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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Mauryanna am 03. Juni 2025, 20:22:48

Titel: Wohngemeinschaft
Beitrag von: Mauryanna am 03. Juni 2025, 20:22:48
Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit einem befreundeten Ehepaar mit Kindern. Wir haben das Haus gemeinsam gemietet, stehen also alle mit Unterschrift im Mietvertrag. Mein Mietanteil geht an das Ehpaar da von ihrem Konto die gesammte Miete abgeht. Die Miete zahle ich bar gegen Quittung. Ich hatte damals rund ein Drittel der Kaltmiete übernommen, Nebenkosten wurden aber durch die Anzahl der Personen geteilt.
Nun teilt das Jobcenter die Miete aber durch die Anzahl der Personen und erkennt meine Mietzahlung trotz Nachweis nicht an.
Außerdem ist das Jobcenter der Meinung ich müsste die Miete direkt mit dem Vermieter absprechen.

Des weiteren heizen wir in dem Haus mit Öl. Eine entsprechende Pauschale für den benötigten Strom der Anlage wurde beim Amt mit angegeben und die Kosten für das Heizöl werden im voraus auf einem Konto des Heizöllieferranten angespart. Beides wird ebenfalls nicht anerkannt.
Hat jemand einen Rat für mich?
Titel: Aw: Wohngemeinschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Juni 2025, 15:49:12
Mauryanna

Zitat von: Mauryanna am 03. Juni 2025, 20:22:48Nun teilt das Jobcenter die Miete aber durch die Anzahl der Personen und erkennt meine Mietzahlung trotz Nachweis nicht an.
Das Kopfteilprinzip ist der Standard den JC anwenden.

Wenn allerdings der MV/U.-MV oder KbV von einer anderen Summe ausgehen dann ist das JC verpflichtet die vertraglich geregelte Summe anzuerkennen solange sie innerhalb der Angemessenheitskriterien liegt.

Da unten steht das mit den vertraglichen Vereinbarungen und evtl. kannst du davon etwas nutzen.
Einfach nachfragen wenn was unklar ist.
Widerspruch gegen Nichtberücksichtigung Mietvertrag bei den Unterkunftskosten (http://hartz.info/index.php?topic=3627.msg30207#msg30207)


Zitat von: Mauryanna am 03. Juni 2025, 20:22:48Eine entsprechende Pauschale für den benötigten Strom der Anlage wurde beim Amt mit angegeben
so ein Strom gehört zu den HK und muss auf Antrag ebenso übernommen werden.
Ob allerdings eure Pauschale oder eine Pauschale des JC ...da fehlt mir leider die Sicherheit etwas zu behaupten.

Zitat von: Mauryanna am 03. Juni 2025, 20:22:48die Kosten für das Heizöl werden im voraus auf einem Konto des Heizöllieferranten angespart. Beides wird ebenfalls nicht anerkannt.
da geht es mir wie oben ......
aber es sind etliche Beiträge darüber im Forum weil das mit dem Öl, bzw selbst beschaffendem Heizmaterial, anscheinend immer ein Kampf ist.

MfG FN

Edit
https://hartz.info/index.php/topic,134643.msg1612622.html#msg1612622
Ich glaube das ist einer der Threads in denen es immer um Heizöl geht.
Kannst ja auch den User aus der Mitgliederliste aufrufen und da dann auf "Themen" klicken.
Titel: Aw: Wohngemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 04. Juni 2025, 16:03:17
Zitat von: Mauryanna am 03. Juni 2025, 20:22:48Die Miete zahle ich bar gegen Quittung. Ich hatte damals rund ein Drittel der Kaltmiete übernommen, Nebenkosten wurden aber durch die Anzahl der Personen geteilt.

Auf welcher vertraglichen Grundlage zahlst du diesen Mietanteil und die Betriebskosten? Also mit wem hast du einen Miet- oder Untermietvertrag abgeschlossen?
 
Titel: Aw: Wohngemeinschaft
Beitrag von: Ottokar am 04. Juni 2025, 20:06:59
Zitat von: Mauryanna am 03. Juni 2025, 20:22:48Außerdem ist das Jobcenter der Meinung ich müsste die Miete direkt mit dem Vermieter absprechen.
Was ist damit gemeint?
Die Miete spricht man nicht ab, sondern schließt einen Vertrag, möglichst schriftlich.

