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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Blade1982 am 25. Mai 2025, 20:38:05

Titel: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Blade1982 am 25. Mai 2025, 20:38:05
Hallo,

ich habe letzte Woche eine Einladung zum Erstgespräch Fallmanagement bekommen, diese war ohne RFB. Da ich die Einladung erst 1,5 Tage vor dem Termin h
erhalten habe, konnte ich auch nicht mehr rechtzeitig vor dem Termin reagieren. Habe ein Schreiben erstellt und am nächsten Tag abgeschickt, mit dem Inhalt, dass ich nicht zum Termin komme und am Fallmanagement quasi kein Interesse habe, weil ich in meinen Fall keinen Nutzen darin sehe. Hatte bereits 2022 eine Einladung,da hatte ich ausführlich schriftlich argumentiert, warum das nichts ist für mich und das ich keine Problem mit der Psyhe, Schulden, Sucht usw.. habe, dass ich mein Leben voll im Griff habe und meine Gesundheitlichen Probleme aus therapiert sind und ich gelernt habe damit zu leben. Das dass aber nicht das Problem meiner Erwerbslosigkeit ist, sondern eine fehlende Mobilität. Land , kaum ÖPNV,kein eigenes Fahrzeug) War schon zwei mal beim AD und es gibt ein Verbindliches Gutachten. Max 6h Arbeit, keine längeren Arbeitswege, keine Schicht ....

Vermutlich hat der FM mein Scheiben an diesem Termin aufgrund der Kürze noch nicht erhalten. Jetzt habe ich online gesehen , neuer Termin am 3.6, diesmal mit RFB.

Das Fallmanagement ist doch freiwillig? Darf der SB mir überhaupt deswegen eine Einladung mit RFB zusenden?

Gruß



Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: GoetzB am 26. Mai 2025, 01:43:31
Muss kein böser Wille sein.

Da hat man wohl falsche Häkchen gesetzt oder Schreiben ignoriert.
Die reine Vorladung als Verwaltungsakt ist leider rechtlich nicht zu beanstande.n

Fahrkosten beantragen zum Zwangstermin gehen und
dem "Berater" sagen, das du kein Interesse an
der TM am FM hast. Denn der Erfolg setzt beidseitigen Willen voraus.

Freiwillig ist es auf jeden Fall, zudem Termine im FM i.d.R. 2monatlich sind.
Und das wäre schon der Hauptgrund sich dem zu verweigern. Sülze sollte es nur beim Fleischer geben.
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Ottokar am 26. Mai 2025, 10:51:25
Mal zur Info:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/fallmanagement
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Sheherazade am 26. Mai 2025, 11:03:11
Zitat von: Blade1982 am 25. Mai 2025, 20:38:05Darf der SB mir überhaupt deswegen eine Einladung mit RFB zusenden?

Selbstverständlich darf er. Wenn dein letzter Termin schon Jahre her ist, möchte er sich wohl davon überzeugen, dass deine Bemühungen um Arbeit erfolgversprechend sein können, nachdem deine Vermittlungshemmnisse weitgehenst ausgeräumt sind.
 
Denn auch hierbei
Zitat von: Blade1982 am 25. Mai 2025, 20:38:05Das dass aber nicht das Problem meiner Erwerbslosigkeit ist, sondern eine fehlende Mobilität. Land , kaum ÖPNV,kein eigenes Fahrzeug)
kann man dich unterstützen, dafür besteht aber Gesprächsbedarf.
 
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. Mai 2025, 16:00:48
Zitat von: Blade1982 am 25. Mai 2025, 20:38:05Darf der SB mir überhaupt deswegen eine Einladung mit RFB zusenden?
Bei uns steht die RfB immer gleich auf der Rückseite mit dabei, bei jeder Einladung.
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Blade1982 am 27. Mai 2025, 19:39:20
Zitat von: Ottokar am 26. Mai 2025, 10:51:25Mal zur Info:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/fallmanagement

Hallö, ja das kenne ich. Trifft auf mich nichts davon zu.
Zitat von: Sheherazade am 26. Mai 2025, 11:03:11
Zitat von: Blade1982 am 25. Mai 2025, 20:38:05Darf der SB mir überhaupt deswegen eine Einladung mit RFB zusenden?

Selbstverständlich darf er. Wenn dein letzter Termin schon Jahre her ist, möchte er sich wohl davon überzeugen, dass deine Bemühungen um Arbeit erfolgversprechend sein können, nachdem deine Vermittlungshemmnisse weitgehenst ausgeräumt sind.
 
