Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe mir 2021 ein günstiges Auto gekauft, da ich damals darauf angewiesen war. Zu der Zeit habe ich bereits ALG 2 bezogen und mir das Geld quasi vom Munde abgespart. Nun brauche ich das Auto nicht mehr, und da es eine finanzielle Belastung ist, würde ich es gerne verkaufen. Auf Nachfrage wurde mir vom Jobcenter mitgeteilt, dass der Verkaufserlös nach dem Zuflussprinzip als Einkommen gewertet und voll angerechnet wird. Das hat mich echt geschockt, denn ich habe es ja selbst bezahlt und natürlich auch Geld für Reparaturen etc. reingesteckt. Im Internet kann ich nichts dazu finden, man scheint da immer davon auszugehen, dass das Auto bereits vor dem Bezug angeschafft wurde. Kann mir jemand die Gesetzeslage erklären? Falls die Aussage der Callcenter-Dame korrekt war, wie wird das begründet?
Das Auto war dein Vermögen und solange dein Vermögen mit dem Verkaufserlös nicht über die Grenze kommt, wird da gar nichts angerechnet.
Zitat von: Naja am 18. Mai 2025, 23:06:27Auf Nachfrage wurde mir vom Jobcenter mitgeteilt, dass der Verkaufserlös nach dem Zuflussprinzip als Einkommen gewertet und voll angerechnet wird.
An was für einen fachlich vollkommen inkompetenten Mitarbeiter bist du denn da geraten.
Beim Verkauf eines PKW findet eine Vermögensumwandlung statt: PKW-Sachvermögen in Barvermögen.
Solange danach das nach § 12 Abs. 1 S. 1 SGB II zu berücksichtigende Gesamtvermögen inkl. des Verkaufserlöses deinen Vermögensfreibetrag § 12 Abs. 2 SGB II nicht überschreitet, passiert gar nichts.
Da du den PKW vermutlich als Vermögen beim JC angegeben hast, musst du den Verkauf aber dem JC mitteilen.
Vielen Dank für die Antworten!