Über Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern wird vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder gestritten. Nun ging es um einen Vergleich und den gesetzlichen Anspruch auf Mindesturlaub.
Arbeitnehmer können auch bei einem gerichtlichen Vergleich zur Beendigung ihres Arbeitsvertrags den gesetzlichen Mindesturlaub von ihrem Arbeitgeber einfordern. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen. «Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub ,,verzichten"», entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter (9 AZR 104/24).
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Bundesarbeitsgericht Vorbericht-->> https://www.bundesarbeitsgericht.de/termin/9-azr-104-24/