In diesem Artikel vom Januar 2025
https://www.gegen-hartz.de/sanktionen-und-strafen-im-buergergeld
steht:
,,Achtung: Seit dem 28.03.2024 können die Jobcenter den Regelsatz wieder um 100 Prozent kürzen!"
Gleichzeitig lese ich immer wieder, dass das Bundesverfassungsgericht das nicht zulässt und auch in Zukunft nicht zulassen wird.
Was stimmt denn nun?
Hier was das Bundesverfassungsgericht zu dem Thema sagt:
Urteil von Nov. 2019
Randnotiz 209:
Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.