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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: InduMec am 06. Juni 2025, 12:20:39

Titel: Schadenersatzzahlung melden?
Beitrag von: InduMec am 06. Juni 2025, 12:20:39
Hallo.  :flag:
Bei einem Weiterbewilligungsantrag muss ich ja Kontoauszüge vorweisen. Momentan ist es noch lange hin bis zu diesen "Kontoauszugs-Zeitraum".
Wegen eines Schadens bekam ich von einem Unternehmen eine Kulanzzahlung in Höhe von etwa 590€. Diese ist auch als "Schaden Kulanz ohne Anerkennung" gekennzeichnet.
Meine Frage nun: Muss man generell Kulanzzahlungen bzw. Schadenersatzzahlungen melden? Ich meine den Verlust habe ich ja, somit theoretisch plus minus null.

Ich weiß, besser wäre es, aber darum gehts nicht. Ich möchte wissen, ob ich das melden muss. Gibts dazu auch ein eindeutiges Gesetz was mich dazu zwingt oder andersrum, dass ich das nicht muss?

Weiß jemand was? Ich freue mich über jeden Tipp.

Liebe Grüße
Titel: Aw: Schadenersatzzahlung melden?
Beitrag von: Sheherazade am 06. Juni 2025, 13:16:25
Zitat von: InduMec am 06. Juni 2025, 12:20:39Wegen eines Schadens bekam ich von einem Unternehmen eine Kulanzzahlung in Höhe von etwa 590€.

Was für ein Schaden genau, also was wurde beschädigt?
 
Titel: Aw: Schadenersatzzahlung melden?
Beitrag von: Ottokar am 06. Juni 2025, 13:16:39
Diese Frage kann man so nicht beantworten.
Was wurde denn da ersetzt?
Titel: Aw: Schadenersatzzahlung melden?
Beitrag von: InduMec am 07. Juni 2025, 11:55:54
Huhu ihr Lieben,
Hausrat wurde beschädigt. Möbel, Bücher, Kram halt, kompletter alter PC, Geschirr. Hätte niemals gedacht, dass das wichtig wäre. Sorry.

Liebe Grüße
Titel: Aw: Schadenersatzzahlung melden?
Beitrag von: Sheherazade am 07. Juni 2025, 12:28:53
Zitat von: InduMec am 07. Juni 2025, 11:55:54Hausrat wurde beschädigt. Möbel, Bücher, Kram halt, kompletter alter PC, Geschirr.

Diese Sachen gehören zu deinem Vermögen, von daher ist der Schadenausgleich nicht anrechenbar.
 
Titel: Aw: Schadenersatzzahlung melden?
Beitrag von: Ottokar am 07. Juni 2025, 14:03:57
Zitat von: InduMec am 07. Juni 2025, 11:55:54Hausrat wurde beschädigt.
Umzug?

Der Schadenersatz ist eine Vermögensumwandlung: beschädigtes Sachvermögen wird durch Geldvermögen ersetzt.
Da Hausrat separat geschützt ist (§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II), musst du prüfen, ob durch den Zuwachs an Geldvermögen das nach § 12 Abs. 1 S. 1 SGB II zu berücksichtigende Gesamtvermögen deinen Vermögensfreibetrag übersteigt.
Falls ja, muss die Vermögensumwandlung gemeldet und das ungeschützte Vermögen zur Lebenshaltung verwendet werden, soweit es nicht für Ersatzanschaffungen des beschädigten Sachvermögens verwendet wurde.
Titel: Aw: Schadenersatzzahlung melden?
Beitrag von: InduMec am 08. Juni 2025, 12:59:57
@Sheherazade
Ok, danke.  Hast du zufällig auch ein Gesetz dafür? Das wäre super.

@Ottokar
Nein, Feuer durch Elektronik. Und danke für den Hinweis wegen der 15.000, aber nein, ich habe noch keinerlei Wertsachen und nichtmal 3 Nullen auf dem Konto.