Zitat von: Mauryanna am 03. Juni 2025, 20:22:48Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit einem befreundeten Ehepaar mit Kindern. Wir haben das Haus gemeinsam gemietet, stehen also alle mit Unterschrift im Mietvertrag.
Das ist schlecht, denn so kann man deinen Anteil an den Gesamtkosten kaum anders berechnen als nach Personenzahl.
Stattdessen könnte man die Wohnfläche nach Nutzung ermitteln und die Kosten danach aufteilen, Bsp.:
120 qm Wohnfläche, 5 Personen
- davon gemeinsam genutzt: 50qm / 5 Personen = 10qm
- davon allein von dir genutzt: 20qm
Insgesamt von dir genutzt: 30qm
30qm sind 1/4 der Wohnfläche, damit entfällt 1/4 der Kosten für Unterkunft und Heizung auf dich.
Das könnt ihr unter euch Mietern vertraglich vereinbaren, dann muss das JC es anerkennen.

Zitat von: Mauryanna am 03. Juni 2025, 20:22:48Des weiteren heizen wir in dem Haus mit Öl. Eine entsprechende Pauschale für den benötigten Strom der Anlage wurde beim Amt mit angegeben und die Kosten für das Heizöl werden im voraus auf einem Konto des Heizöllieferranten angespart. Beides wird ebenfalls nicht anerkannt.
Mit welcher Begründung erkennt das JC deine Heizkosten nicht an?
Titel: Aw: Wohngemeinschaft
Beitrag von: Mauryanna am 11. Juni 2025, 20:24:58
Zitat von: Sheherazade am 04. Juni 2025, 16:03:17Auf welcher vertraglichen Grundlage zahlst du diesen Mietanteil und die Betriebskosten? Also mit wem hast du einen Miet- oder Untermietvertrag abgeschlossen?
 

Den Mietvertrag habe ich mit dem Vermieter. Zusammen mit dem Ehepaar. Unser Vermieter verlangt eine Gesamtmiete die wir untereinander auftgeteilt haben.


Bei der Aufteilung der Miete haben wir die Größe des Zimmers berücksichtigt und das ich die Kücheneinrichtung mitbenutze.
Das Haus hat eine Gesamtwohnfläche von ca 200m².
Ich selber nutze 22,5 m²
Gemeinsam genutzt werden ca 100m²
Wir haben ein riesiges Wohnzimmer ein großes Bad eine Toilette und ein gemeinsam genutztes Büro und ein gemeinsam genutzes Gästezimmer sowie die gemeinsam genutze Küche samt Einrichtung.

Die Betriebskosten wie Strom, Wasser, Müll ect. werden durch die Anzahl der Personen geteilt.


Bei den Heizkosten meine ich das es da sogar mal ein Urteil gab, nach dem das Jobcenter auch den für den Betrieb der Heizanlage nötigen Strom bezahlen muss, auch wenn dieser nur geschätzt wurde.


Allerdings weiß ich nicht ob sich das jetzt noch lohnen würde dagegen vorzugehen, da ich ab nächsten Monat wieder eine Arbeitstelle habe.
Titel: Aw: Wohngemeinschaft
Beitrag von: Ottokar am 12. Juni 2025, 08:36:39
200 qm Wohnfläche, 5 Personen
- davon gemeinsam genutzt: 100qm / 5 Personen = 20qm
- davon allein von dir genutzt: 22,5qm
Insgesamt von dir genutzt: 42,5qm
42,5qm sind 21,25% der Wohnfläche, damit entfallen 21,25% der Kosten für Unterkunft und Heizung auf dich. Das sind grob gerechnet 1/5, was auch der sog. Kopfanteilmethode des JC entspricht, die das JC anwenden MUSS, wenn keine abweichende vertragliche Vereinbarung vorliegt. D.h. das JC muss 1/5 der Kosten für Unterkunft und Heizung bei dir anerkennen, ohne wenn und aber.

