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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: UW am 22. Mai 2025, 09:48:31
ZitatAm 16.02.2025 nahm ich endlich eine Nichtzulassungsbeschwerde des Landessozialgericht NRW, Az. L 19 AS 1519/24 NZB (https://www.beispielklagen.de/Klage033/2025_01_27_Urteil_L_19_AS_1519_24_NZB.pdf) zum Anlass um mich mit einer Verfassungsbeschwerde 1 BvR 627/25 (https://www.beispielklagen.de/Klage190/2025_02_16_Verfassungsbeschwerde_Zinsen.pdf) an das höchste deutsche Gericht zu wenden. Es brauchte drei Ansätze bis mir mitgeilt wurde, dass meine Beschwerde zumindest dem 1. Senat vorgelegt werden würde.
Mit Schreiben vom 14.05.2025 wurde mir dann allerdings mitgeteilt:
"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar."
Was nun?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorwürfe weder zurückgewiesen noch den fortgesetzten Gesetzesverstößen abgeholfen.
Die drei Richter haben einstimmig entschieden wegzusehen.
Oder mit perplexity gedacht:
Eine Stärkung des Rechtsschutzes und der Gleichbehandlung im Sozialrecht ist (derzeit) nicht beabsichtigt.
Verfassungsbeschwerde 1 BvR 627/25 Serienmäßiger Betrug durch Unterlassen durch Jobcenter? (https://www.lokalkompass.de/essen-sued/c-politik/serienmaessiger-betrug-durch-unterlassen-durch-jobcenter_a2052606)