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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Nira am 27. April 2025, 09:28:26

Titel: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Nira am 27. April 2025, 09:28:26
Hallo,
im April 2025 habe ich per Jobcenter Digital einen Erstantrag auf aufstockendes Bürgergeld gestellt. Alle Fragen durch die mich das Programm geführt hat wurden beantwortet, und alle geforderten Unterlagen hochgeladen.
Dennoch soll ich weitere Unterlagen einreichen zu denen ich einige Fragen habe und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Ich soll unter anderem einreichen:

1. Antragsbegründung
Ich dachte mein Finanzstatus (Kontoauszüge) begründen meinen Antrag ?  Reicht es wenn ich schreibe mein Bedarf ist durch meine Einnahmen zurzeit nicht gedeckt? Das ist doch eigentlich Logisch, wozu sonst der Antrag

2. Letzter Einkommenssteuerbescheid
Der wäre von 2024. Ich verstehe nicht warum es wichtig ist was im Jahr 2024 war, da ich zu dem Zeitpunkt keine Leistungen bezogen habe. Meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate sollten doch ausreichen. Welche Erkenntnis möchte das Jobcenter daraus ziehen?

3. Nachweis zu den Betriebsausgaben
Ich habe eine vorläufige Anlage EKS eingereicht und dort meine Betriebsausgaben angegeben. Reicht es geschwärzte Rechnungen zu schicken?

4. Anlage SV (Sozialversicherung)
Ich habe die Anlage SV bei der Antragstellung bereits beantwortet und verstehe daher nicht warum ich das nochmal ausfüllen soll.
Ich bin bei der Krankenkasse freiwillig gesetzlich versichert. In diesem Formular kann man ankreuzen ob man einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen möchte oder nicht.
Ich habe Nein ausgewählt, weil ich nicht nur den Zuschuss möchte, sondern einen Vollantrag gestellt habe, der ja schon die Zahlungen an die Krankenkasse beinhaltet. So liest es sich auch im Merkblatt. Oder war das falsch und ich soll den deshalb nochmal ausfüllen?

5. ausgefüllte Vermieterbescheinigung
Während der Antragstellung bei Jobcenter Digital habe ich alle geforderten Unterlagen bereits hochgeladen aus denen meine Wohnkosten ersichtlich sind. Also Mietvertrag, aktuelle Betriebskostenabrechnung und Heizkostenabrechnung. Wozu also die Viermieterbescheinigung, dann hätte ich mir das hochladen der Unterlagen gleich sparen können. Zudem möchte ich nicht das mein Vermieter weis das ich einen Antrag gestellt habe.

Danke schon mal fürs Antworten
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Chefkoch am 27. April 2025, 20:33:44
Entweder Mietvertrag, oder Vermieterbescheinigung. Beides geht nicht. Unzulässige doppelte Datenerhebung

Antragsbegründung ist unzulässig. Die Begründung ergibt sich aus Deinen Angaben im Antrag
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. April 2025, 17:00:32
Nira

Und wieder mal eine Verzögerungstaktik oder Faulheit in den Unterlagen nachzuschauen.  :no:
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:261. Antragsbegründung
Kannst du ja trotzdem machen. siehe ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
ZitatZwar ist eine solche Begründung grundsätzlich nicht für den Anspruch erforderlich, wird aber von der BA aus Gründen des generellen Missbrauchsverdachts gegenüber Leistungsempfängern empfohlen: http://dip21.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/94/9453.html
Dafür hätte ich einen Standartsatz parat:
"Ich beantrage Bürgergeld, weil ich sonst nichts zu essen und zu trinken kaufen kann und verhungern und verdursten würde, meine Miete nicht mehr zahlen kann und obdachlos würde, ohne Krankenversicherung keinen Arzt aufsuchen und an einer einfach behandelbaren Erkrankung sterben könnte."
bei BGs noch dazu:
"Das selbe gilt für die anderen Mitglieder meiner Bedarfsgemeinschaft."

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:262. Letzter Einkommenssteuerbescheid
Begründung zur Nichtabgabe
Ist nicht leistungsrelevant!

