Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat die Entscheidung des Sozialgerichts Bremen aufgehoben und den Antrag einer Frau auf Anerkennung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) abgewiesen. (Az: L 13 SB 81/21)
https://www.gegen-hartz.de/urteile/schwerbehinderung-abgelehnt-gericht-kippt-urteil-trotz-gutachten
es ist immer wieder schön zu sehen wie richter wissen was für einem gut ist und was nicht als man selber.was muss in den augen solcher richter passieren damit leute einen angemessenen grad erhalten..es geht da doch n ur darum das diese frau nicht in den genuss von vorteilen kommt..und somit geld gesparrt wird.. :teuflisch:
ZitatDie Klägerin versorge eigenständig ihren schwer kranken Ehemann und ein behindertes Kind, kümmere sich um den Haushalt und absolviere regelmäßig Fahrdienste.
Wenn die Dame so super ihren Alltag meistert, wozu dann GdB von 50? Hier liegt klar die Vermutung nahe das die Dame nur abzocken will.
Zitat von: Konstantin am 28. Mai 2025, 09:06:35Wenn die Dame so super ihren Alltag meistert, wozu dann GdB von 50? Hier liegt klar die Vermutung nahe das die Dame nur abzocken will.
meine ziehmutter hat nur noch ein bein..eine lunge,und auch so ist sie recht eingeschreckt und auf grund dessen gesundheitlich angeschlagen..macht aber so gut wie sie kann ihren alltag..hut ab..aber auch sie hat keine 50%..troz mehrfacher anträge usw..und ich glaube kaum das sie abzocken will..man steckt doch da nicht drinne was alles ein mensch so haben kann..da nun mit abzocken kommen usw finde ich schon typisch deutsche institutionen..da zeigst sichs wieviel wert ein mensch mit behinderung hat.das diese noch fragen und betteln müssen ob sie die und das bekommen könnten..
Zitat von: selbiger am 28. Mai 2025, 07:02:33es ist immer wieder schön zu sehen wie richter wissen was für einem gut ist und was nicht als man selber.was muss in den augen solcher richter passieren damit leute einen angemessenen grad erhalten
Es gibt klare Richtlinien für die Anerkennung von Schwerbehinderungen, das muss in der Regel kein Richter entscheiden, nur wenn der Kläger mit der Anwendung der Richtlinien nicht einverstanden ist. Bei berechtigten Zweifeln kommt dann auch ein Gutachter ins Spiel.
Einfach mal hier VOLLSTÄNDIG lesen (https://www.enableme.de/de/artikel/grad-der-behinderung-tabelle-10731)
ZitatAusschlaggebend für die Ablehnung war die Bewertung der Alltagstauglichkeit der Klägerin. Die Richter sahen keine ausreichenden Hinweise auf eine gravierende Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zwar bestehe eine psychische Störung, diese lasse jedoch noch eine weitreichende Selbstständigkeit zu. Die Klägerin versorge eigenständig ihren schwer kranken Ehemann und ein behindertes Kind, kümmere sich um den Haushalt und absolviere regelmäßig Fahrdienste.
Und der Grad einer Schwerbehinderung definiert sich nunmal an der jeweiligen Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Unbedingt bis zum Ende ansehen !
Hurz !!