Hallo,
ich habe einige Vermittlungsvorschläge ohne RFB, bei denen ich mich bewerben möchte.
Sollte es aus irgendeinem Grund bei diesen Stellen nicht passen - und ich die Arbeitsaufnahme ablehnen - gibt es dann die Gefahr einer Sperre?
MfG
Zitat von: falke278 am 16. April 2025, 09:34:10Sollte es aus irgendeinem Grund bei diesen Stellen nicht passen - und ich die Arbeitsaufnahme ablehnen - gibt es dann die Gefahr einer Sperre?
Nein, wobei es Sperren nur bei ALGI gäbe.
Bei Jobangeboten ohne RFB und selbst gesuchten Stellen kann derzeit weder das JC nach § 31 SGB II sanktionieren, noch die AfA nach § 159 SGB III eine Sperrzeit verhängen, da es dann die für eine Sanktion oder Sperrzeit vorgeschriebene einzelfallbezogene RFB nicht gibt.
Ob sich das mit dem Vorhaben von CDU/CSU+SPD zu mehr und leichterer Sanktionierung ändern wird, kann man derzeit nicht beurteilen. Dies würde aber in jedem Fall voraussetzen, dass man den Vorbehalt einer einzelfallbezogenen RFB aus den o.g. §§ entfernen müsste.