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:263. Nachweis zu den Betriebsausgaben Ich habe eine vorläufige Anlage EKS eingereicht und dort meine Betriebsausgaben angegeben. Reicht es geschwärzte Rechnungen zu schicken?
Da bin ich nicht sicher ob es verlangt werden darf also um schneller den Bewilligungsbescheid zu bekommen die Rechnungen hinschicken.
Wahrscheinlich ist die Forderung nicht korrekt denn das macht man ja am Ende des Bewilligungszeitraumes für eine abschließende/endgültige. Und wahrscheinlich kommt das nächste Schreiben mit der Aufforderung nicht zu schwärzen, oder nicht so viel. Bewilligung
Dass:
Kontoauszüge von Geschäftskonten
Ausnahme: Zur Feststellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben zur Gewinnermittlung:  § 3 ALG II-V i. V. m. § 60 SGB I
steht in den >Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern< dazu.

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:264. Anlage SV (Sozialversicherung)
Begründung zur Nichtabgabe
Ist nicht leistungsrelevant!

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:265. ausgefüllte Vermieterbescheinigung
Liegt in Form von deinen Unterlagen vor und damit darf keine Bescheinigung mehr gefordert werden. s. Ratgeber

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Sheherazade am 28. April 2025, 17:08:44
Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:262. Letzter Einkommenssteuerbescheid Der wäre von 2024. Ich verstehe nicht warum es wichtig ist was im Jahr 2024 war, da ich zu dem Zeitpunkt keine Leistungen bezogen habe. Meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate sollten doch ausreichen. Welche Erkenntnis möchte das Jobcenter daraus ziehen?

Es könnte ja sein, dass du noch eine Steuerrückzahlung zu erwarten hast. Die können ja nicht wissen, dass du für den Veranlagungszeitraum 2024 deine Steuererklärung schon gemacht hast.
 
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Nira am 28. April 2025, 19:56:01
Ja vielen Dank erstmal.

Ich werde dann ein zwei eigene Sätze zur Antragsbegründung schreiben, wobei mir der empfohlene Standartsatz auch sehr gefällt.

Nicht Leistungsrelevant sind also Einkommenssteuerbescheid und die Anlage SV. Dann werde ich das mal so begründen. Wobei ich die Anlage SV bei Jobcenter Digital bereits ausgefüllt habe. Es wird auch meine Krankenkassenkarte gefordert, ich schicke denen dann stattdessen meine Mitgliedsbescheinigung.
Wenn es denen beim Einkommenssteuerbescheid um eine mögliche Steuerrückzahlung geht, würden es doch auch meine Kontoauszüge zeigen.

Sollte ich auch begründen warum ich die Vermieterbescheinigung nicht einreiche? Ich dachte an das hier: https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung (https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung)

Morgen werde ich die Unterlagen hochladen, dann schaun wir mal ob es so durchgeht.

Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Pit66 am 28. April 2025, 21:40:40
Warum zum Teufel kann man nciht die geforderten Unterlagen beibringen.
Warum  dieses gekaspere und rumducksen.  Was hat man zu verbergen?

Wenn ich JC Mitarbeiter wäre würde ich hellhörig.
Warum schafft man nicht einfach sie Sachnn bei und die Bearbeitung und "Zulassung" geht fix.
Ich wäre doch interessiert mit meinen Gewerbe in die Pötte zu kommen.

Aber ne... erstmal bis zum BVerfG durchklagen weil man was doppelt einreichen soll... Unglaublich.

Ich hoffe die Verlangen noch eine ausführlichen Businessplan!

Pitt
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Nira am 29. April 2025, 07:28:28
Pit66,

Sach mal was willst du von mir? Kennst mich nicht aber urteilst schnell. Seit Jahren lebe ich von meiner Arbeit, und jetzt brauche ich Hilfe, also erzähl mir nichts von in die Pötte kommen.

Das Jobcenter bekommt selbstverständlich alle Unterlagen von mir die nötig sind, alles andere eben nicht! Und deswegen habe ich hier mal nachgefragt weil ich unsicher war. Das hat nichts mit "etwas verbergen wollen" zu tun, sondern mit Vorsicht vor zu viel Schnüffelei.

