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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Bimimaus5421 am 01. Juni 2025, 13:41:34

Titel: Streitwert 750 euro Einsparung bei Sanktionen ..
Beitrag von: Bimimaus5421 am 01. Juni 2025, 13:41:34

Mal Verständnisfrage
Wenn jemand z.b eine Stanktion erhält von 10% oder Maximal 3 Monate kommt mit der Klage nie auf 750 euro Streitwert ,somit würde die Regierung die Kosten einsparen ,wenn die Gerichte  mit dem Streitwert von 750 euro argumentieren .
Also wäre dies die  geplante Einsparung mit der neuen Regierung ..
Nur wer über 750 euro Streitwert kommt hätte dann da die Möglichkeit zu sein Recht zu kommen .

Titel: Aw: Streitwert 750 euro Einsparung bei Sanktionen ..
Beitrag von: Ottokar am 02. Juni 2025, 10:33:36
Ich verstehe die Frage nicht.
Für die Klage am Sozialgericht gibt es keinen Mindeststreitwert.
Für die Berufung am Landessozialgericht muss
- der Streitwert 750 Euro übersteigen, oder
- es muss sich um eine wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr handeln, oder
- die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, oder
- es wird ein Verfahrensmangel geltend gemacht, oder
- das Urteil des SG weicht von der Rechtsprechung des LSG oder BSG ab.
Es gibt also durchaus noch Möglichkeiten, Berufung am Landessozialgericht einzulegen, auch wenn der Streitwert 750 Euro nicht übersteigt.

Nach meiner Erfahrung werden die meisten Berufungen wegen Verfahrensmängeln eingelegt und das überwiegend wegen unzureichender Beweiswürdigung durch das SG.
Titel: Aw: Streitwert 750 euro Einsparung bei Sanktionen ..
Beitrag von: Bimimaus5421 am 02. Juni 2025, 11:07:32
@Ottokar, ja sorry meinte beim Lsg .
Die Gerichte lehnen gerne beim LSg mit dem Streitwert von 750 euro die Berufung ab .
Ich bin der Meinung wenn denn Klagen beim LSG liegen die unterhalb des Streitwert von 750 euro liegen wie z.b Sanktionen  dann wäre dies doch die Einsparung die die Regierung plant
Titel: Aw: Streitwert 750 euro Einsparung bei Sanktionen ..
Beitrag von: Ottokar am 02. Juni 2025, 11:19:02
Diese Grenze gab es schon vor der Einführung von Hartz 4 im Jahr 2005.
Sie betrug seit 1991 allerdings nur 1000 DM / 500 Euro und wurde ab dem 01.04.2008 auf 750 Euro erhöht - auch oder gerade wegen der auf die Einführung von Hartz 4 folgenden Klagewelle.