Hallo,
im April 2025 habe ich per Jobcenter Digital einen Erstantrag auf aufstockendes Bürgergeld gestellt. Alle Fragen durch die mich das Programm geführt hat wurden beantwortet, und alle geforderten Unterlagen hochgeladen.
Dennoch soll ich weitere Unterlagen einreichen zu denen ich einige Fragen habe und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Ich soll unter anderem einreichen:
1. Antragsbegründung
Ich dachte mein Finanzstatus (Kontoauszüge) begründen meinen Antrag ? Reicht es wenn ich schreibe mein Bedarf ist durch meine Einnahmen zurzeit nicht gedeckt? Das ist doch eigentlich Logisch, wozu sonst der Antrag
2. Letzter Einkommenssteuerbescheid
Der wäre von 2024. Ich verstehe nicht warum es wichtig ist was im Jahr 2024 war, da ich zu dem Zeitpunkt keine Leistungen bezogen habe. Meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate sollten doch ausreichen. Welche Erkenntnis möchte das Jobcenter daraus ziehen?
3. Nachweis zu den Betriebsausgaben
Ich habe eine vorläufige Anlage EKS eingereicht und dort meine Betriebsausgaben angegeben. Reicht es geschwärzte Rechnungen zu schicken?
4. Anlage SV (Sozialversicherung)
Ich habe die Anlage SV bei der Antragstellung bereits beantwortet und verstehe daher nicht warum ich das nochmal ausfüllen soll.
Ich bin bei der Krankenkasse freiwillig gesetzlich versichert. In diesem Formular kann man ankreuzen ob man einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen möchte oder nicht.
Ich habe Nein ausgewählt, weil ich nicht nur den Zuschuss möchte, sondern einen Vollantrag gestellt habe, der ja schon die Zahlungen an die Krankenkasse beinhaltet. So liest es sich auch im Merkblatt. Oder war das falsch und ich soll den deshalb nochmal ausfüllen?
5. ausgefüllte Vermieterbescheinigung
Während der Antragstellung bei Jobcenter Digital habe ich alle geforderten Unterlagen bereits hochgeladen aus denen meine Wohnkosten ersichtlich sind. Also Mietvertrag, aktuelle Betriebskostenabrechnung und Heizkostenabrechnung. Wozu also die Viermieterbescheinigung, dann hätte ich mir das hochladen der Unterlagen gleich sparen können. Zudem möchte ich nicht das mein Vermieter weis das ich einen Antrag gestellt habe.
Danke schon mal fürs Antworten
Entweder Mietvertrag, oder Vermieterbescheinigung. Beides geht nicht. Unzulässige doppelte Datenerhebung
Antragsbegründung ist unzulässig. Die Begründung ergibt sich aus Deinen Angaben im Antrag