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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 13. April 2025, 12:53:22

Titel: Keine Verkürzung des Bewilligungszeitraums durch Verzicht oder Abmeldung möglich
Beitrag von: selbiger am 13. April 2025, 12:53:22
Wer Bürgergeld bezieht und selbstständig tätig ist, kann den gesetzlich festgelegten Bewilligungszeitraum von in der Regel sechs Monaten nicht durch eine Abmeldung oder den Verzicht auf Leistungen verkürzen. Dies hat unter anderem das Bundessozialgericht (BSG) bereits in einem Urteil klargestellt (BSG, Urteil vom 30.09.2008 – B 4 AS 29/07 R).

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-keine-verkuerzung-des-bewilligungszeitraums-durch-verzicht-oder-abmeldung-moeglich