Guten Abend,
kurz zu uns : wir sind eine 2er BG. Mein Mann hat eine 3/4tel Stelle und ich bin ohne Job.
Also...mein Mann hat von seinem Arbeitgeber bescheid bekommen, dass er ab dem 01.Juli 2025 mit auf eine Montagebaustelle fahren soll.
Für die Zeit der Montagearbeit, für 3-4 Tage die Woche, gibt es Verpflegungsgeld (für sein auswärtiges Essen und Getränke). Die Höhe des Geldes weiß ich jetzt noch nicht.
Die Unterkunft aller Mitarbeiter ist kostenlos und dafür gibt es auch kein Zusatzgeld.
Das Verpflegungsgeld steht mit auf dem Lohnbescheid mit drauf.
Meine Fragen :
1. Wird dieses Verpflegungsgeld zusätzlich als Einkommen beim Bürgergeld angerechnet ?
2. Erhält mein Mann eine Art Kürzung beim zustehenden Bürgergeld, da er fast 4 Tage nicht zu Hause ist und sozusagen zu Hause Essen, Getränke, Wasserkosten einspart ?
Und nach diesen 5 Monaten (im Dezember 2025) zahlt die Firma ein Bonusgeld an alle Mitarbeiter, die auf Montage mitgefahren sind.
Meine Frage dazu :
Wird dieses Bonusgeld auch am Einkommen, beim Bürgergeld, angerechnet ?
Sorry, wenn ich so frage, aber mit diesen Anrechnungen usw, kenne ich mich überhaupt nicht aus.
lG an alle
zu 1:
ja, wird angerechnet, jedoch sind 6€ pro Tag anrechnungsfrei, es sei denn es werden höhere Kosten nachgewiesen
zu 2:
keine Kürzung des Regelsatzes
zu Bonusgeld:
wird angerechnet, allerdings sollte die BG durch Lohn und Bonusgeld aus dem Bürgergeld für den Monat herausfallen, keine Anrechnung des Überschusses bzw. Aufteilung auf 6 Monate
Danke, @Quinky
gerade habe ich erfahren, dass es täglich ca 35 € Verpflegungsgeld pro Arbeitstag der Montage gibt. Es sind dann ca 12-15 Tage auf Montage im Monat.
Wenn wir für 1 Monat aus dem Bürgergeld heraus fallen würden, müssen wir dann im Dezember 2025 Neuantrag stellen ab Januar 2026, beim Jobcenter, oder wird einfach nur das Bürgergeld für 1 Monat nicht bezahlt und dann weiter gezahlt ?
Im Übrigen ist der Lohnzufluss im gleichen Monat z.B. Mai Arbeitsmonat und Lohn so am 28.Mai.
es wird von den Jobcentern unterschiedlich behandelt. Teilweise muss ein Neuantrag gestellt werden, manchen reichen auch ein Weiterbewilligungsantrag. Das müsstest du selbst erfragen bei deinem Jobcenter
Zitat von: FrauHimmel am 22. Mai 2025, 20:12:101. Wird dieses Verpflegungsgeld zusätzlich als Einkommen beim Bürgergeld angerechnet ?
Ja, wie Erwerbseinkommen.
Stattdessen kann dein Mann für den Zeitraum der Montage beim JC beantragen, dass die tatsächlichen Aufwendungen abgesetzt werden. Dabei muss das JC lt § 6 Abs. 3 Bürgergeld-Verordnung 6 Euro pro Tag als Mehraufwendungen für Verpflegung berücksichtigen.
Zitat von: FrauHimmel am 22. Mai 2025, 20:12:102. Erhält mein Mann eine Art Kürzung beim zustehenden Bürgergeld, da er fast 4 Tage nicht zu Hause ist und sozusagen zu Hause Essen, Getränke, Wasserkosten einspart ?
Nein, im SGB II ist so etwas nicht zulässig.
Zitat von: FrauHimmel am 22. Mai 2025, 20:12:10Und nach diesen 5 Monaten (im Dezember 2025) zahlt die Firma ein Bonusgeld an alle Mitarbeiter, die auf Montage mitgefahren sind. Meine Frage dazu : Wird dieses Bonusgeld auch am Einkommen, beim Bürgergeld, angerechnet ?
Ja, wie Erwerbseinkommen.