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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Chris17 am 28. April 2025, 09:26:47

Titel: Durch med. Gutachten Pflicht SGB XII Antrag zu stellen?
Beitrag von: Chris17 am 28. April 2025, 09:26:47
Guten Morgen,

ich bin durch das Jobcenter auf meine Leistungsfähigkeit geprüft worden. Das Gutachten ergibt, dass ich für mind. 12 Monate voll arbeitsunfähig bin.

Ich soll jetzt einen Antrag auf Sozialhilfe (SGB XII) stellen. Ist das so korrekt, muss ich das machen oder ist das eher eine Option?

Gibt es irgendetwas zu beachten oder habe ich dadurch Nachteile?

LG Chris
Titel: Aw: Durch med. Gutachten Pflicht SGB XII Antrag zu stellen?
Beitrag von: Sheherazade am 28. April 2025, 10:17:52
Zitat von: Chris17 am Heute um 09:26:47Ich soll jetzt einen Antrag auf Sozialhilfe (SGB XII) stellen.

Sagt oder schreibt wer?
 
Titel: Aw: Durch med. Gutachten Pflicht SGB XII Antrag zu stellen?
Beitrag von: Ottokar am 28. April 2025, 11:29:07
Zitat von: Chris17 am Heute um 09:26:47ich bin durch das Jobcenter auf meine Leistungsfähigkeit geprüft worden. Das Gutachten ergibt, dass ich für mind. 12 Monate voll arbeitsunfähig bin.
Das kann so nicht stimmen.
Der äD der AfA kann im Auftrag des JC lediglich die Leistungsfähigkeit einschätzen und eine Prognose abgeben, aber keine Arbeitsunfähig feststellen.
Der äD kann auch keine Prognose "mind. 12 Monate" treffen, nur "unter 6 Monate", "über 6 Monate" und "auf Dauer".
Oder wurde da jemand anderes beauftragt? Wenn ja: wer und was genau wurde festgestellt?

Wenn die Leistungsfähigkeit auf "täglich weniger als 3 Stunden" und "über 6 Monate" oder "auf Dauer" eingeschränkt ist, wird das JC aufgrund § 8 SGB II unzuständig und kann fordern, das Erwerbsminderungsrente und/oder Leistungen des SGB XII beantragt werden.
Sofern das JC nicht von sich aus das Bürgergeld weiterzahlt, bis Erwerbsminderungsrente und/oder Leistungen des SGB XII bewilligt wurden, kann man das mit einem Antrag nach § 43 SGB I erzwingen.

Leistungsbild.jpg
Titel: Aw: Durch med. Gutachten Pflicht SGB XII Antrag zu stellen?
Beitrag von: Chris17 am 28. April 2025, 11:39:13
Zitat von: Sheherazade am Heute um 10:17:52
Zitat von: Chris17 am Heute um 09:26:47Ich soll jetzt einen Antrag auf Sozialhilfe (SGB XII) stellen.

Sagt oder schreibt wer?
 

Mein Sachbearbeiter vom Jobcenter (Bürgergeld) möchte das.

Zitat von: Ottokar am Heute um 11:29:07
Zitat von: Chris17 am Heute um 09:26:47ich bin durch das Jobcenter auf meine Leistungsfähigkeit geprüft worden. Das Gutachten ergibt, dass ich für mind. 12 Monate voll arbeitsunfähig bin.
Das kann so nicht stimmen.
Der äD der AfA kann im Auftrag des JC kann lediglich die Leistungsfähigkeit einschätzen und eine Prognose abgeben, aber keine Arbeitsunfähig feststellen.
Der äD kann auch keine Prognose "mind. 12 Monate" treffen, nur "unter 6 Monate", "über 6 Monate" und "auf Dauer".


Entschuldigung, habe nochmal genau nachgeschaut, im Gutachten steht: Die volle Ewerbsminderung besteht für mehr als 6 Monate, ja für 12 Monate.

Und dahinter ist "ja" angekreuzt.

LG Chris
Titel: Aw: Durch med. Gutachten Pflicht SGB XII Antrag zu stellen?
Beitrag von: Ottokar am 28. April 2025, 11:49:57
Zitat von: Chris17 am Heute um 11:39:13Mein Sachbearbeiter vom Jobcenter (Bürgergeld) möchte das.
Der SB kann möchten was er will. Das JC muss das in Form einer Mitwirkungsaufforderung tun.

Zitat von: Chris17 am Heute um 11:39:13im Gutachten steht: Die volle Ewerbsminderung besteht für mehr als 6 Monate, ja für 12 Monate. Und dahinter ist "ja" angekreuzt
Ein solches Formular ist mir nicht bekannt. Dass sich das des äD geändert hat (siehe Beitrag 2) ist mir nicht bekannt. Kannst du das mal hier auszugsweise einstellen?
Titel: Aw: Durch med. Gutachten Pflicht SGB XII Antrag zu stellen?
Beitrag von: Chris17 am 28. April 2025, 11:56:27
Zitat von: Ottokar am Heute um 11:49:57
Zitat von: Chris17 am Heute um 11:39:13Mein Sachbearbeiter vom Jobcenter (Bürgergeld) möchte das.
Der SB kann möchten was er will. Das JC muss das in Form einer Mitwirkungsaufforderung tun.

Zitat von: Chris17 am Heute um 11:39:13im Gutachten steht: Die volle Ewerbsminderung besteht für mehr als 6 Monate, ja für 12 Monate. Und dahinter ist "ja" angekreuzt
Ein solches Formular ist mir nicht bekannt. Dass sich das des äD geändert hat (siehe Beitrag 2) ist mir nicht bekannt. Kannst du das mal hier auszugsweise einstellen?

So wie auf deinem Foto, sieht es bei mir nicht aus.

Hier ein Foto wie es bei mir ist:

Foto  (https://www.directupload.eu/file/d/8903/nb7qp4jd_jpg.htm)

(hab nur den Weg gefunden ein Foto hochzuladen, kann man es nicht direkt einfügen?)

LG

PS.: war ein Arzt vom gesundheitsamt, ist glaube ich der normale Weg um die leistungsfähig beim jobcenter festzustellen, also war jetzt keine besondere Stelle die mich beurteilt hat oder so.
Titel: Aw: Durch med. Gutachten Pflicht SGB XII Antrag zu stellen?
Beitrag von: Ottokar am 28. April 2025, 13:40:02
Ja, das sieht mir nach einem von der Kommune selbst gezimmerten Formular aus (grässliche Formulierung). Offenbar ist dein JC eine Optionskommune.

Der nächste Weg wäre jetzt, bei der DRV Erwerbsminderungsrente zu beantragen und im Antrag anzukreuzen, dass du vom JC zur Antragstellung aufgefordert wurdest. Dann muss die DRV auch dann deine Erwerbsfähigkeit feststellen, wenn keine Rentenansprüche bestehen.
Sowohl JC als auch Sozialamt sind an die Feststellung der DRV gebunden.
Zeitgleich kannst du einen Antrag auf Leistungen des SGB XII stellen, allerdings wird das Sozialamt vermutlich die Entscheidung der DRV abwarten.
Stellst du keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, wird das Sozialamt dich dazu auffordern.