Wer sich vor dem Umzug keine Klarheit über die Angemessenheit der Kosten der Wohnung verschafft, geht sehenden Auges das Risiko ein, diese teilweise selbst tragen zu müssen und ist daher nicht befristet schutzbedürftig.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-keine-befristete-uebernahme-unangemessener-mietkosten-bei-umzug-ohne-zusicherung
ist schon wiederwertig genug das man betteln muss ob man umziehen darf..gefangen in der wg..keine möglichkeiten im sinne der freiheitsrechte sich weiter zu entwickeln,wo anders leben zu können etz usw..man muss sich nicht wundern wen menschen krank werden auf grund des evt.miesen umfeldes,blöden nachbarn etz usw..
Niemand muss betteln, um umziehen zu dürfen . Du hast auch im Bezug dein durch das Grundgesetz verbrieftes Recht, deinen Lebensmittelpunkt frei zu wählen. Das habe ich übrigens selbst vor knapp drei Jahren gemacht. Ich habe in ca. zwei Jahren(im Bezug) 4000€ angespart und bin ganz einfach, und, oh Wunder, ohne betteln von Berlin aufs Land gezogen. Kaution, Doppelmiete, Umzug und eine neue Küche habe ich von dem Geld finanziert.
Du kannst dir vermutlich nicht vorstellen, wie unkompliziert das ganze ablief.
PS: bevor jemand unkt, ich war nicht schwarz arbeiten.
PPS: Weil ich es nicht mehr editieren kann: WG steht als Abkürzung für Wohngemeinschaft. Die Abkürzung für Wohnung wäre Whg.
Und des weiteren ist die Abkürzung für et cetera(sinngemäß und so weiter) etc und nicht etz.
Aber ich glaube auch, dass du dich von der realen, faktischen Welt so abgekapselt hast, dass es wenig Sinn macht, dir irgendwas vermitteln zu wollen.
Für dich ist ja alles, was nicht deinem abstrakten, eher sogar abstrusen, Weltbild entspricht, direkt Lügenpresse.
Schade eigentlich.
Lost people oder so...
Zitat von: I bims am 05. Juni 2025, 15:41:34Niemand muss betteln, um umziehen zu dürfen . Du hast auch im Bezug dein durch das Grundgesetz verbrieftes Recht, deinen Lebensmittelpunkt frei zu wählen. Das habe ich übrigens selbst vor knapp drei Jahren gemacht. Ich habe in ca. zwei Jahren(im Bezug) 4000€ angespart und bin ganz einfach, und, oh Wunder, ohne betteln von Berlin aufs Land gezogen. Kaution, Doppelmiete, Umzug und eine neue Küche habe ich von dem Geld finanziert.
Du kannst dir vermutlich nicht vorstellen, wie unkompliziert das ganze ablief.
PS: bevor jemand unkt, ich war nicht schwarz arbeiten.
natürlich muss man um erlaubniss bitten um umziehen zu dürfen..besonders dann wenn man selbst kein geld hat..und vom amt abhängig ist..nicht jeder hat soviel geld um es sich anzusparren..oder bei anderen zu pumpen oder was auch immer..midestens 90% bg leben von der hand in den mund..da einfach mal umziehen und die neute miete in voller höhe zu bekommen ist schwachsinn..ich bin bekomme meine miete nur in der höhe bezahlt wie meine miete in der alten wg wahr..die differenz muss man selber zahlen..genauso wie den umzug..wenn ich aus beruflichen gründen umziehen muss ist ein anderes blatt..dann wird mir die miete in voller höhe und der umzug finanziert..natürlich wenn ein umzugsunternehmen günstiger als günstig ist..
aber das kommt halt bei raus wenn man die hintergründe nicht versteht..
Jeder darf umziehen, so oft und wohin er will solange er es mit seinem Einkommen auch bezahlen kann. Bezahlt jemand anderes, bestimmt der eben den Preis bzw. die Regeln.
Zitat von: selbiger am 06. Juni 2025, 07:13:47ich bin bekomme meine miete nur in der höhe bezahlt wie meine miete in der alten wg wahr..die differenz muss man selber zahlen..genauso wie den umzug..
Dann hättest du halt um Erlaubnis also Zusicherung gebeten
die hättest du vllt bekommen, vllt auch nicht
aber
Zitat von: selbiger am 06. Juni 2025, 07:13:47natürlich muss man um erlaubniss bitten um umziehen zu dürfen
obwohl du es weißt
hast du es nicht gemacht
oder nicht bewilligt bekommen
und dann ist deine Kostensituation halt die Folge davon.
Zitat von: selbiger am 06. Juni 2025, 07:13:47aber das kommt halt bei raus wenn man die hintergründe nicht versteht..
Na wenigstens hast du das erkannt.
Da ist nur die Frage ob du es schon vor deinem Umzug gewusst hast oder erst nach deinem Umzug.
Zitat von: selbiger am 06. Juni 2025, 07:13:47wenn ich aus beruflichen gründen umziehen muss ist ein anderes blatt..dann wird mir die miete in voller höhe und der umzug finanziert..natürlich wenn ein umzugsunternehmen günstiger als günstig ist..
wie kommst du denn auf die Schnapsidee?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Juni 2025, 13:39:16wie kommst du denn auf die Schnapsidee?
naja..die miete vieleicht nicht..aber die umzugskosten..dann wird mir das umzugsunternehmen bzw.der umzug finanziert..ich kenne einige die ihren umzug finanziert bekommen haben weil sie in einem anderem bundesland nen job gefunden haben..wo ist da die schnapsidee..??erschliesst sich mir nicht..
genauso ists wenn ich in eine günstigere wohnung gezwungen werde..dann muss mir das amt auch den umzug dafür zahlen..das hat es bei mir auch getahn als ich 2012 aus meiner wohnung gedrängt wurde..
selbiger
Zitat von: selbiger am 07. Juni 2025, 14:23:15naja..die miete vieleicht nicht..aber die umzugskosten..dann wird mir das umzugsunternehmen bzw.der umzug finanziert..ich kenne einige die ihren umzug finanziert bekommen haben weil sie in einem anderem bundesland nen job gefunden haben..wo ist da die schnapsidee..??erschliesst sich mir nicht..
