Bürgergeld Forum - hartz.info

Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 15. Mai 2025, 16:53:05

Titel: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: selbiger am 15. Mai 2025, 16:53:05
Eine Rentnerin aus Hessen muss rund 59.831 Euro an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen. Der Grund: Ihre Nebeneinkünfte wurden jahrelang nicht auf die Witwenrente angerechnet – obwohl sie ordnungsgemäß gemeldet worden waren.

https://www.gegen-hartz.de/news/witwenrente-zu-unrecht-bezogen-rueckforderung-von-fast-60-000-euro-urteil

ist schon komisch das man soo viele jahre nichts davon gewust haben will..die rentenkasse ist doch angeblich so gut mit allem und jedem vernetzt..

obwohl sie ordnungsgemäß gemeldet worden waren...den ists doch klar..amtsversagen..und nun sol sie bluten..??
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Sheherazade am 15. Mai 2025, 17:10:43
Wann ist es denn normal geworden, dass man den lieben Gott einen guten Mann sein lässt?

ZitatEntscheidend war aus Sicht der Richter: Die Empfängerin hätte bei Durchsicht der regelmäßigen Rentenanpassungsmitteilungen erkennen können, dass ihr Einkommen nicht angerechnet wurde.

Trotz der Komplexität der Rentenbescheide gelte eine sogenannte Mitwirkungspflicht: Wer regelmäßig Zahlungen erhält, müsse zumindest offensichtliche Unstimmigkeiten erkennen und melden. Der Einwand, man habe auf die korrekte Berechnung durch die Behörde vertraut, wurde nicht akzeptiert.

Jede Lohnabrechnung und jeder Kassenbon wird kontrolliert, ebenso wie die Strom- und Gasabrechnung (man könnte ja betrogen werden), beim Rentenbescheid muss man das nicht mehr?

Ist man nicht in der Lage, seinen eigenen Rentenbescheid auf Richtigkeit zu überprüfen, gibt es viele ehrenamtliche Stellen, an die man sich vertrauensvoll wenden kann.
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: selbiger am 15. Mai 2025, 17:20:28
Zitat von: Sheherazade am 15. Mai 2025, 17:10:43Ist man nicht in der Lage, seinen eigenen Rentenbescheid auf Richtigkeit zu überprüfen, gibt es viele ehrenamtliche Stellen, an die man sich vertrauensvoll wenden kann.

viele haben nicht mal mehr einen durchblick über ihre bescheide..überforderung etz.usw..und legen diesen zu den akten..ob sie beschissen werden oder nicht..
amtsverschulden gibt es auch bei bg..bzw.harz4..wenn da das amt scheisse baut ists pech für dieses..die kasse hätte sie ja auch darauf bezüglich hinweisen können..evt.hätte sie das denn ja schon längst geklärt..aber jahrelang anhäufen lassen und dann zack..naja ich weis ja nicht..
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Sheherazade am 15. Mai 2025, 17:26:46
Zitat von: selbiger am 15. Mai 2025, 17:20:28viele haben nicht mal mehr einen durchblick über ihre bescheide

Das sind im Leben nicht viele, höchstens einige wenige, zumindest die Menschen, die im Rentenalter sind und schon ein ganzes Leben selbst für sich und ihr Einkommen sowie ihre Ausgaben verantwortlich waren, haben das ganz gut im Griff.

Da die Frau im Artikel oben sogar in nicht unerheblichem Umfang erwerbstätig ist, darf man annehmen, dass sie die Kontrolle über ihr Leben nicht vollständig aufgegeben hat.

PS. Da der Autor scheinbar kein AZ zur Hand hatte für das "aktuelle" Urteil, helfe ich mal damit aus: Az. L 5 R 293/21. Die gute Frau hat scheinbar die Witwenrente nicht angegeben bei Beantragung ihrer eigenen Rente im Jahr 2019 (zumindest kann sie es nicht nachweisen), so ist ihr Fehlverhalten seit 1999(!) erst aufgefallen - das ist doch schon mal ein völlig anderer Sachverhalt.

Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Konstantin am 15. Mai 2025, 17:35:19
Na aber ehrlich wenn man im Leben nicht mehr bei seinen Finanzen durchblickt, muss man sich halt einen Betreuer an die Seite stellen lassen, der das dann regelt. Die Olle wollte ganz klar bescheißen und hat sich erwischen lassen. Ich hätte der noch eine Strafe in gleicher Höhe aufgebrummt.
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: selbiger am 15. Mai 2025, 17:54:43
Zitat von: Sheherazade am 15. Mai 2025, 17:26:46Das sind im Leben nicht viele, höchstens einige wenige, zumindest die Menschen, die im Rentenalter sind und schon ein ganzes Leben selbst für sich und ihr Einkommen sowie ihre Ausgaben verantwortlich waren, haben das ganz gut im Griff.


und genauso viele gibt es die ebend nicht den durchblick haben..wen das so währe das alle könnten hätten wir wahrscheinlich unterbelastete pflegeheime..ich würde das nicht verharmlosen..

Zitat von: Sheherazade am 15. Mai 2025, 17:26:46Die gute Frau hat scheinbar die Witwenrente nicht angegeben bei Beantragung ihrer eigenen Rente im Jahr 2019 (zumindest kann sie es nicht nachweisen), so ist ihr Fehlverhalten seit 1999(!) erst aufgefallen - das ist doch schon mal ein völlig anderer Sachverhalt.

Der Grund: Ihre Nebeneinkünfte wurden jahrelang nicht auf die Witwenrente angerechnet – obwohl sie ordnungsgemäß gemeldet worden waren...

Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Sheherazade am 15. Mai 2025, 18:08:52
Zitat von: selbiger am 15. Mai 2025, 17:54:43Der Grund: Ihre Nebeneinkünfte wurden jahrelang nicht auf die Witwenrente angerechnet – obwohl sie ordnungsgemäß gemeldet worden waren...
Offenbar konnte sie das nicht glaubhaft nachweisen. Aber lies mal selbst richtig nach.

ZitatMit Bescheid vom 18. März 1999 bewilligte die Beklagte der Klägerin aus eigener Versicherung antragsgemäß Altersrente für Frauen ab dem 1. Juni 1999 mit einem Zahlbetrag in Höhe von 2.517,53 DM. Der Rente liegen 57,0558 persönliche Entgeltpunkte zugrunde. Das Antragsformular des am 24. August 1998 gestellten Antrags konnte weder die Beklagte noch die Klägerin (als Duplikat) vorlegen. Eine Mitteilung über den Altersrentenbezug der Klägerin an die Beklagte unter der Versicherungsnummer des Versicherten, unter der die Witwenrente bewilligt wurde, erfolgte nicht.

    Anlässlich eines Suchlaufs beim Renten-Service über den Rentenzahlbestand erlangte die Beklagte am 24. September 2019 Kenntnis davon, dass die Klägerin zeitgleich eine Hinterbliebenenrente und eine über dem Freibetrag liegende Versichertenrente aus eigener Versicherung bezog.

    Nach interner Überprüfung hörte die Beklagte die Klägerin mit Schreiben vom 4. November 2019 dazu an, dass sie beabsichtige, den Bescheid vom 19. November 1996 in der Fassung der Folgebescheide ab dem 1. Juni 1999 aufzuheben und die Überzahlung für die Zeit vom 1. Juni 1999 bis 30. November 2019 in Höhe von 59.630,93 € zurückzufordern. Aufgrund der gegebenen Informationen hätte die Klägerin den Wegfall, das Ruhen bzw. die Kürzung des Rentenanspruchs kennen müssen und sie habe Einkommen erzielt, das zum Wegfall oder zur Minderung ihres Rentenanspruchs geführt habe. Im Rentenbescheid sei sie zudem darüber informiert worden, dass der Hinzutritt von anzurechnendem Einkommen der Beklagten mitzuteilen sei
...
...
...
Sie habe überdies aufgrund der ihr gegebenen Informationen den Wegfall, das Ruhen bzw. die Kürzung des Rentenanspruchs gekannt bzw. kennen müssen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X). Schließlich sei die Klägerin ihrer gesetzlichen Mitteilungspflicht, auf die sie im Bescheid vom 19. November 1996 hingewiesen worden sei und die sie folglich kannte, nicht nachgekommen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X). Zwar finde grundsätzlich ein maschineller Datenabgleich statt, was die Klägerin jedoch nicht von ihren Mitteilungspflichten entbinde.

