Erstmal ein Hallo von mir, und dann auch direkt zum Thema
Ein Bekannter von mir, der nach Bulgarien ausgewandert war, kam vor ca 4 Jahren zurück nach Deutschland!
Er bekam hier dann Bürgergeld, und hat sein Haus in Bulgarien etc auch als Vermögen angegeben. Nun hat er es endlich geschafft das Haus zu verkaufen. Der Erlös waren 28000 Euro, und er bekam einen Einstellungsbescheid der Leistungen aus dem hervorgeht das er 4666,67 Euro monatliches Einkommen aus dem Hausverkauf habe (Sprich die 28000 werden auf 6 Monate aufgeteilt). Da er 62 Jahre ist gesundheitiche Einschränkungen durch jahrelanger Arbeit auf dem Bau hat, ist nicht davon auszugehen, das er Arbeit finden wird! Kann er direkt nach den 6 Monaten wieder Bürgergeld beantragen, oder wie lange muss er mit diesen Vermögen auskommen?
28000-15000 Schonvermögen =13000 geteilt durch die 6 Monate würden 2.166 monatliche Ausgaben ergeben, als normalverdienender Angestellter empfinde ich nun nicht das man mit dieser monatlichen Summe das Geld zum Fenster rauswirft.
Für helfende Antworten bedanke ich mich schonmal im Voraus
Zitat von: scratchy am 03. Juni 2025, 11:46:51Kann er direkt nach den 6 Monaten wieder Bürgergeld beantragen
Ja, sobald er unter der Vermögensfreigrenze ist.
scratchy
Zitat von: scratchy am 03. Juni 2025, 11:46:5128000-15000 Schonvermögen =13000 geteilt durch die 6 Monate würden 2.166 monatliche Ausgaben ergeben, als normalverdienender Angestellter empfinde ich nun nicht das man mit dieser monatlichen Summe das Geld zum Fenster rauswirft.
und das JC kann das durchaus anders sehen.
Das nennt sich bei denen dann sozialwidriges Verhalten(§ 34 SGB II).
Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
Er ist also länger als ein Jahr im Bürgergeldbezug wenn du von 15 000.- Schonvermögen ausgehst.?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juni 2025, 12:48:43und das JC kann das durchaus anders sehen.
Das kann das Jobcenter nur, wenn die Auflistung zum Verbrauch nicht schlüssig ist. Regelsatz plus Miete plus Krankenversicherung plus Telefon plus Strom plus Heizung plus die eine oder andere notwendige Anschaffung oder Ersatzbeschaffung plus ein kleiner Urlaub plus was fürs Auto (sofern vorhanden), da kommt schon ein ordentlicher Betrag zusammen. Und niemand muss von seinem Vermögen auf Sozialhilfeniveau leben. Es reicht, wenn kein Geld verschwendet wurde.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juni 2025, 12:48:43und das JC kann das durchaus anders sehen.
Das nennt sich bei denen dann sozialwidriges Verhalten(§ 34 SGB II).
Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
Er ist also länger als ein Jahr im Bürgergeldbezug wenn du von 15 000.- Schonvermögen ausgehst.?
MfG FN
Zitat von: Sheherazade am 03. Juni 2025, 13:28:41Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juni 2025, 12:48:43und das JC kann das durchaus anders sehen.
Das kann das Jobcenter nur, wenn die Auflistung zum Verbrauch nicht schlüssig ist. Regelsatz plus Miete plus Krankenversicherung plus Telefon plus Strom plus Heizung plus die eine oder andere notwendige Anschaffung oder Ersatzbeschaffung plus ein kleiner Urlaub plus was fürs Auto (sofern vorhanden), da kommt schon ein ordentlicher Betrag zusammen. Und niemand muss von seinem Vermögen auf Sozialhilfeniveau leben. Es reicht, wenn kein Geld verschwendet wurde.
Danke für die Antworten
Er ist seit seiner Rückkehr aus Bulgarien erwerbslos, lebte ca die ersten 2,5 Jahre von seinen Rücklagen, bis diese komplett (bis auf das Haus in Bulgarien) aufgebraucht waren . Seit etwa weniger als 2 Jahren bezieht er Bürgergeld. Aus der Zeit vorm Bürgergeld Bezug stammen auch knappe 2000 Euro Schulden, seine erste Handlung nach Eingang des Geldes vom Verkauf, war diese zu tilgen.
Da er diese ja zahlen muss, denke ich mal das man diese von den 13000 Euro abziehen kann, ohne ihm sozialwidriges Verhalten vorzuwerfen.
