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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Pedja220 am 29. April 2025, 22:01:12

Titel: Recht auf Bildung und Teilhabe?
Beitrag von: Pedja220 am 29. April 2025, 22:01:12
Hallo.

Folgende Frage

Mein Sohn 14 macht bald mit der Schule einen Klassenausflug für 4 tage der 350 Euro kostet.

Ich beziehe momentan bürgergeld,mein Sohn ist bei meiner Exfrau gemeldet die noch bis Ende Mai berufstätig ist und jetzt schon der dritte Monat ist wo die ihren Lohn nicht bekommen hat (läuft gerade übers Arbeitsgericht wegen lohnklage).

Ist es daher möglich das die Kosten für den Ausflug das jobcenter übernimmt obwohl mein Sohn nicht bei mir gemeldet ist oder ist das nicht möglich?

Titel: Aw: Recht auf Bildung und Teilhabe?
Beitrag von: Birgit63 am 12. Mai 2025, 13:31:37
Wenn dein Sohn nicht bei dir lebt, dann bekommt er nichts vom Amt.
Titel: Aw: Recht auf Bildung und Teilhabe?
Beitrag von: Tini911 am 12. Mai 2025, 13:53:30
Wenn deine Exfrau Wohngeld und oder kinderzuschlag bekommt, könnte sie einen Antrag auf BuT stellen