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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: BertholdSpecht am 05. Juni 2025, 00:19:49

Titel: Kann JC Unterlagen von Eltern verlangen? (Ü25)
Beitrag von: BertholdSpecht am 05. Juni 2025, 00:19:49
Hallöchen allerseits,

kurze Info zu mir und meiner Situation:
ich bin 29 Jahre alt, aus BaWü und lebe seit ca. zwei Jahren krankheitsbedingt bei meinem Vater und seiner Lebensgefährtin in einer Mietwohnung (Mietvertrag läuft auf sie). Mein Vater ist Insolvent und die Lebensgefährtin arbeitet und stemmt alle Unterhaltskosten (Miete, NK, Strom und die Krankenvers. meines Vater). Beide weigern sich je wieder mit dem JC zu tun haben zu müssen (lange Geschichte).
Bis April bekam ich noch Krankengeld und wurde dann ausgesteuert. Ich habe ein eigenes Zimmer und erledige meinen Einkauf selbst. Ich wohne dort mietfrei, einen Mietvertrag gibt es nicht, auch keine schriftliche Vereinbarung.

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Aufforderung zur Mitwirkung vom JC:
Die folgenden Unterlagen können Sie online herunterladen, ausfüllen und uns auch online zurück senden:

- HA (Hauptantrag)
- Erklärung zur persönlichen Situation (schriftliche Antragsbegründung)
- Anlage HG (Angaben zum Vater)
- Anlage HG (Angaben zur Partnerin Ihres Vaters)
- Anlage EK
- Anlage VM (bitte vollständig und lückenlos ausfüllen)

- Anlage KDU
- Kopie Mietvertrag (bitte vollständig - alle Seiten)
- Vorlage Nachweis über Ihre Mietzahlungen der letzten 3 Monate
- letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung
- Vordruck Belehrung Rechte und Pflichten für Sie zur Kenntnis
- Vordruck über die angemessenen Unterkunftskosten für Sie zur Kenntnis
 (Sofern Sie aus der Wohnung Ihres Vaters ausziehen möchten, beachten Sie bitte dieses Schreiben zu den an
gemessenen Unterkunftkosten
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Ich habe den HA online im Portal fertig ausgefüllt und abgeschickt. Jetzt soll ich laut JC die unten angegebenen Unterlagen abgeben. Die ganzen Anlagen wie HG, EK, VM. habe ich auch schon fertig ausgefüllt (seltsam, da ich diese schon im Portal ausgefüllt hatte, naja egal).

Jetzt kommen wir zur Sache:
Die KDU kann ich nicht ausfüllen, denn die Lebensgefährtin meines Vater (Auf ihr läuft der Mietvertrag) will keine KbV, eigentlich will sie nur das ich hier ausziehe, was ich auch vorhabe, wenn ich mal ne Wohnung finden würde  :wand:
Jetzt sagte mir ein Berater vom SoVD, dass das JC den Mietvertrag und einen Einkommensnachweis der Lebensgefährtin brauche. Ich habe meine Bedenken geäußert, da sie ihre Unterlagen niemals freiwillig rausrücken würde, vor allem nicht ans JC... sollte ich diese Unterlagen nicht bekommen, stünde mein Antrag zum Bürgergeld vor dem Aus??

Hat irgendjemand einen Einfall, ich bin kurz vorm Verzweifeln  :help:
Titel: Aw: Kann JC Unterlagen von Eltern verlangen? (Ü25)
Beitrag von: malsumis am 05. Juni 2025, 02:41:43
da du mietfrei wohnst und somit keine KDU anfallen, geht der Mietvertrag, Nachweis der Mietzahlungen und Betriebs- und Heizkostenabrechnung das JC nichts an
genauso wie die Anlagen HG
Titel: Aw: Kann JC Unterlagen von Eltern verlangen? (Ü25)
Beitrag von: Sheherazade am 05. Juni 2025, 08:34:35
Vielleicht am Thema vorbei, aber ich frage trotzdem.
Zitat von: BertholdSpecht am 05. Juni 2025, 00:19:49Bis April bekam ich noch Krankengeld und wurde dann ausgesteuert.

Hast du kein ALGI beantragt?
 
