Der Besuch einer Jobmesse, Job-Speed-Datings oder ähnlichen Veranstaltungsformaten gehört zu den zulässigen Meldezwecken nach § 309 Abs. 2 SGB III und führt folglich zu den Verpflichtungen nach § 32 SGB II (Sanktion wegen Meldeversäumnisses).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-duerfen-zum-job-speed-dating-verpflichten-urteil
wieder solch kindergarten..speed dating..leute unter druck setzen inmnerhalb von kürzester zeit sich anzubiedern.. :wand: entweder in der hoffnung genommen zu werden..oder ebend auf dem schnellstem wege ne absage zu kassieren..oh man..sowas macht das auch nicht besser..
Ich finde das schon sehr interessant (bis lustig !), dass die Arbeitsagentur sich da schon an Terminologien aus dem "Beziehungsmarkt" bedient !!
ICH mache ja schon seit längerem den Vorschlag, dass die Bundesregierung eine Beziehungsagentur mal einrichten sollte - meinetwegen ganz (!) nach dem Vorbild der Arbeitsagentur (Ihr wisst schon...). :mocking:
Oder eine Reproduktionsagentur, oder sowas (Stichwort "demographischer Wandel") !?!
WEIL: https://youtu.be/Itdn-U_2XWA?t=326 (https://youtu.be/Itdn-U_2XWA?t=326)
Einfach mal Knoblauch essen und auch einen fahren lassen.
- bei so einer Zwangsveranstaltung.
Und den Arbeitgebern zeigen, wie gut man ist....also richtig gut.
Zwangsverheiratungen kennt nur der Islam oder ?
Zwangsheirat - was für ein negativer Begriff ?!
Es ist eine Pflicht zu heiraten - tatsächlich für/vor Allah.
Übrigens vor dem Gott der christlichen Bibel auch (,,seiet fruchtbar und mehret euch", und so).
Tja und DAS ist auch tatsächlich in der deutschen Politik noch gar nie richtig verstanden worden !
Für den Moslem ist nicht beruflich/gewerblicher Erfolg das wichtigste im Leben, sondern die Familie - der Clan.
Und um eine Allah gefällige Lebensweise führen zu können, muss man auch einen (hetro orientierten !) Lebenspartner bekommen !!
Ja und die Islamisierung in Deutschland schreitet ja schon bereits so einigermaßen voran - sagen Kritiker. :weisnich:
Worüber wird sich denn hier aufgeregt? Das Urteil bestätigt doch nur die seit Jahren gängige Rechtslage.
ZitatDie Aufforderung zur Meldung bei einer vom Jobcenter außerhalb ihrer Diensträume durchgeführten Jobmessen, Job-Speed-Datings ist rechtmäßig, wenn am Meldeort eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Beklagten/ Behörde im Interesse einen der im Gesetz geregelten Meldezwecke erfolgt.
Das Jobcenter darf Bezieher von Bürgergeld sanktionieren wegen Nicht- Wahrnehmung einer Meldeaufforderung ( § 32 Abs. 1 SGB II ), denn bei einer Meldeaufforderung im Zusammenhang mit Jobmessen, Job-Speed-Datings oder ähnlichen Veranstaltungsformaten ist von einer durch das Jobcenter geleisteten Vermittlung in Arbeit, die gerade auch die Vorbereitung und Anbahnung von Kontakten zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern umfasst.
Es ist auch einem dadurch legitimierten Meldezweck im Sinne von § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III auszugehen, wenn – wie im konkreten Fall – durchgängig oder doch jedenfalls für einen erheblichen Teil der Veranstaltung ein Mitarbeiter des Leistungsträgers vor Ort anwesend ist und, jedenfalls bei Bedarf, die meldepflichtigen Personen unterstützend und beratend tätig werden kann und soll ( Verweis auf Bay. LSG, Urteil vom 14. September 2016 – L 16 AS 373/16 – ).
es geht nicht um die jahrelange gängige praxis das wissen die meisten auch..solche tollen sachen die man sich einfallen läst kommen eher selten zur sprache....daher geht es um das speed dating ansich..darüber regt sich auch keiner auf sondern es geht um die sinnhaftigkeit und wie leute das sehen..das ist schon nen unterschied..
selbst wenn das jetzt eine der neusten gedanken kreationen der regierung währe..währe es sogar auch berechtigt darüber seinen unmut zu lassen..und ja wegen der sinnhaftigkeit..anstatt solche komplexes thema in ruhe sinnvoll anzugehen..und nicht unter druck etz usw..
Zitat von: selbiger am 06. Juni 2025, 16:59:45es geht um die sinnhaftigkeit
wäre ich Unternehmer, würde ich mich aber auch nicht auf so ein erzwungenes Stelldichein einlassen.
Davon hat weder der abgeneigte BG Bezieher noch das suchende Unternehmen etwas. Aber naja
Druck, Druck und nochmal Druck statt sinnvoller Förderung
mehr kann wohl nicht (mehr) erwartet werden Seitens der Jobcenter