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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Zweitausend am 05. Juni 2025, 17:48:16

Titel: Frage zur "Kirchensteuererstattung" ??
Beitrag von: Zweitausend am 05. Juni 2025, 17:48:16
In meinem Bewilligungsschreiben steht folgendes:

Bitte legen Sie uns bis zum 18.06.2025 noch folgende Unterlagen vor:
- Unterlagen zur Kirchensteuererstattung aus der Veranlagung für das Jahr 2024 vor (Bescheid sowie Nachweis
über Zufluss der Erstattung)
- Verdienstabrechnung Mai 2025
- Nachweis über den Lohnzufluss
- Anlage EK (wenn Werbungskosten aus der Tätigkeit geltend gemacht werden)

Kann mir jemand erklaren was mit der Kirchensteuererstattung gemeint ist?
Ich hatte schon eine Nachricht geschrieben, aber keine Antwort erhalten.
Auch angerufen habe ich schon, aber nach dem der Ton der Warteschleife weg ist,
meldet sich keiner und ich höre einfach nichts.

Ich bin schon 2016 aus der Kirche ausgetreten, habe noch nie Kirchensteuer gezahlt?
Meinen die damit vielleicht den Bescheid von der Steuererklärung für 2024??

Weiß jemand vielleicht was dazu!?
Titel: Aw: Frage zur "Kirchensteuererstattung" ??
Beitrag von: Sheherazade am 05. Juni 2025, 18:17:02
Zitat von: Zweitausend am 05. Juni 2025, 17:48:16Meinen die damit vielleicht den Bescheid von der Steuererklärung für 2024??

Könnte sein, zumindest kannst du damit nachweisen, was die wissen wollen. Ansonsten kopier eben die Austrittserklärung und reiche die ein.