AZ: L 5 R 293/21 (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE230005054)
 
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Ronald BW am 15. Mai 2025, 18:52:34
Die Einwände von selbiger haben immer das gleiche Muster.
Auch wenn Sachverhalte komplexer sind wird immer versucht das populistisch einfach auszuschlachten.
Auf Dauer ist das langweilig und taugt nicht zur Information.
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Sensoriker am 15. Mai 2025, 19:54:58
Zitat von: Sheherazade am 15. Mai 2025, 18:08:52Aber lies mal selbst richtig nach.
:lol:
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: selbiger am 16. Mai 2025, 09:57:39
Zitat von: Sensoriker am 15. Mai 2025, 19:54:58
Zitat von: Sheherazade am 15. Mai 2025, 18:08:52Aber lies mal selbst richtig nach.
:lol:


und was genau ist an einem lies mal richtig nach soo extrem lustig..??etwa weil ich das aus anderen perspektiven sehe..??

Zitat von: Ronald BW am 15. Mai 2025, 18:52:34populistisch einfach auszuschlachten.

nen populist bist du..
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Sheherazade am 16. Mai 2025, 11:56:54
Zitat von: selbiger am 16. Mai 2025, 09:57:39etwa weil ich das aus anderen perspektiven sehe..??

Ich frage mich gerade, wie man eine 20 Jahre lang anhaltende grob fahrlässige Verletzung der Mitwirkungspflicht irgendwie anders sehen kann. Die Dame hat noch Glück gehabt, dass es "nur" als das gewertet wurde und nicht als Betrug - was es meiner Meinung nach ist. Erst bei der Beantragung der Witwenrente das eigene Erwerbseinkommen "vergessen" und dann ein paar Jahre später die Witwenrente (die unter der Versicherungsnummer des verstorbenen Ehepartners lief) bei der Beantragung der eigenen Altersrente nicht angeben.

Es ist extrem unglaubwürdig, dass beide Male die antragsaufnehmende Stelle den Fehler verursacht hat, zumal es keine Nachweise gibt und die Dame beide Mal die Hinweise in den Rentenbescheiden "überlesen" hat: Im Rentenbescheid sei sie zudem darüber informiert worden, dass der Hinzutritt von anzurechnendem Einkommen der Beklagten mitzuteilen sei.
 
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Ronald BW am 16. Mai 2025, 12:44:57
Manche sehen halt immer gern die Verwaltung als Feind.
Viele sehen auch Nuancen nicht stattdessen wird grob fahrlässig irgendwas behauptet.
Ich bin auch der Ansicht das die Frau mit Vorsatz gehandelt hat.
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Sensoriker am 16. Mai 2025, 14:42:16
Zitat von: selbiger am 16. Mai 2025, 09:57:39und was genau ist an einem lies mal richtig nach soo extrem lustig

Weil genau das dein großes Problem ist. Du liest das was du hier andauernd postest nicht vernünftig durch.
Für dich zählt nur die Überschrift. Hauptsache schön reißerisch. Ob der Inhalt nun stimmt oder nicht interessiert dich so gut wie gar nicht.
Das betrifft locker die hälfte deiner hier geposteten Links. Besonders von der bestimmten Seite.
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Konstantin am 16. Mai 2025, 15:21:20
Zitat von: Sensoriker am 16. Mai 2025, 14:42:16Du liest das was du hier andauernd postest nicht vernünftig durch.
Für dich zählt nur die Überschrift. Hauptsache schön reißerisch. Ob der Inhalt nun stimmt oder nicht interessiert dich so gut wie gar nicht.