Bist du ein frustrierter Jobcenter Mitarbeiter :grins: ? Klingst fast so.
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. April 2025, 17:18:16
Nira

Zitat von: Nira am 29. April 2025, 07:28:28Pit66,
den ignorierst du am besten, da gibt es eine (im Benutzerkonto da ins Forenprofil) Ignorierliste in den du ihn setzen kannst dann taucht er bei dir nicht mehr auf.
Wer weiß ob er nicht bezahlt wird so Zeug zu schreiben wie er es macht und das seit er dabei ist.

Zitat von: Nira am 28. April 2025, 19:56:01wobei mir der empfohlene Standartsatz auch sehr gefällt.
:mocking:

Zitat von: Nira am 28. April 2025, 19:56:01Wobei ich die Anlage SV bei Jobcenter Digital bereits ausgefüllt habe
Dann erwähnst du gar nicht das es nicht leistungsrelevant ist
und
verweist das JC darauf das es bereits vorliegt und eine doppelte Datenerhebung nicht rechtens ist schließlich sind sie zum Aktenstudium und zur Datensparsamkeit verpflichtet.
 
Zitat von: Nira am 28. April 2025, 19:56:01ich schicke denen dann stattdessen meine Mitgliedsbescheinigung.
ist sogar besser.

Zitat von: Nira am 28. April 2025, 19:56:01Sollte ich auch begründen warum ich die Vermieterbescheinigung nicht einreiche?
Ja kannst und solltest du sogar.

Je weniger du dir von einem unter hybris leidenden SB auf der Nase herumtanzen lässt um so schneller sucht er sich ein leichteres Opfer.

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Nim am 29. April 2025, 18:00:07
Zur Vermieterbescheinigung schau auch mal in 12. BfDI Rundschreiben (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/12-Rundschreiben-Jobcenter-GF.html)
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Pit66 am 29. April 2025, 18:11:26
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. April 2025, 17:18:16Je weniger du dir von einem unter hybris leidenden SB auf der Nase herumtanzen lässt um so schneller sucht er sich ein leichteres Opfer.
Und wieder mal eine Verzögerungstaktik oder Faulheit in den Unterlagen nachzuschauen. 

Ja wenn du willst das es extra lange dauert würde ich es so machen. Direkt "Bockig" stellen.
Der JC Mitarbeiter macht dann extra schnell.

Was für ein denken... Anstatt sich die Unterlagen zu beschaffen, Termin machen, die Füße in die Hand und schauen das man voran kommt!

Pitt



Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Nira am 30. April 2025, 07:53:57
Alles klar, danke euch. Habe alles nötige gesendet.
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. April 2025, 13:58:21
Nira

Zitat von: Nira am 30. April 2025, 07:53:57Alles klar, danke euch. Habe alles nötige gesendet.
Wäre schön wenn du uns bei Erfolg auf dem laufenden hältst.

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Nira am 03. Mai 2025, 18:59:24
Hallo, jetzt gehts weiter mit Runde zwei :scratch:

Weitere Unterlagen werden gefordert:

1. Finanzstatus aller Konten (Übersichtsblatt aller bei den Banken geführten Produkte)
Ich habe denen alles bereits gesendet, ich besitze nur ein Hauptkonto und Paypal. Kontoauszüge ab Januar 2025 liegen denen vor. Was wollen die denn noch?

2. Betriebswirtschaftliche Auswertung sowie Summen und Saldenlisten von Nov 2024 - April 2025
Geh ich recht in der Annahme, das auch diese Forderung (wie schon der Einkommenssteuerbescheid 2024) nicht leistungsrelevant ist? 
Ich habe denen trotzdem den Bescheid 2024 gesendet, damit ersichtlich ist das ich keine große Steuererstattung zu erwarten habe. Ich dachte damit wäre man zufrieden und würde endlich meinen Antrag bearbeiten.
Ich verstehen den Sinn dahinter nicht, ich hätte solche Forderungen zur Prüfung einer abschließenden EKS erwartet, aber doch nicht vorher. Zumal ich zu dem Zeitpunkt auch keine Geldleistungen bezogen habe :weisnich:

Denen ist mein aktueller Finanzstatus bekannt, alle relevanten Informationen liegen vor.