Bleiben also noch 11000 Euro
Miete ca 600 Euro + Regelsatz 563 + KV (gesetzlicher Mindestbeitrag 205 Euro laut Internetrecherche) x6 wären ca 8200 Euro
Bleiben dann noch 2800 Euro+Schonvermögen nach 6 Monaten. Nach Quasi 8 Monaten wäre alles bis auf das Schonvermögen weg und er hätte nur auf Bürgergeld Niveau gelebt.
Dem Vermögensratgeber nach darf er zusätzlich zum Schonvermögen ein KFZ besitzen das nicht mit angerechnet wird?
Neben der Schuldentilgung, hatte er nur eingeplant einen 50ccm Roller zur Verbesserung der Mobilität von dem Geld zu holen.
Dann sollte er nach 6 Monaten spätestens nach 8 Bürgergeld beantragen können ohne sich sozialwidrig bzw verschwenderisch verhalten zu haben?
Zitat von: scratchy am 03. Juni 2025, 14:57:27Nach Quasi 8 Monaten wäre alles bis auf das Schonvermögen weg und er hätte nur auf Bürgergeld Niveau gelebt.
Und wenn er sich in den ersten 6 Monaten noch ein vielleicht benötigtes neues Bett, Kühlschrank und/ oder Waschmaschine kauft sowie den Roller, kann man ihm auch nichts, wenn er nach 6 Monaten auf das Schonvermögen runter ist.
Zitat von: scratchy am 03. Juni 2025, 14:57:27Dann sollte er nach 6 Monaten spätestens nach 8 Bürgergeld beantragen können ohne sich sozialwidrig bzw verschwenderisch verhalten zu haben?
Also Ja.
scratchy
und nicht vergessen von allem Quittungen und Belege aufzuheben und das auch gerne für mehrere Jahre.
MfG FN
Edit
Zitat von: scratchy am 03. Juni 2025, 14:57:27Aus der Zeit vorm Bürgergeld Bezug stammen auch knappe 2000 Euro Schulden, seine erste Handlung nach Eingang des Geldes vom Verkauf, war diese zu tilgen. Da er diese ja zahlen muss, denke ich mal das man diese von den 13000 Euro (15 000.-aber das weißt du ja) abziehen kann, ohne ihm sozialwidriges Verhalten vorzuwerfen.
sozialwidriges Verhalten nicht aber es wird nicht anerkannt vom JC.
Deswegen habe ich den VM Ratgeber mit eingestellt.
Daraus:
ZitatDie Tilgung von Schulden ist dann jedoch insofern unzulässig, als dass das Vermögen vorrangig zur Lebensführung verwendet werden muss.
also am besten erst gar nicht erwähnen und damit überflüssige Prozedere provozieren.
Und die sechs Monate sind fest, wenn er also nach vier Monaten unter dem Schonvermögen wäre interessiert sich das JC nicht dafür.
Weiß ich aus Eigenerfahrung als mein Erbe nach vier Monaten insofern so verbraucht war das ich unter dem VM Satz lag.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juni 2025, 16:11:16Und die sechs Monate sind fest, wenn er also nach vier Monaten unter dem Schonvermögen wäre interessiert sich das JC nicht dafür. Weiß ich aus Eigenerfahrung als mein Erbe nach vier Monaten insofern so verbraucht war das ich unter dem VM Satz lag.
Nein, die 6 Monate sind nicht fest. Ich nehme an, deine Eigenerfahrung liegt schon ein paar Jahre zurück?
Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 03. Juni 2025, 16:32:28deine Eigenerfahrung liegt schon ein paar Jahre zurück?
2018 war das.Seit wann soll es da eine Änderung gegeben haben?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juni 2025, 15:26:44Seit wann soll es da eine Änderung gegeben haben?
Lies einfach mal den 2024 aktualisierten Ratgeber Vermögen (https://hartz.info/index.php/topic,25.0.html)
scratchy
Vergiß dass:
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juni 2025, 16:11:16Und die sechs Monate sind fest, wenn er also nach vier Monaten unter dem Schonvermögen wäre interessiert sich das JC nicht dafür. Weiß ich aus Eigenerfahrung als mein Erbe nach vier Monaten insofern so verbraucht war das ich unter dem VM Satz lag.
da war ich nicht aufmerksam genug!
Sheherazade :danke:
Zitat von: Sheherazade am 04. Juni 2025, 16:00:28Lies einfach mal den 2024 aktualisierten
:lol: ja so weit unten habe ich schon lnge nicht mehr nachgeschaut und das mit Erbe ist im Folgemonat VM habe ich so mitbekommen; Aber bei der Beantwortung habe ich daran nicht gedacht.
MfG FN