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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: TG am 22. April 2025, 21:07:01

Titel: Pflegegrad rückwirkend und Wohngeld
Beitrag von: TG am 22. April 2025, 21:07:01
Hallo,
rückwirkend wurde diesen Monat  ein Pflegegrad 2 ab Sept. 2024 anerkannt. Hat das jetzt auch rückwirkende Folgen auf höheres Wohngeld und kann mit einem Überprüfungsantrag in die Wege geleitet werden?
Titel: Aw: Pflegegrad rückwirkend und Wohngeld
Beitrag von: Sheherazade am 23. April 2025, 07:48:00
Ich kenne das so, dass das Wohngeld beim nächsten Antrag neu berechnet wird und man dann ggf. eine Nachzahlung bekommt. Das war bei uns damals jedenfalls so wegen einer rückwirkenden Anerkennung einer Schwerbehinderung.

Wann endet dein Bewilligungszeitraum?
Titel: Aw: Pflegegrad rückwirkend und Wohngeld
Beitrag von: TG am 23. April 2025, 18:02:27
Der Bewilligungszeitraum endet im Juni.
Titel: Aw: Pflegegrad rückwirkend und Wohngeld
Beitrag von: Sheherazade am 24. April 2025, 09:28:45
Dann gib die Pflegegradbewilligung beim nächsten Antrag mit an und markiere die rückwirkende Wirkung. Ob und inwieweit sich der Pflegegrad (bei dir?) auf die Höhe des Wohngeldes auswirkt, kann ich dir nicht sagen. Grundsätzlich erhöhen sich die Freibeträge beim Einkommen durch den Pflegegrad 2 (oder eine Schwerbehinderung mit GdB 100) um 150€ monatlich bzw. 1800€ jährlich.

Alternativ kannst du dich natürlich bei der Wohngeldstelle erkundigen, wie die richtige Vorgehensweise hier ist.
Titel: Aw: Pflegegrad rückwirkend und Wohngeld
Beitrag von: Ottokar am 24. April 2025, 12:57:24
Ab einem GdB von 50 und Pflegegrad 2 wird bei der Einkommensberechnung zum Wohngeld ein zusätzlicher Freibetrag berücksichtigt.
Weise der Wohngeldstelle die rückwirkende Anerkennung des Pflegegrades umgehend nach, der Freibetrag wird ab dann berücksichtigt.
Mit einem Überprüfungsantrag müsste dieser auch rückwirkend ab 09/2024 bei der Wohngeldstelle berücksichtigt werden.