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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ImmerFrei am 23. Mai 2025, 09:44:41

Titel: Kostensenkung der Mietkosten
Beitrag von: ImmerFrei am 23. Mai 2025, 09:44:41
Hallo an alle,

ich hoffe man kann mir hier helfen :help:

Ich habe ein Schreiben bekommen " Anhörung/Hinweis zur Angemessenheit der Mietkosten sowie Möglichkeit zur Kostensenkung.

Dieses Schreiben ist Datiert 10.04.25; ich habe dieses Schreiben aber erst am 12.05.25 in meinem Briefkasten gehabt. Gehe davon aus dass der Postbote es falsch eingeworfen hatte.

Ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen; wenn ich es aber nicht tue wollen Sie mir 211€ abziehen.

Leute ich kann dann nicht mehr LEBEN, komme so schon finanziell kaum um die Runden.

Kann ich da ein Widerspruch ans Jobcenter schreiben? Habe auch sein einen Widerspruch verfasst.
Bin mir aber unsicher weil ich den Brief so spät bekommen habe.

Hat jemand Erfahrung damit; ich wäre um jeden Rat sehr dankbar.

Bitte helft mir !!  :help:
Titel: Aw: Kostensenkung der Mietkosten
Beitrag von: Sheherazade am 23. Mai 2025, 11:03:59
Gegen die Kostensenkungsaufforderung kann man keinen Widerspruch einlegen, das geht erst, wenn dir die Kosten der Unterkunft mit Bescheid gekürzt werden. Bis dahin solltest du darlegen können, warum dir eine Kostensenkung (durch Umzug oder Untervermietung oder ..) nicht möglich ist.

Ab wann will man dir die KdU auf die Angemessenheit senken?
Titel: Aw: Kostensenkung der Mietkosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Mai 2025, 14:00:09
ImmerFrei

Zitat von: ImmerFrei am 23. Mai 2025, 09:44:41ich hoffe man kann mir hier helfen
Du hast ja in einem Fremdthreat ziemlich das selbe geschrieben.
Da habe ich die Mod gebeten dir einen eigenen Thread zuzuteilen damit es nicht untergeht. War wohl überflüssig wie es ausschaut hast du ein eigenes Thema aufgemacht.

Was hast du denn aus dem Thread gelernt und umgesetzt damit man weiß was man noch schreiben kann.

MfG FN