Hallo:
Das Jobcenter verlangt Nachweise der Wohnungssuche. Als Wohnungslose muss man nach Wohnungen suchen, damit die teuere Unterbringung mit Tagessatz enden kann.
Wie kann man diese Nachweise sammeln? Welche Sachen und Daten gelten als Nachweise?
Eine weitere Frage:
Sie verlangen nur von mir die Nachweise, weil ich einen Antrag auf eine neue Unterkunft aus med. Gründen gestellt habe. Es gibt aber Leute, die in 2. Generation mit Tagessatz in Wohnheimen für Wohnungslose leben und das sind XXL Familien, das sind Araber XXL Familien, Zigeuner XXL Familien, Migranten XXL Familien und evtl., auch Deutsche, aber sehr wenige. Von diesen Leuten verlangt man KEINE Nachweise.
Frage dazu: gibt es so etwas wie eine Gleichbehandlung? Oder nicht? Sind nicht alle Leute gleich? Müssen nicht alle gleichbehandelt werden? Kann man gegenüber der Behörde wegen dieser Ungleichbehandlung argumentieren? Wenn ja wie?
Diese XXL Familien kennen so etwas wie Nachweise der Wohnungssuche nicht, das sagen sie selbst!!! Nur mal das hier kurz klar zu stellen.
Achso, übrigens, ich bin eine Person! Keine Familie, kein Hund, keine Katze, kein Gar nichts.
Danke.
Das sind jetzt 2 Fragen.
Nachtrag, wurde vergessen: die XXL Familien leben seit mehr als 15 !!! und 20 !!! Jahren mit Tagessatz Unterbringung!!!
2. Nachtrag: diesen Beitrag schreibe ich unter Eid.
Du bekommst von mir nur hierauf eine Antwort, der Rest ist in meinen Augen irrelevant für deine Angelegenheiten.
Zitat von: Gerhaard am 30. April 2025, 11:03:15Wie kann man diese Nachweise sammeln? Welche Sachen und Daten gelten als Nachweise?
Eine Liste führen (Anzeige, Internet, welche Wohnung zu welchem Preis, Ansprechpartner, wann gesprochen bzw. abgesagt...).
Danke. Ja.
Die andere Frage nach Gleichbehandlung? oder ist die Frage falsch und stellt sich nicht?
Die Frage ist hier im Hilfebereich falsch, Meinungen dazu nützen dir nichts. Erfahrungsgemäß artet das auch immer ziemlich aus, wenn das dein Wunsch ist, stell die Frage in der Plauderecke - da ist so etwas immer sehr willkommen.
Zitat von: Sheherazade am 30. April 2025, 11:55:30Die Frage ist hier im Hilfebereich falsch, Meinungen dazu nützen dir nichts. Erfahrungsgemäß artet das auch immer ziemlich aus, wenn das dein Wunsch ist, stell die Frage in der Plauderecke - da ist so etwas immer sehr willkommen.
Aber die Frage ist doch kein Spass! sie verlangen NUR von mir diese Nachweise und nicht von den XXL Leuten!!!
Ich verstehe diese Antwort nicht.
Warum nur ich?????????????????????
weil du im falschen land geboren wurdest
Ja, kann sein.
Wie kann man das mit der Gleichbehandlung gegenüber der Behörde vortragen? Würde das dann auch vor Gericht standhalten, wenn man sich auf die Gleichbehandlung berufen würde?
Was ist denn dein Ziel, keine Nachweise der Bemühungen vorzubringen (was für dich als Single doch kein Problem darstellen dürfte, im Gegensatz zu einer Großfamilie)? Dann wirst du dich bis vor das oberste Gericht durchklagen müssen, das dauert Jahre (oder Jahrzehnte) und entbindet dich bis zu einem Urteil nicht von dieser Anforderung.
Es müssten alle Nachweise bringen oder niemand.
Eine Großfamilie, die über 20 Jahre mit Tagessatz lebt.
Jetzt wo ich Antrag auf neue Unterkunft stelle, plötzlich wollen sie das.
Achso: es werden nicht nur von Familien Nichts verlangt!!!
Kurze Nachfrage:
Was sind die Konsequenzen, wenn man Nachweise zu Wohnungssuche nicht vorlegen würde?
Unterbrechung der Zahlung von KDU?
Oder Sanktionen welcher Art?
Die Frage ist für offiziell wohnungslosen Bezieher von Bürgergeld.
Die Aufforderung kam von der Stadtgemeinde, weil diese die Unterbringung von Wohnungslosen verwaltet und verantwortet.
Nur die Zahlung der Tagessätze für die Unterkunft wird über das Jobcenter abgewickelt.
Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 14:22:41Was sind die Konsequenzen, wenn man Nachweise zu Wohnungssuche nicht vorlegen würde?
Das steht doch bestimmt in dem Schreiben mit der Anforderung von Nachweisen drin.
Zitat von: Sheherazade am 02. Mai 2025, 14:46:33Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 14:22:41Was sind die Konsequenzen, wenn man Nachweise zu Wohnungssuche nicht vorlegen würde?
Das steht doch bestimmt in dem Schreiben mit der Anforderung von Nachweisen drin.
Nein, das ist eine E-Mail.
Hier zitat:
Ich fordere Sie hiermit auf, sich weiterhin um die Anmietung einer eigenen Wohnung zu bemühen und mir die Nachweise Ihrer Bemühungen Ende Mai 2025 vorzulegen/ zu senden.
Das Wort weiterhin impliziert, dass es diese Aufforderung schon einmal gab, ggf. im ursprünglichen Bescheid/Vertrag für die Unterkunft mit der Stadtverwaltung? Dann müssten die Konsequenzen dort irgendwo stehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dort irgendwas von einer Befristung über die Unterbringung in solch einer Unterkunft steht.
