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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sonnenschein am 03. Juni 2025, 11:25:14

Titel: fristlose Kündigung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft Bekanntgabe u Lohnforderung
Beitrag von: Sonnenschein am 03. Juni 2025, 11:25:14
Guten Morgen in die Runde,
ich brauche Ratschläge über die weitere Vorgehensweise.

Geringverdiener - Systemgastronomie – Teilzeit- Aufstocker  ALG II Bezieher
outet sich als Gewerkschaftsmitglied und fordert die Bezahlung nach NGG Tarif ein, nachdem alle mündlichen Forderungen an den Filialleiter ignoriert wurden. Dann eine Stufe höher Sachverhalt wiederholt.
Zunächst passierte nichts. Und die Arbeitnehmerin freute sich noch darüber, dass man endlich die vereinbarte Arbeitszeit von 80 Std einhielt. Vorher war es in mehreren Monaten nicht der Fall ( Vertragsbruch)
Dann kamen immer mehr Stress und Ärger am Arbeitsplatz hinzu.

Letztendlich wurde ihr die fristlose Kündigung ohne Angaben von Gründen in Abwesenheit des Filialleiters, persönlich am 8.5.2025 ausgehändigt.
3x war sie da um ihre Arbeitspapiere abzuholen. Immer wurde sie stehen gelassen.
Die Kündigungsschutzklage ist seitens des DGB raus. Der Gütetermin ist am 17.6.2025.

Die Arbeitgeber Bescheinigung wurde von BK bis heute nicht übermittelt.
Die AfA konnte deshalb den ALG I Antrag nicht bearbeiten und forderte BK auf, die Bescheinigung bis zum 3.6.2025 einzureichen bzw zu übermitteln.

Alle Stellen sind informiert worden, dass sich die persönlichen Verhältnisse infolge der Arbeitslosigkeit geändert haben.
JC wurde aufgefordert eine Neuberechnung vorzunehmen.
Nach drei Wochen ist immer noch nichts passiert.
Der bisher festgesetzte Betrag 311,-€ wurde erneut ausgezahlt.
Erinnerung ist raus.

Die KdU = 420,- € sind damit noch nicht mal gedeckt.
Geschweige denn Essen und Trinken , Stromkosten etc.
Irgendwelche Ideen was man noch machen könnte?
Vorauszahlung beantragen oder ähnliches ? Dauert alles genau so lang wie die Neuberechnung. Es muss jetzt schnell Geld fließen.

Eine Frage zur Sperrfrist.
Es liegt kein schuldhaftes Verhalten seitens des Arbeitnehmers vor.
Sehe ich das richtig, dass eine Sperrfrist von der AfA  nicht festgesetzt werden kann, da die Kündigung  nicht wirksam ist laut DGB.
Nur weil man Gewerkschaftsmitglied ist und hier ein Exempel statuiert wurde, damit die anderen Mitarbeiter friedlich bleiben, kann man doch keine Sperre setzen. Oder?
Ich befürchte alle Beteiligten werden das Ergebnis der Güteverhandlung abwarten.

Aber wovon soll die Betreffende leben?
Danke für eure Hilfe.
Titel: Aw: fristlose Kündigung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft Bekanntgabe u Lohnforderung
Beitrag von: Sheherazade am 03. Juni 2025, 11:49:45
Zitat von: Sonnenschein am 03. Juni 2025, 11:25:14Ich befürchte alle Beteiligten werden das Ergebnis der Güteverhandlung abwarten.

Ja, ist normal. Das Jobcenter darf das allerdings nicht, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen wurde. Ggf. kann man hier mit einem Eilantrag was werden, aber damit kenne ich mich so gar nicht aus.