Jobcenter müssen bei der Anrechnung von Einkommen eines Bürgergeldbeziehers brutto von netto unterscheiden können. Hat die Behörde fehlerhaft ein zu geringes Nettoeinkommen berücksichtigt und damit mehr Bürgergeld ausgezahlt, kann sie vom Grundsicherungsempfänger nicht ohne Weiteres überzahlte Leistungen mit dem Argument zurückfordern, er hätte den Bescheid besser prüfen müssen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam in einem am Mittwoch, 16. April 2025, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 3 AS 772/23).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-koennen-eigene-fehler-nicht-abwaelzen
Vertrauensschutz in die Bescheide des Jobcenters gilt auch für Bürgergeld- Beziehende
Zu mindestens dann nicht, wenn sich der Hilfebedürftigen der Fehler des Jobcenters nicht eindeutig aufdrängte und sie dem Bescheid des Jobcenters vertraute.
Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und gab damit einer dreiköpfigen Familie Recht, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.04.2025 – L 3 AS 772/23 – nicht rechtskräftig – ).