Was hast du daran auszusetzen? Eine Überschrift sollte schon zum Inhalt passen und alles wichtige enthalten. Für Details kann man sich dann den gesamten Artikel durchlesen. Das selbiger seine Posts an der Überschrift festmacht kann man ihm nicht zum Vorwurf machen.

Bei Youtube kann man entsprechende Beiträge melden wenn die Überschrift nicht zum Inhalt passt, hier nicht. Dann müssten diese ganzen ungelernten Hilfskräfte die hier News bringen alle gemeldet und gesperrt werden damit verhindert wird das die weiterhin Unsinn posten. Vielleicht sollte man in Zukunft jede News die Unsinn ist den Admin melden. Dann hat er kräftig zu tun.
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Sheherazade am 16. Mai 2025, 17:04:02
Zitat von: Konstantin am 16. Mai 2025, 15:21:20Das selbiger seine Posts an der Überschrift festmacht kann man ihm nicht zum Vorwurf machen.

Er/Sie/Es bildet sich eine MEINUNG nur anhand der Überschrift und trötet die dann hier raus. Meinungsbildung geht aber nunmal anders.
 
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Konstantin am 16. Mai 2025, 17:24:51
Wenn ich mir jeden Artikel komplett durchlesen muss und ich am Ende völlig andere Informationen bekomme als in der Überschrift versprochen bin ich 1. sauer und enttäuscht und 2. habe ich meine Zeit verplempert.
Wie bitte schön soll ich mir eine Meinung bilden, wenn nicht anhand der Überschrift?

Das hat irgendwie auch was mit logischem Denken zu tun indem was mich erwartet. Das Problem haben meist ältere Herrschaften die das nicht können und vielleicht auch nie gelernt haben.
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Sheherazade am 16. Mai 2025, 17:50:08
Zitat von: Konstantin am 16. Mai 2025, 17:24:51Wie bitte schön soll ich mir eine Meinung bilden

Indem man den ganzen Artikel liest. Liest du bei Büchern auch nur den Titel oder maximal den Umschlagtext? Guckst du bei Filmen immer nur den Trailer?
 
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: selbiger am 16. Mai 2025, 19:06:52
Zitat von: Sheherazade am 16. Mai 2025, 17:04:02Meinungsbildung geht aber nunmal anders.

ach ja..wie geht denn meinungsbildung..??wer gibt denn vor wie meinungsbildung zu sein hat,du..??typisch entweder du denkst wie die gesellschaft,läufst mit den strom oder du bist halt nen system oder antidemokrat ungläubiger oder gar nen nazi rassisst etz..ich lasse mir von niemandes sagen wie ich zu denken und meine meinung zu bilden habe..
Titel: Aw: Witwenrente zu Unrecht bezogen
Beitrag von: Sheherazade am 17. Mai 2025, 09:01:41
Zitat von: selbiger am 16. Mai 2025, 19:06:52wie geht denn meinungsbildung..??

Ich weiß, dass meine Verlinkung jetzt wie Perlen vor die Säue werfen ist, aber ich bin ja geduldig. Und wenn du mich jetzt doch Lügen strafen möchtest, liest du sogar den ganzen Artikel und nicht nur mein kleines Zitat.

ZitatDoch warum eigentlich stört es uns, dass Nutzer sozialer Netzwerke nur die Nachrichten zu Gesicht bekommen (wollen), die ihnen angenehm sind? Warum stört es uns, dass sie dadurch nicht umfassend, nicht richtig, sondern verzerrt informiert sind? Hat nicht jeder Mensch nicht nur ein Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern auch auf freie Meinungsbildung, und sei diese in unseren oder in mancher Augen auch noch so schief? Hat nicht jeder Mensch ein Recht auf Unwissen?

Doch ein solches Recht gibt es nicht.
Wahrheit und Wissen: Wie kommt man zu einer begründeten Meinung (https://www.forschung-und-lehre.de/zeitfragen/wie-kommt-man-zu-einer-begruendeten-meinung-129)