Zitat von: Mauryanna am 11. Juni 2025, 20:24:58Bei den Heizkosten meine ich das es da sogar mal ein Urteil gab, nach dem das Jobcenter auch den für den Betrieb der Heizanlage nötigen Strom bezahlen muss, auch wenn dieser nur geschätzt wurde.
Korrekt, so hat es das BSG in seinem Urteil vom 7.7.2011, Az. B 14 AS 51/10 R, erneut bekräftigt.

Zitat von: Mauryanna am 11. Juni 2025, 20:24:58Allerdings weiß ich nicht ob sich das jetzt noch lohnen würde dagegen vorzugehen, da ich ab nächsten Monat wieder eine Arbeitstelle habe.
Wenn du
a) die dir zustehende Leistung haben möchtest und
b) vermeiden möchtest, dass bei einem erneuten Leistungsbezug das gleiche Problem wieder auftritt,
solltest du dagegen vorgehen.
Titel: Aw: Wohngemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 12. Juni 2025, 09:39:22
Zitat von: Ottokar am 12. Juni 2025, 08:36:39Insgesamt von dir genutzt: 42,5qm
42,5qm sind 21,25% der Wohnfläche, damit entfallen 21,25% der Kosten für Unterkunft und Heizung auf dich. Das sind grob gerechnet 1/5, was auch der sog. Kopfanteilmethode des JC entspricht, die das JC anwenden MUSS, wenn keine abweichende vertragliche Vereinbarung vorliegt. D.h. das JC muss 1/5 der Kosten für Unterkunft und Heizung bei dir anerkennen, ohne wenn und aber.

Dieses 1/5 erkennt das Jobcenter an, aber nicht die Hälfte der Bruttokaltmiete plus 1/5 der Heizkosten, so wie es der TE gerne hätte und wie er es auch zahlt.

Zitat von: Mauryanna am 03. Juni 2025, 20:22:48Nun teilt das Jobcenter die Miete aber durch die Anzahl der Personen und erkennt meine Mietzahlung trotz Nachweis nicht an.
Titel: Aw: Wohngemeinschaft
Beitrag von: Ottokar am 12. Juni 2025, 10:03:08
Es geht ja nicht nur darum, dass das JC die KM nicht anerkennt, es erkennt ja wohl auch die HK + Heizungsstrom nicht an.
Das die TE im Verhältnis zu ihrer tatsächlichen Nutzung zuviel KM zahlt, muss sie mit ihren Mitbewohnern klären und ihren Anteil auf die tatsächlichen 20% beschränken.
Was die HK + Heizungsstrom betrifft, dass muss sie mit dem JC klären, wenn sie bei einem erneuten Leistungsbezug nicht wieder Probleme mit dem JC haben will.
Titel: Aw: Wohngemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 12. Juni 2025, 11:21:12
Zitat von: Mauryanna am 03. Juni 2025, 20:22:48Des weiteren heizen wir in dem Haus mit Öl. Eine entsprechende Pauschale für den benötigten Strom der Anlage wurde beim Amt mit angegeben und die Kosten für das Heizöl werden im voraus auf einem Konto des Heizöllieferranten angespart. Beides wird ebenfalls nicht anerkannt.

Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn das Jobcenter nicht mietvertraglich vereinbarte Vorauszahlungen auf ein Konto des Heizöllieferanten anerkennen würde.

Insgesamt fehlt dem/der TE für die Anerkennung der Kosten der Unterkunft inklusive Heizkosten durch das Jobcenter eine ordentliche Vertragsgrundlage.

@Mauryanna: Was genau hat das Jobcenter denn bewilligt an KdU und Heizkosten?


 
Titel: Aw: Wohngemeinschaft
Beitrag von: Ottokar am 14. Juni 2025, 12:05:38
Zitat von: Sheherazade am 12. Juni 2025, 11:21:12Insgesamt fehlt dem/der TE für die Anerkennung der Kosten der Unterkunft inklusive Heizkosten durch das Jobcenter eine ordentliche Vertragsgrundlage.
Falsch.
Der Anspruch nach § 22 SGB II setzt keinen Vertrag voraus, das hat das BSG schon vor 19 Jahren klargestellt.
Abgesehen davon wurde hier ein mündlicher Vertrag geschlossen.