Hallo!
Wir sind eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft!
Meine Tochter ist 17 und Schülerin, mein Sohn ist 19 und Auszubildender, meine Frau arbeitet aus gesundheitlichen Gründen in Teilzeit, ich arbeite aus gesundheitlichen Gründen nicht!
Wir sind also Aufstocker!
Mein Sohn interessiert sich seit einigen Tagen für die Trading-App "Trade Republic" und hat dort für Summen im einstelligen und unteren zweistelligen Bereich Aktien und Kryptowährung "getradet"!
Ich kenne mich damit nicht aus, mache mir aber Sorgen...!
Fragen: Muss dies dem Jobcenter gemeldet werden?
Ich habe im Internet gelesen, dass man im Prinzip so viel investieren und auf dem Trading-Konto gewinnen kann, wie man will - solange man die Aktien und die Krypto nicht verkauft und diese Gewinne sozusagen tatsächlich einnimmt!
Beispiel: Mein Sohn investiert 10€ in Bitcoin - und dann sind die irgendwann 15€ wert:
Muss er diesen Gewinn angeben - oder nur dann, wenn er die getradeten Bitcoins tatsächlich mit Gewinn verkauft?
Gibt es für das Jobcenter zudem rechtliche Unterschiede zwischen Aktien und Krypto beim Traden?
Soll heißen: Ist eines von beidem unproblematischer hinsichtlich des Jobcenters - oder macht das keinen Unterschied?
Kommt beim Traden das Thema "Schonvermögen von 15.000€" zur Geltung?
Also als wenn es ein Sparbuch mit Zinsen wäre?
Gibt es eine Möglichkeit, dass das Traden vom Jobcenter als nicht-anrechenbare Altersvorsorge gewertet wird?
Was müssen wir tun, was können wir lassen?
Vielen Dank für Hilfe!
-Ergänzung-
Oder verhält es sich wie bei einem Zuverdienst per Job...?
Da gilt ja, ich zitiere aus dem Internet:
"...100-Euro-Freibetrag, den die Betroffenen zusätzlich und anrechnungsfrei verdienen können. Bei Beträgen zwischen 100 und 520 Euro sind dagegen nur 20 Prozent anrechnungsfrei. Von 520 bis 1000 Euro dürfen Bürgergeld-Empfänger 30 Prozent ohne Anrechnung behalten."
Sind demnach also monatliche Gewinne aus Aktien und Krypto teilweise abzugsfrei wie z. B. bei einem Minijob als Bürgergeldbezieher?
xxxyyyzzz
Zitat von: xxxyyyzzz am 03. Juni 2025, 08:34:56Sind demnach also monatliche Gewinne aus Aktien und Krypto teilweise abzugsfrei wie z. B. bei einem Minijob als Bürgergeldbezieher?
Der Freibetrag gilt nur für Erwerbseinkommen.
Bei Gewinn wird er angerechnet
Bei Verlust macht er Verlust
Ich würde einfach die Finger davon lassen, zumindest solange man beim JC gemeldet ist.
Ansonsten geht es mir wie dir:
Zitat von: xxxyyyzzz am 03. Juni 2025, 05:52:56Ich kenne mich damit nicht aus, mache mir aber Sorgen...!
MfG FN
Vielen Dank für Deine Antwort!
Grüße
Traden ist wie Lotto ein Spiel.
Die Frage ist also: ist das Kind da vorbelastet.
Wenn jemand Geld nicht braucht ist das kein Problem.
Aber um im 1 bis 2 stelligen Bereich Gewinn zu machen muss ich in Hochrisiko gehen
Es ist eine sehr sehr junge Bank, das Rad haben sie aber nicht neu erfunden
Aber sie weisen wie auch vorgeschrieben darauf hin traden auch Totalverlust möglich.
So gesehen seriös wie alle die an Verlusten mitverdienen.
Wenn Sohn Verluste nicht einkalkuliert sollte er nicht traden.
Zitat von: Ronald BW am 04. Juni 2025, 04:55:49Aber um im 1 bis 2 stelligen Bereich Gewinn zu machen muss ich in Hochrisiko gehen
Ich glaube, es geht hier gerade (noch) um Investitionen im 1-2 stelligen Bereich.
Zitat von: xxxyyyzzz am 03. Juni 2025, 05:52:56und hat dort für Summen im einstelligen und unteren zweistelligen Bereich Aktien und Kryptowährung "getradet"!