Vermieterbescheinigung wird nicht nochmal gefordert, falls es jemanden interessiert. Ich habe diesen Text hier übernommen und so die Nichtabgabe begründet: https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: angi am 04. Mai 2025, 12:16:57
Zitat von: Nira am 03. Mai 2025, 18:59:24Ich verstehen den Sinn dahinter nicht,
Ich würde sagen, das JC prüft die Bedürfigkeit, und dazu will es eben Unterlagen sehen.
Warum sonst sollten die dir Fragen stellen und Nachweise haben wollen?


Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Mai 2025, 13:59:51
Nira

Zitat von: Nira am 03. Mai 2025, 18:59:241. Finanzstatus aller Konten (Übersichtsblatt aller bei den Banken geführten Produkte) Ich habe denen alles bereits gesendet, ich besitze nur ein Hauptkonto und Paypal. Kontoauszüge ab Januar 2025 liegen denen vor. Was wollen die denn noch?
Dann schreibst du denen dass.
Und zusätzlich erwähnst du das sie zum Aktenstudium verpflichtet sind und eine erneute Aufforderung einer doppelten Datenerhebung entspricht und nicht verlangt werden kann/darf.
Und den § dazu sollte sie kennen, es ist nicht deine Sache ihnen ihre Arbeit zu erklären.
Und wenn du noch einen drauf setzen willst:
Sie soll bei Ihrem Chef nach einer Schulung verlangen wenn sie es nicht besser weiß. Es aber durchaus auch passieren kann dass du diesen Part in Gestalt einer Beschwerde (s. Anhang) an Ihren Chef über Ihre Unkenntnis in Kenntnis setzt.

Zitat von: Nira am 03. Mai 2025, 18:59:242. Betriebswirtschaftliche Auswertung sowie Summen und Saldenlisten von Nov 2024 - April 2025
Da kann ich mangels Wissen nicht weiterhelfen!

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Nira am 04. Mai 2025, 14:32:41
@ angi,

naja, ich meine die haben doch alle Unterlagen um meine Bedürftigkeit zu prüfen.
Ich habe eingereicht wozu ich während des Antragsformulars bei Jobcenter Digital aufgefordert wurde.
Mietvertrag, aktuelle Heiz und Nebenkostenabrechnug, Kontoauszüge seit Januar bis jetzt, vorläufige EKS mit einer Schätzung meiner Einnahmen.
 
Darüber hinaus noch eine Antragsbegründung, Nachweise meiner Ausgaben und den Einkommensteuerbescheid 2024, wobei diese Angaben gar nicht leistungsrelevant sind.
 
Und nun fällt denen noch ein das ich eine Betriebswirtschaftliche Auswertung samt Summen und Saldenliste vorlegen soll, hätte man ja auch gleich einfordern können. Davon ab bin ich dazu nicht verpflichtet. Nicht mal das Finanzamt möchte so etwas von mir, ich mach keine doppelte Buchführung, es reicht für gewöhnlich das Formular EÜR bei Elster.

Für mich riecht das nach Willkür.
 
Warum soll ich mich rechtfertigen für etwas was ich vor Antragsstellung gemacht habe? Ich bin dazu geneigt einen Brief zu verfassen und klarzustellen das diese Forderungen nicht leistungsrelevant sind mit der Bitte, meinen Antrag endlich zu bearbeiteten, statt so unsinnige Spielchen zu veranstalten.


