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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Single-Man am 17. Mai 2025, 15:19:20

Titel: WBA - gibt es eine Anwortpflicht des/der SB?
Beitrag von: Single-Man am 17. Mai 2025, 15:19:20
Hallo, am Montag beginnt die 6. Woche nach Abgabe meines WBA. Ich habe noch keine Antwort, keinen Bescheid erhalten, und es ist nicht mehr lange hin bis zum Monatsende. Gibt es eine gesetzliche Beantwortungspflicht der/des SB (§)?, so dass ich eine Antwort gesetzlich einfordern kann?
Titel: Aw: WBA - gibt es eine Anwortpflicht des/der SB?
Beitrag von: Bimimaus5421 am 17. Mai 2025, 15:41:12
Zitat von: Single-Man am 17. Mai 2025, 15:19:20Hallo, am Montag beginnt die 6. Woche nach Abgabe meines WBA. Ich habe noch keine Antwort, keinen Bescheid erhalten, und es ist nicht mehr lange hin bis zum Monatsende. Gibt es eine gesetzliche Beantwortungspflicht der/des SB (§)?, so dass ich eine Antwort gesetzlich einfordern kann?
Ruf die Hotline an und frage nach ob dein Antrag schon bearbeitet wurde ?
So mache ich das immer
Bis zum 25 .eines Monats muss dies erfolgen damit du rechtzeitig dein Geld auf dem Konto hast
Wenn du zum ersten kein Bewilligungsbescheid oder etwas früher hast würde ich um Einsweiligen Rechtschutz beim Sg nachdenken
Titel: Aw: WBA - gibt es eine Anwortpflicht des/der SB?
Beitrag von: Sheherazade am 17. Mai 2025, 16:38:25
Zitat von: Single-Man am 17. Mai 2025, 15:19:20und es ist nicht mehr lange hin bis zum Monatsende

Bedeutet, der neue Bewilligungszeitraum beginnt am 01.06.2025? Dann sind es noch 2 Wochen Zeit bis dahin. Ansonsten lies mal deinen Thread von vor einem Jahr zu genau dem gleichen Thema --> https://hartz.info/index.php/topic,133954.msg1603895.html#msg1603895