Unser Azubi hat die Absicht, nach erfolgreicher Gesellenprüfung als Bäcker anschließend noch eine Ausbildung als Konditor durchzuführen.
Er erhält jetzt aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Wie sieht es dann damit aus?
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Situation?
Gruß hko
Zitat von: hko am 21. April 2025, 10:12:54Wie sieht es dann damit aus?
Meines Wissens nach genauso wie bei der Erstausbildung.
Ich gehe mal von einer betrieblichen bzw. dualen Ausbildung mit oder ohne Anspruch auf BAB aus.
Während dieser Ausbildung besteht Anspruch auf Leistungen des SGB II.
Es gibt (seit dem 01.08.2016) im SGB II auch keine Rechtsgrundlage, wonach das JC die zweite Ausbildung bzw. die Leistung während einer solchen verweigern kann.
Während der Ausbildung zum Konditor besteht damit imho weiterhin Anspruch auf Leistungen des SGB II.
danke Sheherazade und Ottokar
Gruß hko