@Fettnäpfchen
Ok, danke dir trotzdem. Vielleicht gibt es noch jemanden der sich damit auskennt
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Mai 2025, 16:06:16
Nira

Zitat von: Nira am 04. Mai 2025, 14:32:41Warum soll ich mich rechtfertigen für etwas was ich vor Antragsstellung gemacht habe? Ich bin dazu geneigt einen Brief zu verfassen und klarzustellen das diese Forderungen nicht leistungsrelevant sind mit der Bitte, meinen Antrag endlich zu bearbeiteten, statt so unsinnige Spielchen zu veranstalten.
Soll das heißen das du dass gar nicht mehr machst? Also speziell auf die Anforderung vom JC nach der
Zitat von: Nira am 04. Mai 2025, 14:32:41Betriebswirtschaftliche Auswertung samt Summen und Saldenliste vorlegen soll,
Wenn Ja, also nicht mehr machst, dann hast du vollkommen Recht wenn Du genau so einen (erwähnten) Brief schreibst.
Begründung: Was vor Antragstellung war ist irrelevant.

Zitat von: Nira am 04. Mai 2025, 14:32:41Vielleicht gibt es noch jemanden der sich damit auskennt
wenn sich niemand meldet kannst du über den Button "Beitrag melden" (unten rechts) die Moderation/Ottokar freundlich fragen ob er etwas dazu schreiben kann.

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Nira am 06. Mai 2025, 08:54:02
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Mai 2025, 16:06:16Soll das heißen das du dass gar nicht mehr machst? Also speziell auf die Anforderung vom JC nach der
Betriebswirtschaftliche Auswertung samt Summen und Saldenliste ?
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Mai 2025, 16:06:16Wenn Ja, also nicht mehr machst, dann hast du vollkommen Recht wenn Du genau so einen (erwähnten) Brief schreibst. Begründung: Was vor Antragstellung war ist irrelevant.
Ja genau, habe einen Brief geschrieben und denen das genau so erläutert: "ist nicht leistungsrelevant". Habe dann noch geschrieben, dass meine finanzielle Situation bekannt ist und alle nötigen Informationen und Nachweise bereits vorliegen.

Leider habe ich vorab schon den Einkommensteuerbescheid 2024 gesendet, obwohl der für den Erstantrag auch nicht relevant ist. Dachte das JC gibt sich damit zufrieden. Stattdessen wird noch mehr unsinniges gefordert.
Komisch das denen alles nur häppchenweise einfällt, welche Unterlagen angeblich benötigt werden. Mal sehen was es beim nächsten mal ist.
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. Mai 2025, 15:42:55
Nira

Zitat von: Nira am 06. Mai 2025, 08:54:02Ja genau, habe einen Brief geschrieben und denen das genau so erläutert: "ist nicht leistungsrelevant".
Jetzt aktuell auf die Anforderung
oder schon vorher?

Zitat von: Nira am 06. Mai 2025, 08:54:02Mal sehen was es beim nächsten mal ist.
Genau
Vllt gibt es dann einen auf den Deckel..
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Nira am 07. Mai 2025, 07:12:11
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Mai 2025, 15:42:55Jetzt aktuell auf die Anforderung oder schon vorher?
Nein jetzt aktuell, als es um die Betriebswirtschaftliche Auswertung aus der Zeit vor Antragstellung ging. Diese habe ich verweigert und den Grund dazu im Brief erläutert.

Vorher habe ich (fast) alles was gewünscht war gesendet. Bis auf die Vermieterbescheinigung und die Anlage SA (weil ich die schon beim Antrag ausgefüllt habe). Auch das habe ich Begründet, allerdings in einem gesonderten Brief zuvor.

Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Mai 2025, 17:14:27
Nira

Zitat von: Nira am 07. Mai 2025, 07:12:11Nein jetzt aktuell, als es um die Betriebswirtschaftliche Auswertung aus der Zeit vor Antragstellung ging. Diese habe ich verweigert und den Grund dazu im Brief erläutert.
Dann heißt es abwarten.

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Clyder Kommode am 09. Mai 2025, 08:53:11
Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:26...
1. Antragsbegründung
Ich dachte mein Finanzstatus (Kontoauszüge) begründen meinen Antrag ?  Reicht es wenn ich schreibe mein Bedarf ist durch meine Einnahmen zurzeit nicht gedeckt? Das ist doch eigentlich Logisch, wozu sonst der Antrag
Nur so eine Idee: Als "abhängig Beschäftigte/r" kann man aufgrund Fehlverhalten gekündigt werden oder einfach so kündigen und damit seine Hilfsbedürftigkeit herbeiführen.
Das wird geprüft und zieht Konsequenzen nach sich.

