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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ElekRich am 16. Mai 2025, 11:07:20

Titel: Verzicht auf ALG I möglich ?
Beitrag von: ElekRich am 16. Mai 2025, 11:07:20
Hallo,
versuche mal eine lange Geschichte kurz zu fassen...

Meine Frau bezieht, nach zwei Herzinfarkten, aktuell Bürgergeld.
Als Ehemann bin ich logischerweise Teil der Bedarfsgemeinschaft.
Aufgrund gesundheitlicher Probleme hab ich jetzt meinen Job verloren.

Nun zu meiner Frage:

Kann ich freiwillig auf ALG I verzichten und direkt in das Bürgergeld wechseln ?
Wenn ja, wie stelle ich dementsprechende Anträge ?

 
Titel: Aw: Verzicht auf ALG I möglich ?
Beitrag von: Sheherazade am 16. Mai 2025, 11:38:52
Nein, kein Verzicht zugunsten Bürgergeld möglich. ALGI ist eine vorrangig in Anspruch zu nehmende Versicherungsleistung.
Titel: Aw: Verzicht auf ALG I möglich ?
Beitrag von: ElekRich am 16. Mai 2025, 13:18:17
Muss zugeben das System schafft mich gerade ein wenig.

Grund meiner Verwirrung ist, daß uns eine Bewilligung für Bürgergeld zugestellt wurde, laut dem wir beide jeweils den vollen Satz erhalten sollen bis irgendwann 2026.

Habe jedoch selbst nie einen Antrag gestellt, nur eben auf ALG I, für den ich bisher immer noch keine Berechnung erhalten habe.

Jetzt versuchen wir seid knapp 2 Monaten das irgendwie zu klären, aber immer ist der "andere" (JobCenter/Arge) Schuld.

Ich hätte jetzt kein großen Problem mit dem Bürgergeld.
Deshalb die Frage  :scratch:
Titel: Aw: Verzicht auf ALG I möglich ?
Beitrag von: Sheherazade am 16. Mai 2025, 13:40:28
Du brauchst auch keinen extra Antrag auf Bürgergeld stellen, du bist ja schon zusammen mit deiner Frau im Bezug.

Je nachdem, was der Bescheid genau aussagt, freu dich, dass jemand zahlt bis dein ALGI-Anspruch geklärt ist - warum auch immer das so lange dauert. Das Jobcenter kann sofort nach Bewilligung von ALGI bei der AfA ihre Leistungen verrechnen lassen (vielleicht steht das sogar im Bürgergeldbescheid) und ab dann wird das ALGI bei EUCH als Einkommen angerechnet.