Denn auch hierbei
Zitat von: Blade1982 am 25. Mai 2025, 20:38:05Das dass aber nicht das Problem meiner Erwerbslosigkeit ist, sondern eine fehlende Mobilität. Land , kaum ÖPNV,kein eigenes Fahrzeug)
kann man dich unterstützen, dafür besteht aber Gesprächsbedarf.
 

Das ist nicht mein SB, sondern dieser Fall Manager, und den kenn ich überhaupt nicht 🤷🏻�♂️
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Blade1982 am 28. Mai 2025, 09:03:55
Hallo,

anders gefragt. Habe diesem FM ja schon zwei Schreiben inkl. einen Verweis auf ein ausführliches Schreiben zum Thema Fallmanagement aus dem Jahr 2022 geschickt. Schon damals 2022 wurde auf das Schreiben nicht reagiert, allerdings war das ein anderer Fall Manager und es kam danach keine neu Einladung mehr. Dieser neue FM scheint stur zu sein und pocht unbedingt auf eine persönliche Vorsprache. Habe ihn Klipp und klar mitgeteilt, dass kein Interesse besteht und die Teilnahme meiner Recherche nach nach wie vor Freiwillig ist. Das ein Vorort Termin keinen Sinn ergibt und nur unnötig Ressourcen Verbraucht, unter anderem Fahrgeld. Eine Antwort auf meine Schreiben blieb bis jetzt aus. Habe um detaillierte Erläuterung gebeten warum mir das Fall Management vorgeschlagen wird. Müsste der FM darauf nicht reagieren und Stellung dazu beziehen?

Ich möchte das diesmal Schriftlich geklärt haben, bei einem vor Ort Termin habe ich keinerlei Nachweis im Nachhinein.

Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Ottokar am 28. Mai 2025, 09:21:13
Ich vermute, dass der Termin dazu gedacht ist, mit dir zusammen abzuklären, ob das Fallmanagement etwas für dich ist oder nicht.
Das wäre ein nach § 309 Abs 2 SGB III zulässiger Meldegrund und wenn du zu dem Termin nicht erscheinst, wird man dich sanktionieren.
Deshalb hatte ich die Info der BA verlinkt, wo u.a. steht, "Wann Fallmanagement infrage kommt". Damit kannst du auch gegen ein Fallmanagement argumentieren, wenn keiner der dort genannten Gründe bei dir zutrifft.

Was steht den als konkreter Meldegrund in der Einladung?
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Blade1982 am 28. Mai 2025, 12:48:52
Hallo Ottokar,

die Postalische Einladung habe ich noch nicht erhalten. Sehe den Termin nur Online. Mein Einschreiben hat der FM am 26.05 erhalten. Termin ist immer noch online drin. Desweiteren bin ich seit gestern für 4 Woche Krankgeschrieben. Hatte vor kurzem eine heftige Lungenentzündung inkl. Notaufnahme. Leider habe ich im Moment kaum Kondition und bekomme beim kleinste Treppensteigen Atemnot.Kann noch Wochen bis Monate dauern laut Arzt. Diese AU habe ich gestern via FAX zum JC gesendet. Sollte ja reichen. Jetzt mal schauen ob dieser FM mir dann wieder einen neuen Termin macht.

Das FM ist doch freiwillig oder? Egal mit was er Argumentiert, ich habe doch das Recht abzulehnen? Oder kann er dann mit fehlender Mitwirkung daherkommen?

Er könnte ja auch mal auf meine Schreiben reagieren. Desweiteren habe ich in dem Einschreiben mitgeteilt, dass ich an diesem Termin am 3.6 bereits ein Facharzt Termin habe auf den ich seit Dezember 24 warte. Den werde ich sicherlich nicht absagen. Schon allein deswegen hätte er den Termin wieder löschen müssen, hat er aber nicht.

Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Ottokar am 28. Mai 2025, 13:36:50
Das Fallmanagement ist freiwillig, eine Ablehnung kann nicht sanktioniert werden.
Sieh bitte mal nach, ob in der Einladung (zusätzlich) steht, dass eine AU nicht als Entschuldigungsgrund für eine Nichtmeldung ausreicht.
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Blade1982 am 28. Mai 2025, 13:50:11
Machen ich, sobald ich sie mal erhalte. Beim letzten Termin habe ich sie auch etst 1,5 Tage davor erhalten. Morgen ist ein Feiertag, mal schauen ob die Einladung noch diese Woche kommt 🤷🏻�♂️. Selbst wenn er das mit drin stehen hat  habe ich immer noch den Facharzt Termin. Das genügt zum nicht erscheinen, denn ein neuen Termin würde für mich weitere 3-6 Monate Wartezeit bedeuten, was nicht zumutbar ist.
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Blade1982 am 28. Mai 2025, 19:05:48
Also Schreiben ist heute gekommen. Es steht wieder folgender Satz drin

"Ich möchte mit Ihnen im Rahmen des Fallmanagements ein weiteres persönliches Gespräch führen."

