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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Anonymus9791 am 04. Juni 2025, 20:30:28

Titel: Was machen, wenn Umzugsunternehmen nicht bewilligt wird und Räumung bevorsteht?
Beitrag von: Anonymus9791 am 04. Juni 2025, 20:30:28
Hallo, guten Tag,  :help:

wir, 2 Erwachsene in einer BG, chronisch krank mit dadurch bedingten Einschränkungen, sind auf Umzugshilfe durch ein Unternehmen angewiesen.

Es gab einen Räumungsvergleich aufgrund Eigenbedarfskündigung und sich daraus ergebendem Rechtsstreit.
Räumungsdatum ist der 30.6..

Wenn nun die Bewilligung nicht rechtzeitig kommt, sind wir dann gezwungen uns räumen zu lassen, oder kann man in dem Fall handeln und mit einem Rechtsanwalt für Sozialrecht die Umzugskosten nachträglich eintreiben?

Normalerweise zahlt das JobCenter ja einen vorher nicht bewilligten Umzug nicht. Aber wie sieht es bei anstehender Räumung aus?

Weiß da jemand was ?

Leider wurde uns anwaltliche Unterstützung erst ab August / September zugesagt. Aktuell sind alle Rechtsanwälte für Sozialrecht, die wir angefragt haben, überlastet.

Vielen Dank für Eure / Ihre Tipps.
Titel: Aw: Was machen, wenn Umzugsunternehmen nicht bewilligt wird und Räumung bevorsteht?
Beitrag von: turbulent am 04. Juni 2025, 20:43:36
Was sagt denn das JC in persönlichen Gesprächen dazu?
Titel: Aw: Was machen, wenn Umzugsunternehmen nicht bewilligt wird und Räumung bevorsteht?
Beitrag von: Ottokar am 05. Juni 2025, 08:50:30
Dem JC ist das Datum der Räumung bekannt?
Dann gehört es zu den Rechtspflichten des JC, die Kostenübernahme rechtzeitig vorher zu bewilligen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I).
Tut es das nicht, muss es sich dieses Versäumnis zurechnen lassen und kann eine Kostenablehnung nicht damit begründen, das ihr vor Erteilung der Kostenübernahme umgezogen seid.

Wenn das JC das Datum der Räumung noch nicht kennt, mahne die Zusicherung der Umzugskostenübernahme schriftlich an und weise das JC dabei auf das Datum der Räumung hin.