Die neue Regierung plant, den Kinderzuschlag mit einer anderen Sozialleistung zu kombinieren. Doch was bedeutet das für den Antrag auf den Kinderzuschlag?
Die Regierung aus CDU und SPD plant umfassende Änderungen bei den Sozialleistungen: Unter anderem soll der Kinderzuschlag mit einer anderen finanziellen Unterstützung zusammengelegt werden. Das hätte Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Familien den Kinderzuschlag beantragen müssen. Was es dann zu beachten gilt und wann die Neuerung kommen könnte, lesen Sie hier.
Kinderzuschlag: Antrag notwendig
Wenn Familien hilfsbedürftig sind und das Kindergeld als staatliche Unterstützung zum Großziehen der Kinder nicht ausreicht, können sie den Kinderzuschlag oder auch Kindergeldzuschlag bekommen. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bis zu 297 Euro pro Kind. Eltern haben laut familienportal.de, einer Informationsseite des BMFSFJ, einen Anspruch auf den Kinderzuschlag, wenn gewisse Voraussetzungen gelten: Das ist unter anderem der Fall, wenn...
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