Du hast es so hingestellt dass das bei jedem bezahlt wird und das ist eine bzw. die Schnapsidee.
Schreib halt in Zukunft detaillierter, dann ist das Risiko das du verbessert wirst wesentlich geringer.
Zitat von: selbiger am 07. Juni 2025, 14:23:15genauso ists wenn ich in eine günstigere wohnung gezwungen werde..dann muss mir das amt auch den umzug dafür zahlen..das hat es bei mir auch getahn als ich 2012 aus meiner wohnung gedrängt wurde..
Ganz was anderes und verwunderlich denn du schreibst über dich selber:
Zitat von: selbiger am 06. Juni 2025, 07:13:47ich bin bekomme meine miete nur in der höhe bezahlt wie meine miete in der alten wg wahr..die differenz muss man selber zahlen..
denn das passt auch wieder nicht zusammen.
Die Ausnahme wäre das du ohne Zusicherung innerhalb deines JC Kreises noch mal umgezogen wärst. Was ja nach 12 Jahren möglich wäre/ist.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Juni 2025, 13:39:16Zitat von: selbiger am 06. Juni 2025, 07:13:47ich bin bekomme meine miete nur in der höhe bezahlt wie meine miete in der alten wg wahr..die differenz muss man selber zahlen..genauso wie den umzug..
Dann hättest du halt um Erlaubnis also Zusicherung gebeten
die hättest du vllt bekommen, vllt auch nicht
aber
Zitat von: selbiger am 06. Juni 2025, 07:13:47natürlich muss man um erlaubniss bitten um umziehen zu dürfen
obwohl du es weißt
hast du es nicht gemacht
oder nicht bewilligt bekommen
und dann ist deine Kostensituation halt die Folge davon.
Zitat von: selbiger am 06. Juni 2025, 07:13:47aber das kommt halt bei raus wenn man die hintergründe nicht versteht..
Na wenigstens hast du das erkannt.
Da ist nur die Frage ob du es schon vor deinem Umzug gewusst hast oder erst nach deinem Umzug.
Zitat von: selbiger am 06. Juni 2025, 07:13:47wenn ich aus beruflichen gründen umziehen muss ist ein anderes blatt..dann wird mir die miete in voller höhe und der umzug finanziert..natürlich wenn ein umzugsunternehmen günstiger als günstig ist..
wie kommst du denn auf die Schnapsidee?
MfG FN
Werte FN: eine wichtige Frage, die sich stellt:
Wie ist es, wenn die Notwendigkeit des Umzugs stets gegeben ist, wie bei Wohnungslosen? Muss man auch DANN um Erlaubnis und Zusicherung bitten/fragen?
Zitat von: Gerhaard am 09. Juni 2025, 13:42:22Muss man auch DANN um Erlaubnis und Zusicherung bitten/fragen?
Lesen hilft.
Niemand muss um Erlaubnis bitten/fragen.
Man beantragt die Zusicherung. Ist die Miete innerhalb der Angemessenheit wird diese auch bewilligt.
Zitat von: Gerhaard am 09. Juni 2025, 13:42:22Wie ist es, wenn die Notwendigkeit des Umzugs stets gegeben ist, wie bei Wohnungslosen? Muss man auch DANN um Erlaubnis und Zusicherung bitten/fragen?
Das wurde dir hier schon mehrfach beantwortet.
Zitat von: Sensoriker am 09. Juni 2025, 15:34:43Man beantragt die Zusicherung. Ist die Miete innerhalb der Angemessenheit wird diese auch bewilligt.
aber nicht wenn ich dir nix mir nix einfach mal umziehen will wie es mir grade passt..auch mir wurde in den 2000 jahren an den kopf geknallt..wieso denn..??haben sie nen grund...der einen umzug rechtfertigen würde..?nen job vorzuweisen..??nein..??wir zahlen nicht..
Zitat von: I bims am 05. Juni 2025, 15:41:34Niemand muss betteln, um umziehen zu dürfen . Du hast auch im Bezug dein durch das Grundgesetz verbrieftes Recht, deinen Lebensmittelpunkt frei zu wählen. Das habe ich übrigens selbst vor knapp drei Jahren gemacht. Ich habe in ca. zwei Jahren(im Bezug) 4000€ angespart und bin ganz einfach, und, oh Wunder, ohne betteln von Berlin aufs Land gezogen. Kaution, Doppelmiete, Umzug und eine neue Küche habe ich von dem Geld finanziert.
Du kannst dir vermutlich nicht vorstellen, wie unkompliziert das ganze ablief.
PS: bevor jemand unkt, ich war nicht schwarz arbeiten.
Hattest du eine geringfügige Beschäftigung oder davor schon etwas zur Seite gelegt? 4000 Euro hatte ich, glaube ich, noch nie auf dem Konto. Das vom Regelsatz anzusparen wäre für mich Mission Impossible. Mit Arbeit sieht es natürlich anders aus.