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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: DerSven am 23. Mai 2025, 18:06:50

Titel: Mietzahlung
Beitrag von: DerSven am 23. Mai 2025, 18:06:50
Hallo, ich habe ein kleines Problem. Mein Jobcenter möchte Nachweise von Mai 2024 bis Mai 2025 von meiner Zahlung der Miete sehen. Ich bekomme nur 50% der Miete weil ich noch bei meiner Mutter wohne. Meine Mutter bezahlt die Miete immer komplett und ich gebe ihr die Hälfte in bar. Damit es offensichtlich ist habe ich bislang immer genau die Summe der Miete von meinem Konto abgehoben. Also den genauen Betrag von 340 Euro. Nun möchte das Jobcenter aber einen Beweis für die Zahlungen sehen. Könnt ihr mir bitte einen Tipp geben wie ich vorgehen soll?

Bis dieser Beweis erbracht wurde wird die Zahlung der Miete eingestellt. Ich bekomme also nur den Regelsatz ausgezahlt.
Titel: Aw: Mietzahlung
Beitrag von: turbulent am 23. Mai 2025, 18:12:02
Zitat von: DerSven am 23. Mai 2025, 18:06:50Mein Jobcenter möchte Nachweise von Mai 2024 bis Mai 2025 von meiner Zahlung der Miete sehen.
Wo ist das Problem? Du kannst die Barabhebungen nachweisen. Hast Du Quittungen von Deiner Mutter bekommen? Oder könntest Du nachträglich welche (oder eine Sammel-Quittung) kriegen?
Titel: Aw: Mietzahlung
Beitrag von: DerSven am 23. Mai 2025, 18:43:48
Zitat von: turbulent am 23. Mai 2025, 18:12:02
Zitat von: DerSven am 23. Mai 2025, 18:06:50Mein Jobcenter möchte Nachweise von Mai 2024 bis Mai 2025 von meiner Zahlung der Miete sehen.
Wo ist das Problem? Du kannst die Barabhebungen nachweisen. Hast Du Quittungen von Deiner Mutter bekommen? Oder könntest Du nachträglich welche (oder eine Sammel-Quittung) kriegen?


Danke für den Rat! Das mit den Quittungen haben wir Anfangs sogar so gemacht, aber da nie was verlangt wurde... aber ja, die kann man auch noch nachträglich ausstellen.
Titel: Aw: Mietzahlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Mai 2025, 12:32:11
DerSven

Zitat von: DerSven am 23. Mai 2025, 18:06:50Damit es offensichtlich ist habe ich bislang immer genau die Summe der Miete von meinem Konto abgehoben. Also den genauen Betrag von 340 Euro.
da müsste man tatsächlich mal das Anschreiben lesen u zu wissen was das JC bemängelt. Schließlich muss jede Datenerhebung begründet sein.

Du solltest in Zukunft deinen RL abheben zumindest alles was du nicht zur Kontendeckung brauchst. Die vom JC sind ja nicht total verblödet und denken sich von was du gelebt hast wenn du kein Geld ausgibst.

MfG FN
Titel: Aw: Mietzahlung
Beitrag von: Sensoriker am 25. Mai 2025, 14:26:05
Zitat von: DerSven am 23. Mai 2025, 18:43:48die kann man auch noch nachträglich ausstellen.
Es erschließt sich mir zwar nicht warum du zur Bank gehst das Geld abhebst und es dann deiner Mutter in Bar gibst anstatt es zu überweisen, aber ich gehe mal davon aus, dass alles korrekt gelaufen ist.
Sollten die Zahlungen aber doch nicht so regelmäßig gewesen sein, sollte es deiner Mutter klar sein, dass eine Quittung eine Urkunde darstellt.