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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: NRWMaster am 09. Mai 2025, 15:49:53

Titel: Heizkostenguthaben Mindestrückforderung?
Beitrag von: NRWMaster am 09. Mai 2025, 15:49:53
Bei angeblichen Heizkostenguhaben zählt nicht die Mindestrückforderung/Bagtalelle von 50,00 EUR oder ?

Bei mir macht das das JC so

Mindert im darrauffolgenden Monat hier 06/2025 die Summe

Sie legen nicht schlüssig dar wie das Guthaben zu Stande kommt. Die Endabrechnung des Versorgers sagt eine Nachzahlung in Höhe von 74,96 EUR. Selbst durch 3 habe ich immer noch kein Guthaben.

Für den Verbraucher echt nicht schlüssig nachvollziehbar.

Sieht so aus

(https://i.ibb.co/d0qxvJk9/KDU.jpg) (https://ibb.co/nsvty8Q2)

Der Bescheid heute ist rechtsmittelfähig

Früher kannte ih es mit Gegenüberstellungen in Tabellen usw.
Titel: Aw: Heizkostenguthaben Mindestrückforderung?
Beitrag von: Rotti am 09. Mai 2025, 16:35:12
Zitat von: NRWMaster am 09. Mai 2025, 15:49:53Bei angeblichen Heizkostenguhaben zählt nicht die Mindestrückforderung/Bagtalelle von 50,00 EUR oder ?

bei mir wurde bisher immer alles unter 50€ zurück gefordert. Es wurde aber auch eine Nebenkostenerhöhung vom Vermieter gefordert in der Abrechnung.
Titel: Aw: Heizkostenguthaben Mindestrückforderung?
Beitrag von: NRWMaster am 09. Mai 2025, 16:39:24
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-statt-hartz-iv-bagatellgrenze-bei-rueckforderungen

Titel: Aw: Heizkostenguthaben Mindestrückforderung?
Beitrag von: Rotti am 09. Mai 2025, 16:47:58
bei mehreren zu prüfenden Änderungssachverhalten gilt das aber nicht mehr.
Titel: Aw: Heizkostenguthaben Mindestrückforderung?
Beitrag von: JensM1 am 09. Mai 2025, 19:02:08
ZitatBei angeblichen Heizkostenguhaben zählt nicht die Mindestrückforderung/Bagtalelle von 50,00 EUR oder ?

Doch, die gilt imo bei allen Überzahlungen unter 50,00 Euro. Da das Guthaben aber erst in 06/25 angerechnet wurde, gibt's keine Überzahlung. Du müsstest mal prüfen, ob der Anrechnungsmonat korrekt ist.
Titel: Aw: Heizkostenguthaben Mindestrückforderung?
Beitrag von: NRWMaster am 09. Mai 2025, 19:05:42
Die Endabrechnung (NACHZAHLUNG) ist im April zugegangen. Im Mai ist das dann wohl jetzt vom SB bearbeitet worden.
Allein damit die eine Gegenberstellung liefern ist wohl der WIDERSPRUCH notwendig.
So kannst hier nichts schlüssig  nachvollziehen. So machen Sie es sich einfach

16,68 soll das Guthaben sein.

Titel: Aw: Heizkostenguthaben Mindestrückforderung?
Beitrag von: JensM1 am 10. Mai 2025, 01:34:01
ZitatDie Endabrechnung (NACHZAHLUNG) ist im April zugegangen. Im Mai ist das dann wohl jetzt vom SB bearbeitet worden.

Widerspruch, Guthaben ist in 05/2025 mit der Folge anzurechnen, dass es wegen Bagatellgrenze nicht zurück gefordert werden darf.
Titel: Aw: Heizkostenguthaben Mindestrückforderung?
Beitrag von: NRWMaster am 10. Mai 2025, 09:35:25
Ja ich lass sowas in der Regel über ein RA machen weil im erfolgsfall dann das Jobcenter draufzahlt :D (RA Kosten)
Titel: Aw: Heizkostenguthaben Mindestrückforderung?
Beitrag von: NRWMaster am 13. Mai 2025, 13:06:43
Der Kollege Böthling, BEKANNT als Bürgergeldanwalt übernimmt das
Titel: Aw: Heizkostenguthaben Mindestrückforderung?
Beitrag von: JensM1 am 13. Mai 2025, 15:25:54
ZitatJa ich lass sowas in der Regel über ein RA machen weil im erfolgsfall dann das Jobcenter draufzahlt :D (RA Kosten)

Das Jobcenter zahlt da nix. Das zahlst du mit u. a. deiner Mehrwertsteuer.