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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Single-Man am 22. Mai 2025, 15:13:46

Titel: Was bedeutet "Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes"
Beitrag von: Single-Man am 22. Mai 2025, 15:13:46
Hallo,
nach einigem Hin und Her telefonisch und schriftlich habe ich endlich meinen Bewilligungsbescheid bekommen. Aber was bedeutet in dem Schreiben die Formulierung
"Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes" (sowie die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB2)?
Titel: Aw: Was bedeutet "Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes"
Beitrag von: Sheherazade am 22. Mai 2025, 15:54:01
Es wäre hilfreicher, du würdest den kompletten Satz hier zitieren, nicht nur so ein Fragment.
Titel: Aw: Was bedeutet "Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes"
Beitrag von: Single-Man am 22. Mai 2025, 16:00:51
Ich habe den Bewilligungsbescheid erhalten.
Darin steht wie folgt:
Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes sowie die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB2.
Und dann folgt die Aufzählung der Leistungen für ein Jahr und die normalen Beiblätter, wie in jedem normalen Bescheid.
Es ist also nur die Formulierung, die mich stutzig macht, da ich nie etwas von einem Verwaltungsakt wusste und mich niemand davon unterrichtet hatte. Im Vorlauf musste ich lediglich eine Vermögensprüfung ausfüllen und abgeben, was ich vollumfänglich und fristgerecht getan habe.
Titel: Aw: Was bedeutet "Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes"
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. Mai 2025, 16:24:10
Single-Man

Zitat von: Single-Man am 22. Mai 2025, 15:13:46"Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes" (sowie die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB2)?
Aller Wahrscheinlichkeit nach das der zuletzt erhaltene VA mit Erhalt des neuen VA seine Gültigkeit verloren hat.

Zitat von: Single-Man am 22. Mai 2025, 16:00:51da ich nie etwas von einem Verwaltungsakt wusste und mich niemand davon unterrichtet hatte.
Sag bloß du weißt, nach ca 8 Jahren Forenzugehörigkeit, nicht das fast alle Schreiben die du vom JC bekommst ein VA (Verwaltungsakt) darstellt.

MfG FN

Titel: Aw: Was bedeutet "Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes"
Beitrag von: Sheherazade am 22. Mai 2025, 16:41:09
Zitat von: Single-Man am 22. Mai 2025, 16:00:51da ich nie etwas von einem Verwaltungsakt wusste

Zum Beispiel jeder Bewilligungsbescheid ist ein Verwaltungsakt.
 
Titel: Aw: Was bedeutet "Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes"
Beitrag von: Gerhaard am 22. Mai 2025, 20:34:38
Verwaltungsakt ist doch meinstens diese Vereinbarung zwischen Fallmanager und Arbeitslosen, wie heißt diese Vereinbarung jetzt? Dass der Empfänger von Leistungen Arbeit suchen muss oder sich untersuchen lassen muss.
Titel: Aw: Was bedeutet "Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes"
Beitrag von: Single-Man am 23. Mai 2025, 13:33:34
Ich hatte mich mit dem JC in Verbindung gesetzt und des Rätsels Lösung lautet ganz anders.
Hier die Antwort des JC,
Zitat:
"die von Ihnen angefragte Bezeichnung deutet auf einen Änderungsbescheid hin.
Da es sich in Ihrem Fall um einen Erstbescheid für den neuen Gewährungszeitraum handelt ist dies offensichtlich ein Systemfehler bei der Bescheiderstellung. Dieser ist jedoch unerheblich, da er nur die Bezeichnung betrifft. Die Leistungen wurden entsprechend der Auflistung für die Zeit vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2026 bewilligt."
Titel: Aw: Was bedeutet "Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes"
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Mai 2025, 13:50:02
Single-Man

Zitat von: Single-Man am 23. Mai 2025, 13:33:34"die von Ihnen angefragte Bezeichnung deutet auf einen Änderungsbescheid hin.
die halbgare Vermutung/Deutung
Zitat von: Single-Man am 23. Mai 2025, 13:33:34"die von Ihnen angefragte Bezeichnung deutet auf einen Änderungsbescheid hin.
nennst du also
Zitat von: Single-Man am 23. Mai 2025, 13:33:34des Rätsels Lösung lautet ganz anders.

Dann ist ja alles in Ordnung...
hätte sowieso keine Probleme geben können; also im Normalfall
Zitat von: Single-Man am 23. Mai 2025, 13:33:34Da es sich in Ihrem Fall um einen Erstbescheid für den neuen Gewährungszeitraum handelt ist dies offensichtlich ein Systemfehler bei der Bescheiderstellung.
:scratch:  die schreiben wohl gern in unverständlich

MfG FN