Wenn das Jobcenter zu hohe Leistungen auszahlt, weil es falsch gerechnet hat, dann darf die Behörde den überschüssigen Betrag nur unter bestimmten Umständen zurückfordern. Leistungsberechtigte müssten komplizierte Berechnungen nicht im Detail nachprüfen, sondern können der Sorgfalt der Behörde vertrauen. So entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. (L 3 AS 772/23)
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-gericht-stoppt-rueckforderung-jobcenter-muss-eigenen-fehler-zahlen