Danach das übliche §59 SGB II in Verbindung mit §309 SGB III ...
Siehe Bilder.

Was mich start stört ist dieser Satz
"Ich möchte mit Ihnen im Rahmen des Fallmanagements ein weiteres persönliches Gespräch führen."

Es hab noch nie ein Gespräch, vor allem kein persönliches. :weisnich: Ich werde jetzt abwarten bis der Termin verstrichen ist, was passiert.
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: GoetzB am 29. Mai 2025, 00:33:41
Auch halt nur ein Textbaustein.

Der Service und Support von Zwangsbehörden ist halt nicht der beste.
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Blade1982 am 29. Mai 2025, 08:36:11
Das ist mir ehrlich gesagt egal. Wenn ich denen einen Bullshit Text schicke mit falschen Angaben, würde man mir wahrscheinlich einen Strick draus drehen.

Naja, jetzt warte ich mal ab ob ein neuer Termin kommt, falls ja werde ich mich direkt beim JC Leiter beschweren.

Gibt es denn keine § die ich verwenden kann um den FM zum Antworten meiner schreiben zu zwingen? Er geht ja auf keines der Schreiben ein und schreibt zurück.
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: turbulent am 29. Mai 2025, 08:39:36
Zitat von: GoetzB am 29. Mai 2025, 00:33:41Zwangsbehörden
Zwang? Ganz viele Menschen (die meisten!) nehmen deren "Service" nicht in Anspruch. Es ist kein Zwang. Wie drücken sich die meisten Menschen um diesen "Zwang"? (Ich kenne Leute, die noch nie in einem JC waren, wirklich!)

Zitat von: Blade1982 am 29. Mai 2025, 08:36:11um den [...] zum [...] zu zwingen
Nein. Ebenso wenig wir Dich jemand zwingt, was vom JC in Anspruch zu nehmen, kannst Du irgend jemanden zwingen, irgend etwas zu tun. Wo kämen wir denn dahin?????
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 29. Mai 2025, 09:38:03
Zitat von: turbulent am 29. Mai 2025, 08:39:36
Zitat von: GoetzB am 29. Mai 2025, 00:33:41Zwangsbehörden
Zwang? Ganz viele Menschen (die meisten!) nehmen deren "Service" nicht in Anspruch. Es ist kein Zwang. Wie drücken sich die meisten Menschen um diesen "Zwang"? (Ich kenne Leute, die noch nie in einem JC waren ...)


DAS interessiert mich schon lange, wie die das machen.
Ich persönlich kenne niemanden dem das gelingt, und kann deshalb nicht nachfragen.
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Vollloser am 29. Mai 2025, 09:46:45
Zitat von: turbulent am 29. Mai 2025, 08:39:36Ich kenne Leute, die noch nie in einem JC waren, wirklich!

Ja. Soooeiner war ich auch mal - lannnge Zeit lang !  :yes:  :cool:
Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: GoetzB am 29. Mai 2025, 14:14:29
Oje...

Im Kontext stimmt der Begriff.

Ohne Bullshit würde die Gesellschaft viele Steuergelder sparen.

Aber die Peitsche und der Zwang egal ob es unter dem Strich Sinn macht ist besser. . :lachen:

Damit der Steuerzahler ein gutes Gefühl hat, und die Akzeptanz ggü. den Sozialstaat vorhanden ist.
Textbaustein der dummen Politiker..... :coffee:


Titel: Aw: Zweite Einladung zum Fallmanagement , diesmal mit RFB?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2025, 17:23:51
Zitat von: Blade1982 am 29. Mai 2025, 08:36:11Naja, jetzt warte ich mal ab ob ein neuer Termin kommt, falls ja werde ich mich direkt beim JC Leiter beschweren

Was soll das bringen, ich würde hingehen und dann evtl. das von Antwort 9 anwenden.

Was meinst du, was ich schon für Müllschreiben vom JC bekommen habe.
Die zimmern oft irgendwas zusammen, was überhaupt nicht passt.

So etwas geht mir dann am A... vorbei und ist mir keinerlei Erwähnung wert, auch nicht beim SB.