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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: Schnuffel01 am 29. Mai 2025, 11:17:58

Titel: Bürgergeld: Jobcenter verlangte Bescheinigung ob man im Bett liegt
Beitrag von: Schnuffel01 am 29. Mai 2025, 11:17:58
Bürgergeld: Jobcenter verlangte Bescheinigung ob man im Bett liegt

Ein Termin beim Jobcenter ist für Bürgergeld‑Empfangende Pflicht. Wer ihn versäumt, muss mit Leistungskürzungen rechnen, darf sich aber auf einen ,,wichtigen Grund" berufen. In der Praxis genügt dafür in aller Regel die Vorlage der bekannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt.

Einige Jobcenter verlangen jedoch ein zweites Dokument: die sogenannte Wegeunfähigkeits‑ oder Bettlägerigkeitsbescheinigung, mit der Ärzte ausdrücklich bestätigen sollen, dass der Weg zur Behörde unzumutbar war.


Bürgergeld: Jobcenter-Falle - Dieses Attest kennt niemand

https://www.youtube.com/watch?v=O9pYrPeXV70