Titel: Aw: Kann JC Unterlagen von Eltern verlangen? (Ü25)
Beitrag von: Ottokar am 05. Juni 2025, 08:45:53
Angaben zu deinen Mitbewohnern (Vater und seine Lebensgefährtin) gehen das JC absolut nicht an, es gibt keine Rechtsgrundlage, um über diese Personen Daten zu erheben.
Lies dazu mal hier: https://www.gegen-hartz.de/news/brgergeld-jobcenter-verlangen-jetzt-rechtswidrige-angaben-im-antrag

Wenn du keine Miete zahlen musst, musst du auch keine Nachweise darüber erbringen.
Eine Antragsbegründung ist keine Anspruchsvoraussetzung und damit ebenso unzulässig.
Eine Belehrung über Rechte und Pflichten sowie angemessene Unterkunftskosten kann man dir zwar zusenden, aber keine Bestätigung deiner Kenntnisnahme fordern, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Alles das
- Erklärung zur persönlichen Situation (schriftliche Antragsbegründung)
- Anlage HG (Angaben zum Vater)
- Anlage HG (Angaben zur Partnerin Ihres Vaters)
- Anlage KDU
- Kopie Mietvertrag (bitte vollständig - alle Seiten)
- Vorlage Nachweis über Ihre Mietzahlungen der letzten 3 Monate
- letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung
- Vordruck Belehrung Rechte und Pflichten für Sie zur Kenntnis
- Vordruck über die angemessenen Unterkunftskosten für Sie zur Kenntnis
darf das JC somit nicht fordern.
Titel: Aw: Kann JC Unterlagen von Eltern verlangen? (Ü25)
Beitrag von: BertholdSpecht am 08. Juni 2025, 13:18:11
Erstmal, ein großes Dankeschön für die detaillierte Antwort, Ottokar. Das beruhigt mich doch erstmal  :grins:

Da ich allerdings den HA mit den Anlagen HG schon abgeschickt habe, hat das JC die Daten bereits schon.
Gibt es da vielleicht eine Möglichkeit diese zu korrigieren, vielleicht in einem separaten Schreiben?
Denn ich habe die Lebensgefährtin unter B. eingetragen, obwohl sie keine Verwandte o. Verschwägerte ist. Dies habe ich erst später herausgefunden, als ich § 9 SGB II Absatz 5 und die dazugehörigen Regelungen gelesen hatte.

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3) Voraussetzungen für die Unterhaltsvermutung sind
• das Vorliegen einer HG mit Verwandten und/oder Verschwägerten und
• die Leistungsfähigkeit der Angehörigen.

(3) Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind weder miteinander verwandt noch verschwägert. Sie werden deshalb von der Vermutungsregelung des § 9 Absatz 5 SGB II nicht erfasst.
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-> Der einzige Verwandte bei dem man eine Unterhaltung vermuten könnte, ist mein Vater und der ist insolvent.
Somit ist das auch für mich erledigt.

Ich werde dem SB vom JC in einem formellen und sachlichen Schreiben meine Wohnsituation erklären (dass ich keinerlei Unterstützung erhalte etc.) und anschließend auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen. Die angehängte Datei bestätigt mein Vorgehen ja auch. 

Hab ich was vergessen?  :scratch:
Titel: Aw: Kann JC Unterlagen von Eltern verlangen? (Ü25)
Beitrag von: Sheherazade am 08. Juni 2025, 14:04:09
Zitat von: BertholdSpecht am 08. Juni 2025, 13:18:11Hab ich was vergessen?

Ja, meine Zwischenfrage.
Zitat von: Sheherazade am 05. Juni 2025, 08:34:35Hast du kein ALGI beantragt?

 
Titel: Aw: Kann JC Unterlagen von Eltern verlangen? (Ü25)
Beitrag von: BertholdSpecht am 08. Juni 2025, 15:52:39
Ups...

