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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: FAX am 10. Mai 2025, 21:40:00

Titel: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: FAX am 10. Mai 2025, 21:40:00
Wenn ein Hausbesitzer im Haus eine Wohnung einer Familie vermietet, welche Bürgergeld-Leistungen bezieht, gilt diese dann auch als separate Bedarfsgemeinschaft, wenn diese keine separate Küche sowie kein separates Bad hat, sondern diese mit dem Besitzer teilt? Ein separater Wasserzähler oder Stromzähler sind auch nicht vorhanden.   
Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 11. Mai 2025, 08:51:36
Der Hausbesitzer vermietet dann nur ein paar Zimmer und keine abgeschlossene Wohnung. Er dürfte dann mit der Familie eine Wohngemeinschaft sein, unabhängig davon ist die Familie eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Clyder Kommode am 11. Mai 2025, 13:48:08
Zitat von: FAX am 10. Mai 2025, 21:40:00Wenn ein Hausbesitzer im Haus eine Wohnung einer Familie vermietet, welche Bürgergeld-Leistungen bezieht, gilt diese dann auch als separate Bedarfsgemeinschaft, wenn diese keine separate Küche sowie kein separates Bad hat, sondern diese mit dem Besitzer teilt? Ein separater Wasserzähler oder Stromzähler sind auch nicht vorhanden.   
Eigene BG. Aber nur, um gewappnet zu sein: Der Hausbesitzer ist nicht mit der Familie irgendwie verwandt?
Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. Mai 2025, 16:45:03
Zitat von: Clyder Kommode am 11. Mai 2025, 13:48:08Der Hausbesitzer ist nicht mit der Familie irgendwie verwandt?
Selbst wenn ist es noch lange keine BG.
Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Mai 2025, 16:57:20
FAX

Zitat von: FAX am 10. Mai 2025, 21:40:00wenn diese keine separate Küche sowie kein separates Bad hat, sondern diese mit dem Besitzer teilt? Ein separater Wasserzähler oder Stromzähler sind auch nicht vorhanden.
Das sind alles keine Voraussetzungen für eine gemeinsame BG und auch nicht für eine HG.
In der Regel existiert ja ein MV und da sollte es dann geschrieben stehen das es diese Sachen nicht gibt
und
geregelt sein wie die Kosten berechnet oder pauschaliert werden.
Mdl. Verträge haben ebenso Gültigkeit.

Zu der Frage in der Überschrift, die nicht wirklich zu deiner Nachfrage passt, habe ich Dir noch etwas in den Anhang gestellt!

Clyder Kommode
Zitat von: Clyder Kommode am 11. Mai 2025, 13:48:08Der Hausbesitzer ist nicht mit der Familie irgendwie verwandt?
Bei einer Familie ist es egal ob der VM "irgendwie verwandt" ist denn eine Familie ist eine eigene BG.

Die einzige Verwandtschaft die da in Betracht kommen könnte wäre wenn die leiblichen Eltern oder Kinder der/die Hausbesitzer wären
und bei Kindern als Besitzer gilt dann:
selbst da kommt es noch darauf an das die Kinder u25 wären und damit rechnerisch zur BG gehören würden.

MfG FN
Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Clyder Kommode am 11. Mai 2025, 18:24:52
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Mai 2025, 16:45:03
Zitat von: Clyder Kommode am 11. Mai 2025, 13:48:08Der Hausbesitzer ist nicht mit der Familie irgendwie verwandt?
Selbst wenn ist es noch lange keine BG.

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Mai 2025, 16:57:20Clyder Kommode
Zitat von: Clyder Kommode am 11. Mai 2025, 13:48:08nur, um gewappnet zu sein: Der Hausbesitzer ist nicht mit der Familie irgendwie verwandt?
Bei einer Familie ist es egal ob der VM "irgendwie verwandt" ist denn eine Familie ist eine eigene BG.
Ich schrieb ja auch am Anfang gut lesbar:
Eigene BG.  
Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sensoriker am 11. Mai 2025, 20:07:10
Zitat von: Clyder Kommode am 11. Mai 2025, 18:24:52Ich schrieb ja auch am Anfang gut lesbar: Eigene BG.

