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar, mietrechtlich gesehen einen Mietmangel. Da der Vermieter verpflichtet ist, Mietmängel zu beseitigen, kann man dies als Mieter auch einklagen. Das würde hier aber voraussetzen, dass von der Täterin weiterhin eine tatsächliche Gefahr ausgeht. Z.B. weil diese nach Anzeige und Anordnung einen weiteren Versuch unternommen hat, oder anderweitig gegen das Opfer vorgegangen ist.
Die Gefahr, dass etwas passiert, besteht leider weiterhin. Der Vermieter lässt Briefe mit dieser Thematisierung außer acht und ignoriert diese gänzlich. Anbei ein Ausschnitt eines Briefes aus März an den VM.
Der Brief appelliert nur an Verständnis und Mitgefühl. Welche Reaktion erwartest du denn darauf?
Was ist denn hieraus geworden?
Zitat von: Mostrich84 am 12. April 2025, 21:14:21Eine Anzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung wurde durch die Beamten aufgenommen.
Zitat von: Mostrich84 am 13. April 2025, 17:48:50Hast du vielleicht eine Idee, wie man der Schikane des VM's entgegenwirken kann?
Zitat von: Ottokar am 13. April 2025, 09:45:12Alles Weitere muss man hier wohl dem Gericht überlassen.
Zitat von: Sheherazade am 13. April 2025, 19:56:23Der Brief appelliert nur an Verständnis und Mitgefühl. Welche Reaktion erwartest du denn darauf?
Grüße,
die entsprechende Stelle war nur eine von vielen, Forderungen wurden bereits gestellt, auf Mietminderung zu prüfen wäre wohl tatsächlich sinniger.
Zitat von: Ottokar am 13. April 2025, 09:45:12Alles Weitere muss man hier wohl dem Gericht überlassen
Immerhin ist der Termin zumindest "zeitnah"
Zitat von: Sheherazade am 13. April 2025, 19:56:23Was ist denn hieraus geworden?
Haben nächste Woche einen Termin bei einem Anwalt zwecks Nebenklage.