Bei komplizierten Berechnungen, wie sie sich z.B. in Bescheiden zur Grundsicherung nach dem Bürgergeld finden, kann von einem Laien, der nicht täglich mit dieser Art von Berechnung zu tun hat, verlangt werden, dass er die Berechnung durchliest und eventuelle Fehler bei den eingestellten Daten (z.B. Anzahl der Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, Höhe des erzielten Entgelts, Höhe der zu zahlenden Miete usw.) beachtet.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-bescheid-nicht-richtig-verstanden-familie-muss-3520-euro-zurueckzahlen
Unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe.
ZitatDenn es war bereits beim Lesen der Berechnungsbögen offensichtlich, dass nicht nur die Kosten für die bis Mai 2019 bewohnte, sondern auch fortlaufend die Bedarfe für die seit Juni 2019 bewohnte Unterkunft aufgeführt wurden und zudem bei der – Höhe der zustehenden Leistungen für die KdU 1.752,64 €, d.h. der Betrag nach Addition der Warmmieten für beide Unterkünfte (1.084 € und 668,64 €) ausgewiesen war. Somit wurden der Familie monatlich Mietkosten für – Zwei Mietwohnungen – vom Jobcenter überwiesen.
Wenn man allerdings nur den Zahlbetrag liest und sich freut "Juhu, es gibt fast 700€ mehr als vorher", dann hat das nichts mit Unwissenheit zu tun, sondern mit Fahrlässigkeit.
Zitat von: selbiger am 27. April 2025, 09:42:25verlangt werden, dass er die Berechnung durchliest und eventuelle Fehler bei den eingestellten Daten (z.B. Anzahl der Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, Höhe des erzielten Entgelts, Höhe der zu zahlenden Miete usw.) beachtet.
ja wenn es aber zum Nachteil ist schaut man schon genauer hin man überprüft ja vorher schon was einem zustehen kann und wenn es beim Bescheid mehr ist zweifelt doch niemand das an.
Zitat von: Rotti am 27. April 2025, 13:28:42wenn es beim Bescheid mehr ist zweifelt doch niemand das an.
Nicht? Ich schon, denn in der Regel bekommt man nicht jeden Monat einfach so fast 700€ geschenkt.