Und warum fragst du dann gleich im Anschluss

Zitat von: Clyder Kommode am 11. Mai 2025, 13:48:08Der Hausbesitzer ist nicht mit der Familie irgendwie verwandt?

Das Verwandtschaftsverhältnis ist völlig irrelevant.
Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Clyder Kommode am 12. Mai 2025, 08:24:58
Zitat von: Sensoriker am 11. Mai 2025, 20:07:10Und warum fragst du dann gleich im Anschluss

Zitat von: Clyder Kommode am 11. Mai 2025, 13:48:08Der Hausbesitzer ist nicht mit der Familie irgendwie verwandt?

Das Verwandtschaftsverhältnis ist völlig irrelevant.
und wieso liest Du nicht, dass ich vor diesem Satz schreibe Aber nur, um gewappnet zu sein:
Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Ronald BW am 12. Mai 2025, 10:25:49
Hilfreich wäre wie so oft zu wissen ob es so ist oder nur was könnte sein wenn.
Für was könnte sein wenn können durchaus ältere Beiträge herangezogen werden.
Um dann wenn es aktuell ist gezielter nachzufragen.
Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: turbulent am 12. Mai 2025, 10:35:47
Zitat von: FAX am 10. Mai 2025, 21:40:00Definition einer Bedarfsgemeinschaft

SGB2 §7 Absatz 3 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html)
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

1.    die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
2.    die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3.    als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

    a)        die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
    b)        die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin oder der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
    c)        eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.

4.    die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 12. Mai 2025, 16:05:16
 :offtopic:
Clyder Kommode

Zitat von: Clyder Kommode am 12. Mai 2025, 08:24:58und wieso liest Du nicht, dass ich vor diesem Satz schreibe Aber nur, um gewappnet zu sein:
und warum schreibst du das dann davor?
Man muss ja nicht darauf gewappnet sein.
 :scratch:
Deine Beiträge sind alle gleich geschnitzt. Wenn man dich auf einen Fehler aufmerksam macht (um auszubessern und dir was beizubringen)dann sind deine bemängelten Beiträge so dass du dich immer versuchen kannst rauszureden.
Willst uns wohl beschäftigen oder ...  das behalte ich lieber für mich. :weisnich:
 :offtopic: (Ende)
Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Clyder Kommode am 12. Mai 2025, 16:09:41
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Mai 2025, 16:05:16Deine Beiträge sind alle gleich geschnitzt. Wenn man dich auf einen Fehler aufmerksam macht (um auszubessern und dir was beizubringen)dann sind deine bemängelten Beiträge so dass du dich immer versuchen kannst rauszureden.
Willst uns wohl beschäftigen oder ...  das behalte ich lieber für mich. :weisnich:
 :offtopic: (Ende)
Danke für diesen sachlichen Beitrag. Du willst mir also was beibringen, na dann.  :lol:
Sorry, dass ich vorausgesetzt habe, dass man ganze Sätze liest.

Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 12. Mai 2025, 16:14:01
Wusst ich doch das du nicht auf das wesentliche eingehst sondern es wieder hindrehen willst
Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Clyder Kommode am 12. Mai 2025, 16:14:57
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Mai 2025, 16:14:01Wusst ich doch das du nicht auf das wesentliche eingehst sondern es wieder hindrehen willst
Das wesentliche steht schon in der ersten Antwort. Das "hindrehen" ist eher Deine Spezialität.
Titel: Aw: Frage zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. Mai 2025, 16:35:50
Zitat von: Clyder Kommode am 12. Mai 2025, 16:14:57Das wesentliche
ist das du hier wieder weg bist :bye: