Hallo liebes Forum,
habe meinen WBA nicht fristgerecht eingereicht. Bewilligung ging bis 3/2025. den neuen WBA habe ich dann am 10.4 eingereicht mit dem vermerkt das diese schnellstmöglich bearbeitet wird. am 20.4 bekam ich dann ein Schreiben das der WBA eingangen ist und ich noch kontoauskünfte nachreichen soll. Diese habe ich dann direkt am 21.4 eingereicht. Also alles im Monat April. Habe jetzt noch kein schreiben vom JC über den erneute Bewilligungszeitraum erhalten aber Heute auf meinem Online Konto gesehen das der Regelsatz für Mai überwiesen wurde. Allerdings NICHT für April. Habe rechariert und gefunden das einem der Regelsatz ab dem Monat wo man den WBA einreicht zusteht. 
"...wenn der aktuelle Bewilligungszeitraum beispielsweise im Aug 2023 endet muss der WBA spätestens im Sep 2023 gestellt werden damit die Zahlung ab September erfolgt"
Mich würde interessieren ob das nun der Fall ist bzw. mir jemande bestätigen kann das mir der Regelsatz für den Monat April zusteht und falls das JC diesen nicht zahlen will mir da mit einem Vordruckschreiben o.ä. tipps gibt wie ich das dann handhaben soll. 
Vielen Dank 
			
			
			
				Warte erstmal den Bescheid ab (oder frag nach wo der bleibt), dann kann man sehen, was man wie zu schreiben hat. Aber ja, der Regelsatz für Apil steht dir auch zu. Kosten der Unterkunft hast du keine?
			
			
			
				Danke für die schnelle Antwort. Also Miete aka kosten für die Unterkunft (KdU) zahlt das JC auch. hatte das mit "Regelsatz" oben dumm ausgedrückt. Hab eben Sorge das die mich um den April iwie prellen wollen. Alles klar ich warte dann mal ab und hoffe das das Schreiben wo der neue Bewilligungszeitraum geschrieben steht eintrifft. Falls das in 2-3 Tagen nicht kommt schreib ich die nochmal an.
Vielen Dank
			
			
			
				Zitat von: Larissa1999 am 08. Mai 2025, 11:49:21Bewilligung ging bis 3/2025
Bis 03.25 
also Ende Bezug 31.03 oder Ende Bezug 28.02?
			
 
			
			
				Zitat von: Larissa1999 am 08. Mai 2025, 11:49:21Hallo liebes Forum,
habe meinen WBA nicht fristgerecht eingereicht. Bewilligung ging bis 3/2025. den neuen WBA habe ich dann am 10.4 eingereicht mit dem vermerkt das diese schnellstmöglich bearbeitet wird. 
Als Aufforderung formuliert wäre das etwas krass. Daran dürfte niemand gebunden sein, es wurde aber offensichtlich schnell bearbeitet.
Zitat von: Larissa1999 am 08. Mai 2025, 11:49:21Mich würde interessieren ob das nun der Fall ist bzw. mir jemande bestätigen kann das mir der Regelsatz für den Monat April zusteht und falls das JC diesen nicht zahlen will mir da mit einem Vordruckschreiben o.ä. tipps gibt wie ich das dann handhaben soll. 
kommt bestimmt noch, nachhaken schadet nicht 
Zitat von: Larissa1999 am 08. Mai 2025, 11:49:21Hab eben Sorge das die mich um den April iwie prellen wollen. 
würde ich nicht von ausgehen, sonst hätte man nicht innerhalb von 10 Tagen Deinen verspäteten Antrag bearbeitet 
			
 
			
			
				Larissa1999
Zitat von: Larissa1999 am 08. Mai 2025, 11:49:21Mich würde interessieren ob das nun der Fall ist bzw. mir jemande bestätigen kann das mir der Regelsatz für den Monat April zusteht und falls das JC diesen nicht zahlen will mir da mit einem Vordruckschreiben o.ä. tipps gibt wie ich das dann handhaben soll. 
Melde dich sobald das Bewilligungsschreiben da ist und der April nicht berücksichtigt ist. U.Umständen eine Anonymisierte Version des Schreiben an dem dies auch erkennbar ist.
Zitat von: Sensoriker am 08. Mai 2025, 16:46:26Bis 03.25 also Ende Bezug 31.03 oder Ende Bezug 28.02?
Das ist in der Tat wichtig! das wichtigste überhaupt.
MfG FN
			
				An deiner Stelle würde ich einfach mal beim Jobcenter anrufen und nachfragen, warum nicht auch das Geld für April bereits überwiesen wurde. Vielleicht wird dir dann etwas Interessantes erzählt und vielleicht kann dein Ansprechpartner dann gleich etwas veranlassen (also einem Mitarbeiter eine Nachricht schreiben). 
Ansonsten aber besser alles schrftlich per Einschreiben machen, dann hat man Nachweise.
Ich weiß nicht, ob dir das ganze Geld für April zusteht oder nur für den Zeitraum ab der Antragstellung/des Eigangs des Schreibens beim Jobcenter.
Solltest du das April-Geld dringend für deinen Lebensunterhalt brauchen, es aber nicht kurzfristig bekommen, könnte man gegehüber dem Jobcenter mit einer Sozialgericht-Klage drohen und diese ggf, auch vornehmen.
			
			
			
				Zitat von: Filip2610 am 13. Mai 2025, 11:37:51Ich weiß nicht, ob dir das ganze Geld für April zusteht oder nur für den Zeitraum ab der Antragstellung/des Eigangs des Schreibens beim Jobcenter.
Anträge gelten Rückwirkend auf den ersten des Monats.
Ausschlaggebend ist, was heißt
Zitat von: Larissa1999 am 08. Mai 2025, 11:49:21Bewilligung ging bis 3/2025
Bewilligungsende 28.02 oder 31.03
Scheint, aber nicht allzu wichtig zu sein. TE letztes mal am 08.05 hier gewesen.