Bürgergeld: Jobcenter verlangte Bescheinigung ob man im Bett liegt
Ein Termin beim Jobcenter ist für Bürgergeld‑Empfangende Pflicht. Wer ihn versäumt, muss mit Leistungskürzungen rechnen, darf sich aber auf einen ,,wichtigen Grund" berufen. In der Praxis genügt dafür in aller Regel die Vorlage der bekannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt.
Einige Jobcenter verlangen jedoch ein zweites Dokument: die sogenannte Wegeunfähigkeits‑ oder Bettlägerigkeitsbescheinigung, mit der Ärzte ausdrücklich bestätigen sollen, dass der Weg zur Behörde unzumutbar war.
Bürgergeld: Jobcenter-Falle - Dieses Attest kennt niemand
https://www.youtube.com/watch?v=O9pYrPeXV70