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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Nully am 10. Mai 2025, 09:01:01

Titel: Anlage EKS - Teurer Bürostuhl unangemessen?
Beitrag von: Nully am 10. Mai 2025, 09:01:01
Hallo,

ich bin freiberuflicher Texter & DJ & habe Karneval 2024 als DJ an drei Tagen knapp über 1.000 € verdient. Ein hochwertiger ergonomischer Bürostuhl für 905 € als Investition wurde vom Jobcenter mit der Begründung "unangemessen" abgelehnt. Ich habe bereits einen formlosen Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid eingelegt. Wie kann ich meinen Widerspruch begründen? 2020 habe ich meine DJ-Einnahmen von Karneval mit der Anschaffung eines Laptops inkl. Dockingstation für über 1.000 € verrechnet, was vom Jobcenter akzeptiert wurde.
Titel: Aw: Anlage EKS - Teurer Bürostuhl unangemessen?
Beitrag von: Sheherazade am 10. Mai 2025, 09:16:18
Zitat von: Nully am 10. Mai 2025, 09:01:01Wie kann ich meinen Widerspruch begründen?

Vorab erst mal die Definition von Investition: Eine Investition ist eine Kapitalanlage, die zum Ziel hat, das eigene Privatvermögen zu vergrößern oder zukünftige Gewinne und Werte einer Firma zu steigern.

Wenn du nachweisen kannst, dass sich deine Gewinne mit diesem Bürostuhl erheblich steigern können bzw. gesteigert haben, könnte dein Widerspruch erfolgreich sein. Ich vermute aber, dass du seit 5 Jahren auch mit dem Laptop inklusive Dockingstation keine Steigerung des Jahresgewinns nachweisen kannst.
 
Titel: Aw: Anlage EKS - Teurer Bürostuhl unangemessen?
Beitrag von: Clyder Kommode am 10. Mai 2025, 09:31:03
Zitat von: Nully am 10. Mai 2025, 09:01:01...Wie kann ich meinen Widerspruch begründen?
Gar nicht. Wie will man begründen, dass man seit mind. 5 Jahren ein nicht tragfähiges Unternehmen führt, weiter Aufstockung benötigt und von 1000 Euro Einnahme, erstmal einen Stuhl für fast genau diesen Betrag erwirbt?

Zitat von: Nully am 10. Mai 2025, 09:01:012020 habe ich meine DJ-Einnahmen von Karneval mit der Anschaffung eines Laptops inkl. Dockingstation für über 1.000 € verrechnet, was vom Jobcenter akzeptiert wurde.
Ein Laptop ist was anderes als ein Stuhl.

Erstens sind 1000 für ein höhenwertiges Laptop eine normale Ausgabe, für einen Bürostuhl eher weniger.

Zweitens, ohne Laptop ist heutzutage in vielen Branchen nichts mehr zu machen, man ist schlicht nicht arbeitsfähig, hingegen es keinen Grund gibt, einen Bürostuhl für fast 1000 Euro zu erwerben. Auch ergonomische orthopädische Stühle sind für gut die Hälfte zu haben und dann hat man auch schon sehr viel mehr Geld ausgegeben, als für den Zweck notwendig.

Drittens würde auch kein Finanzamt eine Betriebsausgabe billigen/anerkennen, die völlig unangemessen zum Umsatz ist.
Entgegen den Gerüchten, kann man sich auch dort nicht "arm rechnen" und seine Steuerlast reduzieren, indem man völlig über seine Verhältnisse Käufe tätigt.

Viertens würde kein Unternehmer ohne Bezug [ergänzend: Der von seinem Gewinn Miete, Lebenshaltungskosten und seine Krankenkasse komplett selbst zahlen muss], seinen kompletten Umsatz gleich in etwas investieren, was nicht dazu geneigt ist, seinen Umsatz zu erhöhen, im Grunde damit sogar überhaupt nichts zu tun hat.
Titel: Aw: Anlage EKS - Teurer Bürostuhl unangemessen?
Beitrag von: Filip2610 am 13. Mai 2025, 11:54:38
Ich gönne dir jeden Cent vom Jobcenter, aber in dieser Sache (Bürostuhl für 905 Euro) halte ich es für aussichtslos, eine Zustimmung des Jobcenters oder eines Sozialrichters zu bekommen. Wie geschrieben sind Laptop und Bürostuhl in dieser Preislage zwei verschiedene Dinge.
Titel: Aw: Anlage EKS - Teurer Bürostuhl unangemessen?
Beitrag von: Simone- am 25. Mai 2025, 09:45:53
Zitat von: Nully am 10. Mai 2025, 09:01:01Ein hochwertiger ergonomischer Bürostuhl für 905 € ...
Wie kann ich meinen Widerspruch begründen?
Einzige Möglichkeit die mir einfällt:
Aus medizinischen Gründen benötigst du so einen Stuhl.
Möglicherweise hast du gesundheitliche Probleme, z.B. mit dem Rücken oder so.
Und um deine Büroarbeiten erledigen zu können, benötigst du einen ergonomischen Bürostuhl mit vielen Einstellmöglichkeiten, damit du deinen Sitzplatz nach deinen Bedürfnissen exakt einstellen kannst.
Es wird aber nicht genügen, das nur zu behauptet, du solltest das auch belegen können.