Es ist eine Wohnungslosenunterbringung. Von einer Befristung ist nicht die Rede. Allerdings bestimmt die Stadtgemeinde darüber, ist Herr über die Sache.
Diese Unterbringung hat stets den Charakter von einer vorübergehenden Bleibe, allerdings leben Leute wie gesagt, in 2. Generation damit und das erlaubt die Stadtgemeinde.
Die Stadtgemeinde könnte durch meinen Antrag verärgert worden sein, in eine Unterkunft zu ziehen.
Welche Folgen das hat, wenn man die Nachweise nicht vorliegt, kann ich nicht sagen, weiß ich nicht.
Gerhaard
Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 16:36:56Allerdings bestimmt die Stadtgemeinde darüber, ist Herr über die Sache.
Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 16:36:56Welche Folgen das hat
wenn man seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Wenn es nicht da steht wo Sheherazade gemeint hat dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der allerersten Aufforderung von deiner Gemeinde
und
wenn es da nicht steht
dann
musst du bei deiner Gemeinde nachfragen.
MfG FN
Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 16:36:56Es ist eine Wohnungslosenunterbringung.
Dann kann die schon mal nicht unangemessen sein, genauso wie Sozialwohnungen.
Vermutlich wohnst du eh nur in einem Zimmer?
Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 16:36:56Die Stadtgemeinde könnte durch meinen Antrag verärgert worden sein, in eine Unterkunft zu ziehen.
Eigentlich kannst du dir jederzeit eine Wohnung mieten, solange diese angemessen ist.
Dafür braucht es keinen Antrag, um aus einer Notunterkunft ausziehen zu dürfen.
Das mit den Migranten ist leider oft so, da spielen die Kosten keine Rolle.
Da die Kommunen nehmen müssen, was sie vom Markt angeboten bekommen.
Gibt da schon einige fragwürdige Vermieter.
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Mai 2025, 17:15:07Gerhaard
Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 16:36:56Allerdings bestimmt die Stadtgemeinde darüber, ist Herr über die Sache.
Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 16:36:56Welche Folgen das hat
wenn man seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Wenn es nicht da steht wo Sheherazade gemeint hat dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der allerersten Aufforderung von deiner Gemeinde
und
wenn es da nicht steht
dann
musst du bei deiner Gemeinde nachfragen.
MfG FN
Wenn ich das richtig verstehe, kommt die erste Aufforderung N A C H Pflichtverletzung, worauf man reagieren kann und muss. Hoffentlich habe ich das richtig verstanden.
OK, danke. ich werde hier berichten. Heute ist 02.05.
Kopfbahnhof, ja.
Gerhaard
Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 17:36:35Wenn ich das richtig verstehe, kommt die erste Aufforderung N A C H Pflichtverletzung, worauf man reagieren kann und muss. Hoffentlich habe ich das richtig verstanden.
Keine Ahnung ob du etwas richtig verstanden hast.
Inhaltlich hat, zumindest für mich, dass im Zitat nichts mit dem zu tun was ich geschrieben habe
und da du keine Schreiben einstellst weiß hier niemand was in diesen Schreiben steht.
MfG FN
Zitat von: Gerhaard am 30. April 2025, 11:03:15Das Jobcenter verlangt Nachweise der Wohnungssuche.
Wie kann man diese Nachweise sammeln? Welche Sachen und Daten gelten als Nachweise?
Nachweise dafür sind zB deine geschriebenen Mails an die Vermieter und die erhaltenen Antworten von denen.
Zitat von: Gerhaard am 30. April 2025, 11:03:15Müssen nicht alle gleichbehandelt werden?
Nein. Ist ausserdem unwichtig und Zeitverschwendung. Ist wie eine Diskussion über philosophische Dinge des Lebens. Führt zu gar nichts.
Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 17:36:35ja.
Wie kann ein Zimmer, in einer Obdachlosenunterkunft, für das JC unangemessen sein?
Hast du eine schriftliche Begründung vom JC, warum das Zimmer unangemessen sein soll?
Gibt es bei euch überhaupt Wohnungen, die angemessen wären?
Auf jeden Fall alles an Nachweisen gut dokumentieren, was du versucht hast, eine angemessene Wohnung zu finden.
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Mai 2025, 16:07:24Wie kann ein Zimmer, in einer Obdachlosenunterkunft, für das JC unangemessen sein? Hast du eine schriftliche Begründung vom JC, warum das Zimmer unangemessen sein soll?
Nicht das Jobcenter möchte Nachweise für die Wohnungssuche wegen Unangemessenheit, sondern der Landkreis/die Gemeinde wegen der Aufenthaltsdauer. Ein Zimmer kostet ab 600€ aufwärts (in München gut 1500€), die meisten Kosten werden vom Staat bzw. Bund übernommen und der Aufenthalt ist in der Regel auch nur befristet möglich - aber das müsste alles in den Unterlagen stehen, die dem TE vorliegen.
Zitat von: Sheherazade am 04. Mai 2025, 16:54:15Nicht das Jobcenter möchte Nachweise für die Wohnungssuche
Zitat von: Gerhaard am 30. April 2025, 11:03:15Das Jobcenter verlangt Nachweise der Wohnungssuche
Hab ich was überlesen?
Kann sein.
Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 14:22:41Die Aufforderung kam von der Stadtgemeinde, weil diese die Unterbringung von Wohnungslosen verwaltet und verantwortet. Nur die Zahlung der Tagessätze für die Unterkunft wird über das Jobcenter abgewickelt.
Möglicherweise ein kommunales JC?
Offenbar bekommt er ja Leistungen vom JC inkl. KdU.
Solche Unterkünfte werden ja auch oft von der Stadt betrieben, vermutlich auch hier.