Ich habe leider keinen Alg1-Anspruch. War nur drei Monate beschäftigt, davor Bürgergeld (WG mit Freunden).
Titel: Aw: Kann JC Unterlagen von Eltern verlangen? (Ü25)
Beitrag von: TripleH am 08. Juni 2025, 16:01:21
Zitat von: BertholdSpecht am 08. Juni 2025, 15:52:39War nur drei Monate beschäftigt

Das ist egal. Wenn du dann über 9 Monate lang Krankengeld bekommen hast, hast du einen Alg Anspruch. Die Zeit des KG Bezuges gilt als versicherungspflichtig in der AV. Dass das JC das nicht weiß... traurig.
Titel: Aw: Kann JC Unterlagen von Eltern verlangen? (Ü25)
Beitrag von: Ottokar am 09. Juni 2025, 08:49:29
Zitat von: BertholdSpecht am 08. Juni 2025, 13:18:11Voraussetzungen für die Unterhaltsvermutung sind
Das ist falsch.
Das BSG hat schon mit Urteil vom 27.01.2009, Az. B 14 AS 6/08 R, klargestellt, dass der Grundsicherungsträger die Beweislast für das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft zwischen Verwandten trägt und dabei keine Mitwirkungspflicht des Antragstellers besteht.
Erst wenn der Leistungsträger nachweist, dass eine Haushaltsgemeinschaft i.S. einer Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt, greift der Vermutungstatbestand des § 9 Abs. 5 SGB II.

Zitat von: BertholdSpecht am 08. Juni 2025, 13:18:11Da ich allerdings den HA mit den Anlagen HG schon abgeschickt habe, hat das JC die Daten bereits schon. Gibt es da vielleicht eine Möglichkeit diese zu korrigieren, vielleicht in einem separaten Schreiben?
Ich würde unter Bezug auf das o.g. Urteil die Löschung der Daten aus den Anlagen HG fordern.
Titel: Aw: Kann JC Unterlagen von Eltern verlangen? (Ü25)
Beitrag von: BertholdSpecht am 09. Juni 2025, 22:07:55
Zitat von: TripleH am 08. Juni 2025, 16:01:21Die Zeit des KG Bezuges gilt als versicherungspflichtig in der AV. Dass das JC das nicht weiß... traurig.

Wow! Das ist jetzt mal ein game changer! Naja, die SB vom JC wissen schon, das ich ca. 60 Wochen Krankengeld bekommen habe, auch der Typ vom Sozialverband. Das niemand mich da richtig beraten hat, finde ich ehrlich gesagt peinlich. Bin jetzt ehrlich gesagt unsicher, ob ich es einfach mal so weiterlaufen soll  :grins:
Ansonsten lege ich den Rückwärtsgang ein und ziehe meinen Antrag zurück und latsche nebenan zum Arbeitsamt.

Zitat von: Ottokar am 09. Juni 2025, 08:49:29
Zitat von: BertholdSpecht am 08. Juni 2025, 13:18:11Voraussetzungen für die Unterhaltsvermutung sind
Das ist falsch.
Das BSG hat schon mit Urteil vom 27.01.2009, Az. B 14 AS 6/08 R, klargestellt, dass der Grundsicherungsträger die Beweislast für das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft zwischen Verwandten trägt und dabei keine Mitwirkungspflicht des Antragstellers besteht.
Erst wenn der Leistungsträger nachweist, dass eine Haushaltsgemeinschaft i.S. einer Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt, greift der Vermutungstatbestand des § 9 Abs. 5 SGB II.

Zitat von: BertholdSpecht am 08. Juni 2025, 13:18:11Da ich allerdings den HA mit den Anlagen HG schon abgeschickt habe, hat das JC die Daten bereits schon. Gibt es da vielleicht eine Möglichkeit diese zu korrigieren, vielleicht in einem separaten Schreiben?
Ich würde unter Bezug auf das o.g. Urteil die Löschung der Daten aus den Anlagen HG fordern.

Danke sehr für die Aufklärung! Das weiß ich sehr zu schätzen. Ich setzte ein Schreiben auf, indem ich die HG-Anlagen zurückziehe, mal sehn wie die reagieren werden.
Titel: Aw: Kann JC Unterlagen von Eltern verlangen? (Ü25)
Beitrag von: Sheherazade am 10. Juni 2025, 08:57:10
Zitat von: BertholdSpecht am 09. Juni 2025, 22:07:55ob ich es einfach mal so weiterlaufen soll

Einfach weiter machen. Du kannst trotzdem zur AfA und ALGI beantragen. Da wir deinen Werdegang nicht genau kennen, kann es sein, dass du trotzdem keinen Anspruch (warum auch immer) hast. Wenn doch, reich den Leistungsbescheid einfach direkt nach Erhalt beim Jobcenter ein. Oder das Jobcenter kommt im Laufe der Bearbeitung des Antrages von alleine drauf und dann verzögert sich alles, weil du dann zur AfA geschickt wirst.