Einen Grundrentenzuschlag kann erhalten, wer lange gearbeitet und dabei wenig Geld verdient hat. Das Gesetz zur Grundrente benachteiligt nach Auffassung des Sozialverbands VdK aber in bestimmten Fällen Eheleute und Mütter.
Klagen gegen Ungleichbehandlung von Eheleuten gegenüber eheähnlichen Gemeinschaften und Mutterschutzzeit wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Mehr dazu im Artikel -->>
https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/vdk-klagt-fuer-gerechtere-grundrente/