Als Selbstständige geht das logischerweise nicht. Aber es kann sich ja die Frage stellen, wieso auf einmal eine Hilfebedürftigkeit gegeben ist.

Daher die Frage nach der Begründung, z.B. "Insolvenz" oder "Krankheit und nun nur noch x Stunden statt vorher Vollzeit tätig" usw.

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:262. Letzter Einkommenssteuerbescheid
Der wäre von 2024. Ich verstehe nicht warum es wichtig ist was im Jahr 2024 war, da ich zu dem Zeitpunkt keine Leistungen bezogen habe. Meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate sollten doch ausreichen. Welche Erkenntnis möchte das Jobcenter daraus ziehen?
Die Erkenntnis, wie das Geschäftsjahr vorher war. Wenn man in 2024 einen erheblichen Gewinn hatte, könnte sich die Frage stellen, wieso in 2025 im April auf einmal eine Hilfebedürftigkeit einstellt. Nur so als MÖGLICHER Gedanke.

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:263. Nachweis zu den Betriebsausgaben
Ich habe eine vorläufige Anlage EKS eingereicht und dort meine Betriebsausgaben angegeben. Reicht es geschwärzte Rechnungen zu schicken?
kommt darauf an, was man schwärzt

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:264. Anlage SV (Sozialversicherung)
Ich habe die Anlage SV bei der Antragstellung bereits beantwortet und verstehe daher nicht warum ich das nochmal ausfüllen soll.
Ich bin bei der Krankenkasse freiwillig gesetzlich versichert. In diesem Formular kann man ankreuzen ob man einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen möchte oder nicht.
Ich habe Nein ausgewählt, weil ich nicht nur den Zuschuss möchte, sondern einen Vollantrag gestellt habe, der ja schon die Zahlungen an die Krankenkasse beinhaltet. So liest es sich auch im Merkblatt. Oder war das falsch und ich soll den deshalb nochmal ausfüllen?
Im Titel steht was von Aufstockung, kein "Vollantrag" also 100% Bedürftigkeit, keinerlei eigene Einnahmen. Aufstocken bedeutet, man hat erwirtschaftetes Geld oder sonstige Einnahmen und benötigt zusätzlich etwas.
Aufstockung kann auch bedeutet, man benötigt nur den "Zuschuss" zur KV, der ja 100% betragen kann.


Titel: Aw: Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig
Beitrag von: Clyder Kommode am 09. Mai 2025, 10:03:22
Zitat von: Nira am 04. Mai 2025, 14:32:41Warum soll ich mich rechtfertigen für etwas was ich vor Antragsstellung gemacht habe?
Ich bin dazu geneigt einen Brief zu verfassen und klarzustellen das diese Forderungen nicht leistungsrelevant sind mit der Bitte, meinen Antrag endlich zu bearbeiteten, statt so unsinnige Spielchen zu veranstalten.
P.S. noch hierzu:
Es geht nicht ums Rechtfertigen, sondern ums Darlegen, welche Selbstständigkeit mit welchem Umsatz und welchem Gewinn.
Und wie genannt, natürlich kann das leistungsrelevant sein. Das ist kein Spielchen und man muss sich nicht gleich persönlich angegriffen fühlen.

Niemand weiß, was Du vorher gemacht hast und ob es nachvollziehbar ist, dass Dein Unternehmen auf einmal nicht mehr  genug Gewinn generiert.

Es ist ja nicht so, dass jedermann seine Stunden einfach runterfahren und dann per Amt "aufstocken" darf.
NICHT, dass das bei Dir vorliegt, aber das muss man eben prüfen. Und nein, das ist kein Generalverdacht.
Es sagt niemand, dass Du das gemacht hast, wenn er prüft, die Angaben müssen vermutlich nachvollziehbar sein.

Da wirst Du schlicht jemand, dem z.B. gekündigt wurde, gleichgestellt. :weisnich: